Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Entwaldungsverordnung (EUDR) – Vermarktung von Holz, Rindern und Soja vorbereiten
Die EU-Entwaldungsverordnung ist bereits am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Der Gesetzeswerdungsprozess wurde von einer massiven Kampagne einschlägiger Umweltorganisationen medial begleitet und noch unter anderen Mehrheitsverhältnissen im EU-Parlament beschlossen. Hehres Ziel dieser Verordnung ist, die globale Entwaldung und Waldschädigung einzudämmen. Demnach dürfen künftig relevante Rohstoffe und deren Erzeugnisse auf dem europäischen Markt nur mehr dann in Verkehr gebracht werden, wenn sichergestellt ist, dass sie „entwaldungsfrei“ produziert wurden. Dies ist dann der Fall, wenn die „Entwaldung“ – also die Umwandlung von Wald in eine landwirtschaftliche Fläche – vor dem 30. Dezember 2020 erfolgte. Diese Regelung gilt aber nicht nur für Importe, sondern auch für den EU-Binnenmarkt und betrifft daher auch alle Land- und Forstwirte in Österreich, die Rinder, Soja oder Holz vermarkten wollen.
Forstgesetz regelt Rodung
Weil in Österreich das Forstgesetz die Rodung restriktiv regelt und von der Behörde auch häufig Ersatzaufforstungen vorgeschrieben werden, liegt auch im Falle der Rodung zur Verbesserung der Agrarstruktur im Normalfall kein Tatbestand der Entwaldung vor.
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Beim Winterdienst steht die Sicherheit an 1. Stelle

Beim Winterdienst steht heute für viele Kunden die Sicherheit an erster Stelle. Sie wollen keinen Streit oder Ärger mit Passanten oder Verkehrsteilnehmern haben und lagern deshalb diese Aufgaben an Profi-Dienstleister aus.
Befahrbarkeit von Verkehrsflächen sicherstellen
Mit der Durchführung des Winterdienstes soll unter winterlichen Bedingungen die Befahrbarkeit von Straßen, Parkflächen oder anderen Verkehrswegen gewährleistet werden. Auch wenn die durchschnittlichen Gesamtniederschläge in den Wintermonaten der letzten 15 Jahre stark zurückgegangen ist, steigen aufgrund von Klimaveränderungen die Extremsituationen, wo starke Schneefälle und damit ein einhergehendes Schneechaos, Blitzeis oder Ähnliches zu erwarten sind.
Veränderungen beim Winterdienst
Somit entwickelt sich der Winterdienst von einer ursprünglich kontinuierlichen Dienstleistung auf Einsätze, die stärker von Elementarereignissen – vergleichbar mit Katastropheneinsätzen – geprägt sind. Umso mehr gilt es für den Dienstleister dem Kunden Sicherheit zu bieten und diese gut zu verkaufen. Weiter müssen anbietende Unternehmen auf verschiedene Zusatzleistungen, wie den Schneeabtransport, Dächer abschaufeln, Überwachung von Dachlawinen bzw. Eiszapfen, kurzfristig organisierte Streueinsätze oder andere Arbeiten gerüstet sein. Der Winterdienst ist zunehmend zu einem Geschäft mit der Sicherheit geworden, auf das der anbietende Unternehmer vorbereitet sein muss. Eine ausreichende Versicherungsdeckung gehört zu den „MUST-HAVE“, so wie die Stellvertretungslösung, wenn Fahrer kurzfristig ausfallen oder im Schichtbetrieb gearbeitet werden muss. Hinzukommen als Anforderungen einsatzsichere Maschinen, die Bewältigung von kurzfristig notwendigen Reparaturen und die Versorgung mit dem gewünschten Streugut.
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Krankenstand und korrekte Ausstellung von Arztbestätigungen

Krankenstand und Entgeltfortzahlung
In Österreich haben Arbeitnehmer bei Krankheit oder Arbeitsunfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung (EFZ) durch den Arbeitgeber. Arbeitgeber sind verpflichtet bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit den Lohn bzw. das Gehalt an den Mitarbeiter weiter zu bezahlen. Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber über die Arbeitsverhinderung unverzüglich und unaufgefordert informieren.
Höhe der Entgeltfortzahlung
Arbeitnehmer erhalten jenes Entgelt, das sie vor der Dienstverhinderung bezogen haben.
Vorlage Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenstandbestätigung)
Auf Verlangen des Arbeitgebers ist eine Bestätigung der ÖGK (Kassenarzt, Krankenanstalt) über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Kommt der Arbeitnehmer der Verpflichtung zur Vorlage der Krankenstandbestätigung nicht nach, verliert er den Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Die Krankenstandbestätigung hat die Dauer bzw. voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugeben. Wird eine Bestätigung vorgelegt, die keine diesbezüglichen Angaben enthält, kann der Arbeitgeber die Nachholung der gesetzlich vorgesehenen Angaben verlangen (Aufforderung zur Verbesserung).
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Vorführungen mobile Pelletiermaschine Pelletec von Schaider

Die Firma Schaider aus Staasdorf bei Tulln (NÖ) hat eine neue Pelletiermaschine für das Pelletieren von Halmgütern entwickelt. Es finden laufend Vorführungen für interessierte Gruppen statt.
Vorführungen in Nordburgenland
Die ersten Testmaschinen sind im Einsatz und können bei der Stroh- und Halmernte besichtig werden. Im nördlichen Burgenland läuft bis Ende August eine Vorführmaschine, wo Lohnunternehmer den Einsatz mitverfolgen können.
Zur Koordination von Vorführungen ersucht die Firma Schaider um telefonische Voranmeldung unter T: 02272/63900-0.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sommeraktion ÖKL-Richtwerte 2025

Die ÖKL-Richtwerte für die Maschinenselbstkosten sind eine unverbindliche Berechnungsgrundlage für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz in der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe. Sie umfassen 1.794 Maschinen und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft.
Die unverbindlichen Pauschalrichtwerte bilden flächenbezogene Arbeitsgänge (Hektar, Stück etc.) ab. In Lohnunternehmen werden oft Vergleiche zu den ÖKL-Richtwerten angestellt.
Web App
Bei Bestellung der „ÖKL-Richtwerte 2025 – digital“ erhält man zusätzlich zur Excel-Tabelle auch einen Zugang zu unserer Richtwerte-Web-App. Mit dieser App können Maschinen einfacher gesucht, gefiltert etc. werden. Man kann die betriebsspezifische Maschinensammlung abspeichern, Gespanne mit Zuschlägen zusammenstellen und diese für Aufzeichnungen, diverse Unterlagen oder für Kundinnen und Kunden als PDF speichern und für später ablegen.
Im Rahmen der Sommeraktion von 1. Juli – 31. August 2025 werden die Richtwerte vergünstigt anstelle von 19 Euro (Normalpreis) um 14 Euro zuzüglich Versandkosten angeboten. Ebenso können die Excel-Tabellen vergünstigt anstelle von 19 um 14 Euro beim ÖKL bezogen werden.
Bestellungen bitte an das ÖKL unter T: 01/5051891, E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder im Webshop unter www.oekl.at.
Führerscheinausbildung LK-Technik Mold

Das Bildungshaus der LK-Technik Mold bietet Führerscheinausbildungen der Gruppen F und BE an.
Führerschein-Ergänzungskurs – Kombination der Klassen BEF: 15. Sep. – 10. Okt. 2025
Kombi-Ausbildung zum Erwerb der beiden Lenkberechtigungen für Traktoren bzw. selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie PKW mit schweren Anhängern
16 Lehreinheiten, Kursbeitrag: 890 Euro, Ort. Mold 72, 3580 Horn
Führerschein F für Besitzer der Lenkerberechtigung B: 15. Sep. – 10. Okt. 2025
Lenkberechtigung für landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge mit Anhängern: In wenigen Tagen erwerben Sie das notwendige Wissen für die theoretische Prüfung und absolvieren die erforderlichen Fahrstunden für die praktische Prüfung.
9 Lehreinheiten, Kursbeitrag: 490 Euro, Ort: Mold 72, 3580 Horn