Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
LU-Award Gewinner-Interview

LU aktuell stellte an zwei der vier Gewinner des LU-Award 2022 – diese sind die Gewinner der Gruppe kleinere Betriebe – Fragen zu den Erfahrungen im Marketing und dem Bewerb.
Simon Resch vom Biohof-Lohnunternehmen Resch in Asperhofen, Niederösterreich: Er hat 2020 den Betrieb von Vater Ing. Walter Resch übernommen und entwickelt das Unternehmen erfolgreich weiter. Die Tätigkeitsfelder erstrecken sich auf landwirtschaftliche Arbeiten im Biolandbau, in der Futterernte und Hackguterzeugung.
Christian Achhorner vom Lohnunternehmen Achhorner in Kössen, Tirol: Er hat sein Unternehmen 2018 gegründet und bietet erfolgreich Agrardienstleistungen – Alles für die Landwirtschaft – und Kommunaltechnik für Gemeinden, Unternehmen und Private an. In dieser kurzen Zeit konnte er sich bei seinen Kunden einen Namen und ein gutes Image aufbauen.
Höhere Strafen für Handy am Steuer
Strafe für Handy am Steuer seit 1. Mai 2023 auf 100 Euro verdoppelt
Mit der 41. Novelle zum KFG (Kraftfahrgesetz) wurde die Organstrafe bei Verstößen in Zusammenhang einer Handynutzung auf 100 Euro verdoppelt.
In welchen Fällen ist die Verwendung von Mobiltelefonen (Smartphone) beim Fahren erlaubt, in welchen Fällen verboten?
Telefonieren während der Fahrt:
Das Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Benützung einer Freisprecheinrichtung zulässig. Unter den Begriff „Telefonieren“ fallen sowohl die Führung des Gesprächs als auch alle Handlungen zum Aufbau und zur Beendigung des Gesprächs. Daher ist sowohl das Annehmen eines Telefonates als auch das aktive Anrufen während der Fahrt nur erlaubt, sofern für das Telefonieren eine Freisprecheinrichtung verwendet wird. Wird während der Fahrt mit Freisprecheinrichtung telefoniert, muss das Handy nicht im Wageninneren befestigt sein.
Wer während des Fahrens ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, wird seit Mai 2023 mit einem Organmandat von 100 Euro bestraft. Wenn die Bezahlung dieses Strafbetrags verweigert wird, erfolgt eine Anzeige an die Behörde. Die Geldstrafe im Zuge einer Anzeige erhöht sich, aus diesem Grund empfehlen wir eine sofortige Begleichung des Organmandats.
Freisprecheinrichtungen sind Zusatzeinrichtungen für Mobiltelefone, die das Führen eines Telefongesprächs während des Fahrens mit einem Kraftfahrzeug ermöglichen, wobei beide Hände des Lenkers frei bleiben. Grundsätzlich dürfen fixe und mobile Freisprecheinrichtungen verwendet werden, die jedoch bestimmten Anforderungen entsprechen müssen.
Fixe Freisprecheinrichtungen müssen eine Vorrichtung zur Befestigung
von Mobiltelefonen im Wageninneren enthalten. Diese Vorrichtung muss so ausgeführt sein, dass der Lenker nach dem Einbau der Freisprecheinrichtung die maßgeblichen Funktionen des Mobiltelefons mit einer Hand bedienen kann, ohne die beim Lenken erforderliche Körperhaltung wesentlich zu ändern.
Traktorfahrer sind nicht allein auf der Straße - Achten Sie auf Image und Akzeptanz!
Landwirtschaftliche Fahrzeuge werden von anderen Verkehrsteilnehmern meist als groß und überdimensional eingeordnet. Entsprechend vorsichtig gehen Fußgänger, Radfahrer und Lenker von anderen einspurigen Fahrzeugen mit Entgegenkommenden aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich um.
Der Umgang mit dem Straßenverkehr zählt zu den häufig nachgefragten Themenfeldern in der VLÖ.
Geschwindigkeit der Fahrsituation anpassen
Beim Durchfahren von Ortschaften sind vermehrt Gefahrenstellen zu erwarten. Dementsprechend müssen die Fahrer ihre Fahrgeschwindigkeit reduzieren und bremsbereit fahren. In der Regel treten in Ortschaften Fahrbahnverengungen auf. Oftmals ist auf halbe Sicht (Anhalteweg innerhalb der halben Sichtweite) zu fahren. Aufgrund der erhöhten Schallwirkung im Ortsgebiet bitten wir auf hohe Motordrehzahlen zu verzichten. Ein leiseres Fahrgeräusch, kombiniert mit reduzierter Geschwindigkeit, verbessert die Akzeptanz von landwirtschaftlichen Gespannen.
Großtraktoren – Große Reifen. Große Verantwortung
Informationskampagne für mehr Rücksicht im Straßenverkehr des Landes Tirol.
Das Land Tirol hat zur stärkeren Bewusstseinsbildung für Fahrer und zur Verbesserung des Miteinanders auf der Straße vor zwei Jahren diese Informationskampagne gestartet. Dabei wird versucht, über die gesetzlichen Vorschriften hinaus besondere Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer zu nehmen. Die Abmessungen von Großtraktoren lösen oft ein mulmiges Gefühl aus – vor allem dann, wenn die Straßen im Ortsgebiet eng sind und der Abstand gering ist.
Landschaftspflege ist Werterhalt an der Natur
Unser Unternehmen hat sich auf den Sektor Landschaftspflege und kommunale Aufgaben spezialisiert. Wir arbeiten für öffentliche, gewerbliche und private Kunden, wo wir feststellen, dass dieser Bereich tendenziell eher zunimmt. Viele von uns führen diese Arbeiten nebenbei aus. Dabei bietet die Landschaftspflege ein Potenzial für eine kontinuierliche Auslastung der Mitarbeiter über die gesamte Vegetationsperiode. Wie in allen anderen Bereichen, ist auch hier eine Spezialisierung und Qualifikation unerlässlich.
Wenn ich mein Kerngeschäft betrachte, die Baumpflege, so scheint dieser Markt aktuell gut zu funktionieren. Die Nachfrage nach qualifizierter Arbeit ist gegeben. Leider gibt es auch mehr und mehr Marktteilnehmer, die hier das schnelle Geld wittern und meist aus Unwissenheit das Wachstum und die Pflege von Generationen mit wenigen Sägeschnitten unwiderruflich vernichten. Dass Städte und Naturschutzbehörden mittlerweile rigoros gegen solche Auftragnehmer vorgehen, hilft den zerstörten Bäumen aber nicht mehr. Das Problem mit der mangelnden Qualifikation mancher Marktteilnehmer zieht sich gerade auch im Bereich der Lohnunternehmer durch alle Sektoren.
Fruchtfolgegestaltung - eine stabile Basis schaffen

Renate und Fritz Fröhlich bewirtschaften einen viehlosen Bio-Ackerbaubetrieb mit ca. 100 ha in Steinbrunn, Bezirk Eisenstadt-Umgebung auf rund 240 m Seehöhe.
Die Bodenart ist sehr unterschiedlich – von leichten, schottrigen Böden bis schweren Tonböden. Die Jahresniederschlagsmenge beträgt im langjährigen Durchschnitt ca. 700 mm. Das Problem der letzten Jahre ist aber die Frühjahrs-Trockenheit.
Gestaltung der Fruchtfolge
Folgendes Fruchtfolgegerüst wird am Betrieb angewendet, dass an die aktuellen Bedingungen anpasst ist:
• Luzerne/Kleegemenge
• Luzerne/Kleegemenge
• Winterweizen mit bewusstem Luzerne-Durchwuchs
• Winterweizen + Zwischenfrucht
• Sojabohne/Sonnenblume
• Dinkel + Zwischenfrucht
• Körnerleguminose (Sojabohne, Wintererbse, Wickroggen) oder Sonnenblume
• Winterweizen
Fruchtfolgegrundsätze
Bei der aktuellen Ausgestaltung dieses Fruchtfolgegerüstes werden nach Möglichkeit folgende Grundsätze berücksichtigt:
• Basis der Fruchtfolge ist ein mehrjähriges Luzerne-/Kleegemenge
• Wechsel Halm- und Blattfrucht
• Wechsel Winterung/Sommerung
• Zwischenfrucht vor jeder Sommerung
Gewässerschonende Düngung im Herbst

Mit 1. Jänner 2023 ist die neue Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) in Kraft getreten. Diese bringt Änderungen für die Herbstdüngung mit sich.
Grundsätzlich gilt es zu überlegen, ob eine Düngung im Herbst überhaupt sinnvoll und notwendig ist. Falls die Notwendigkeit besteht, ist die Stickstoffdüngung innerhalb der gesetzlichen Grenzen so moderat als möglich durchzuführen, damit eine Nitratauswaschung ins Grundwasser vermieden wird. Die neue Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung regelt, dass leicht lösliche stickstoffhaltige Düngemittel, wie z.B. Gülle, im Herbst nur mehr zu den Kulturen Raps, Gerste und Zwischenfrüchten ausgebracht werden dürfen und dies auch nur für den Fall, dass diese Kulturen bis inklusive 15. Oktober ausgesät werden. Der Verbotszeitraum beginnt in diesem Fall am 1. November.
Alle anderen Ackerkulturen sowie Raps, Gerste und Zwischenfrüchte mit einem Anbautermin nach dem 15. Oktober dürfen künftig im Herbst nicht mehr gedüngt werden. Die Sperrfrist beginnt in diesem Fall mit der Ernte der vorherigen Hauptkultur. Eine Düngung von Winterweizen oder Wintertriticale mit Gülle ist daher folglich nicht mehr zulässig.
Langsam lösliche stickstoffhaltige Düngemittel wie Mist oder Kompost, dürfen auf allen Ackerkulturen bis 29. November ausgebracht werden. Dauergrünland und Ackerfutterflächen dürfen ebenso bis einschließlich 29. November sowohl mit leicht als auch mit langsam löslichen stickstoffhaltigen Düngemitteln gedüngt werden.