Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe April 2026
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Aus der Verbandsarbeit
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Sat Grass: Digitale Unterstützung in der Futterernte
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LU Award 2026
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Fachgremium Landmaschinen im Straßenverkehr
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Erfolgreicher Forstunternehmertag in Traunkirchen
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KV-Forstunternehmer: Abschluss 2026
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Vermarktung von Gebrauchtmaschinen
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Verpflichtende Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern
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Haftung beim Rundballen pressen
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Rückblicke der diesjährigen Workshops
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Veränderungen beim Diesel im Arbeitspreis berücksichtigen
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KV-Durchrechnungszeitraum beachten!
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KV-Handelsarbeiter
Österreichische Forsttagung: 28.–29. Mai 2026
Die Österreichische Forsttagung 2026 findet vom 28. bis 29. Mai 2026 in der Friedensburg Schlaining (Stadtschlaining, Burgenland) statt. Sie widmet sich den tiefgreifenden Veränderungen, die Österreichs Wälder derzeit prägen – vom Klimawandel über neue gesellschaftliche Erwartungen bis hin zu Fragen der nachhaltigen Holznutzung und natürlich: „Was getan werden muss, um auch in Zukunft Wälder zu haben.
Unter dem Motto „Wald im Wandel“ diskutieren Experten, Waldbesitzer und Vertreter aus Politik und Wirtschaft zentrale Zukunftsfragen, inklusive Exkursionen am 29. Mai. Die Veranstaltung bietet eine Plattform für den Austausch über notwendige Maßnahmen für die Wälder der Zukunft.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Verschärfungen im Finanzstrafgesetz
Betrugsbekämpfungsgesetz 2025
Mit Ende des Jahres 2025 wurde das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 im Nationalrat beschlossen, welches mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, den gewerbsmäßigen Abgabenbetrug weiter einzuschränken und Maßnahmen gegen Steuervermeidungspraktiken zu setzen.
Im Bereich des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) kommt es dadurch zu umfassenden Änderungen. Aufgrund der erheblichen Konsequenzen für Unternehmer wurden die wichtigsten Veränderungen zusammengefasst:
Neue Grenzwerte beim Verkürzungszuschlag (§ 30a FinStrG)
Wird im Rahmen einer Abgabenprüfung festgestellt, dass eine Abgabe verkürzt oder nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde, können durch die Entrichtung eines Verkürzungszuschlags finanzstrafrechtliche Konsequenzen vermieden werden. Der Verkürzungszuschlag knüpft dabei daran, dass nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Verdacht eines finanzstrafrechtlichen Vergehens,
- Abgabennachforderung für einen Veranlagungszeitraum ≤ 33.000 Euro,
- Abgabennachforderung in Summe ≥ 100.000 Euro,
DLG-Feldtage: 16.–18. Juni 2026
Die DLG-Feld-tage sind mehr als eine Messe – sie sind das Festival des modernen Pflanzenbaus. Unter dem Leitthema „Pflanzenbau out of the Box“ trifft praxisnaher Pflanzenbau auf modernste Landtechnik: Innovationen, Sortenvielfalt, neue Technologien und zukunftsweisende Anbaustrategien erleben Sie live auf Versuchsfeldern und Demonstrationsflächen.
Austausch, Praxis und Inspiration stehen im Mittelpunkt: Vernetzen Sie sich mit Experten und Expertinnen, testen Sie Lösungen vor Ort und nehmen Sie Impulse für Ihren Betrieb mit. Bei den Maschinenvorführungen gehen 66 Maschinengespanne an den Start. In der Live Arena werden Technik und Innovation kompakt erlebbar.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Workshop Grünlandmanagement am 25. Feb. 2026
Gabriele Hirsch vermittelte als Trainerin des Workshops Ihre Fachexpertise zum Grünland und zur Grünlandnutzung. Zum Beginn wurden die Begriffe Dauerwiese, Feldfutter und anderweitige Futterflächen definiert. Die Dauerwiese ist demnach ein dauerhaft landwirtschaftlich genutztes Grünland, das durch eine Pflanzengemeinschaft geprägt ist und durch Mähen erhalten wird.
Zusammensetzung der Grünlandbestände
Im Wirtschaftsgrünland sind etwa 10 bis 15 Grasarten vorzufinden. In Abhängigkeit der Nutzungsintensität sind oft nur 4 bis 6 leistungsstarke Grasarten, wie beispielsweise Deutsches Weidelgras, Wiesenrispe oder Knaulgras vorhanden. Ein häufiger Schnitt und eine dementsprechende Düngung begünstigten leistungsstarke Grasarten. Extensiv genutzte Wiesen auf mageren und wenig genutzten Standorten weisen eine höhere Zahl an Grasarten (bis 20 Grasarten und mehr) auf. Im ausgewogenen Dauergrünland sollten Gräser idealerweise einen Anteil von 60-70% am Gesamtbestand ausmachen, während der Rest aus Kräutern und Klee besteht. Zu den bestimmenden Futterpflanzen des Intensivgrünlands zählen Raygräser (englisches Raygras, italienisches Raygras, und Bastardraygras), Knaulgras, Wiesenlieschgras (Timothe), Wiesenrispe und Rotklee. Die Lebensdauer von Grünlandpflanzen ist beschränkt und auch die Samenvermehrung in Wiesen ist durch häufiges Mähen eingeschränkt. Daher wird zum Qualitäts- und Mengenerhalt eine periodische Nachsaat mit 7-10 kg/ha alle 2-3 Jahre empfohlen. Das Ziel liegt in der Erreichung von vitalen, vielfältigen Pflanzengemeinschaften, die nutzungselastischer und stresstoleranter sind. Ein intensiv genutztes Grünland benötigt eine angepasste Nährstoffzufuhr.
Workshop Dienstleistungen mit Drohnen am 27. Feb. 2026
Neue Technologie - neue Einsatzgebiete - neue Herausforderungen - neue Anforderungen
Mit diesen Schlagworten könnte man das Thema Drohnen im Dienstleistungsbereich kurzerhand auf den Punkt bringen. Natürlich rücken damit neue Bereiche in den Fokus, die man bisher vielleicht gar nicht im Blick hatte.
Was aber heißt das jetzt konkret? Was kommt auf uns zu? Womit müssen wir rechnen? Wo liegen die Herausforderungen? Wie sieht es rechtlich aus? Gibt es überhaupt einen Markt dafür? Und wenn ja, wie ist das Ganze zu kalkulieren?
Diese und viele weitere Fragen wurden im Seminar „Dienstleistungen mit Drohnen“ am Freitag, 27. Februar 2026 gemeinsam mit dem Vortragenden und Experten Stefan Hölzl-Strohmayr von der Drohnenring GmbH gemeinsam erarbeitet.
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