Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Erweiterung Online-Kalkulator: Tool zu Kalkulation von Maschineneinsätzen
Im Jahr 2023 wurde der Online-Kalkulator als Tool zur Berechnung von Arbeitsverfahren mit mobilen Maschinen unter www.online-kalkulator.at eingeführt.
Der Zugang ist für jedermann frei, es sind keine Registrierungen erforderlich.
Dieses Arbeitswerkzeug wird in vielen Dienstleistungsbetriebe gut genutzt und sehr geschätzt. Anwender sind Lohnunternehmen, Baufirmen, Landwirte, Forstwirte, MR-Dienstleister, Bildungseinrichtungen und gewerbliche Betriebe.
Erweiterung um Datenexport und flexible Berechnung für Kosten von Nebenzeiten
Nun erfolgte eine Erweiterung um den Export von erfassten Daten, die nach Durchführung einer Berechnung als PDF und/oder als Excel weiterbearbeitet, werden können. Somit kann der Anwender auf Basis erfasster Daten das Excel-Berechnungsschema in seinem Betrieb verwenden und mit geänderten Zahlen überarbeiten.
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KV-Abschluss 2026 für Angestellte in Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung
Bei der am Mittwoch, 3. Dez. 2025 stattgefundenen zweiten Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung konnte eine Einigung mit der GPA erzielt werden.
Ab 1. Jänner 2026 beträgt die vereinbarte Erhöhung monatlichen Mindestgrundgehälter in allen Ver-wendungsgruppen 2,7 %. Die Lehrlingseinkommen steigen mit Jahreswechsel in allen vier Lehrjahren um 3,0%. Dieser Kollektivvertrag ist für Angestellte in Lohnunternehmen z.B. für Mitarbeiter im Büro, in der Disposition oder im Vertrieb anzuwenden.
HINWEIS: Dieser KV gilt nicht für Arbeiter-Arbeitsverhältnisse, wo der KV Agrarservice, KV Forstunternehmer, KV Garten- und Grünflächengestalter oder ein anderer anzuwenden ist. Die genannten Arbeiter-Kollektivverträge werden im Jänner (Garten- und Grünflächengestalter) und Februar (Agrarservice, Forstunternehmer) verhandelt.
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Winkler Vorteilsaktion wird fortgesetzt
Die Firma Winkler Austria GmbH mit Hauptsitz in Wels ist professioneller Anbieter von Nutzfahrzeugersatzteilen für LU. Seit 2011 besteht zwischen der VLÖ und winkler eine Firmenpartnerschaft. Mit der Neuauflage der Mitglieder-Vorteilsaktion wird die Zusammenarbeit weiter gestärkt. Im abgelaufenen Jahr haben von der Vorteilsaktion 83 Mitglieder profitiert.
winkler übernimmt bei Bestellungen im Zeitraum von 15. November 2025 – 30. April 2026 ab einem Einkaufswert von 500 Euro netto 100 Euro des VLÖ-Mitgliedsbeitrags. Der Mitgliedsbeitrag beträgt anstelle von 240-412 Euro (nach dem Dienstleistungsumsatz gestaffelt) 140 – 312 Euro für 2026.
Ein interessantes Angebot, geben sich Josef Kalteis, Niederlassungsleiter für Österreich und Helmut Scherzer vom Vorteilspaket überzeugt.
Gleich doppelt sparen
Frühbezugsaktion: Nutzen Sie bei Ihrer Fahrzeugwartung und -instandsetzung durch den winkler Frühbezug Ersatz- und Verschleißteile sowie Werkstättenbedarf zu vergünstigten Konditionen.
Winterzeit: Zeit für Reflexion und Vorbereitung
Die Wintermonate geben für Lohnunternehmer eine kurze Zeit für Reflexion und Vorbereitung. Dabei werden die Maschinen und Geräte noch gewaschen, die letzten Rechnungen geschrieben und an die Kunden übermittelt. Es laufen Vorbereitungen für die Maschinenwartung und -instandsetzung.
Meistens hat der Unternehmer ein Gefühl zum voraussichtlichen Betriebsergebnis. Wenn die Faktura zum Wirtschaftsjahr vollständig ist und die Eingangsrechnungen verbucht sind, können erste Auswertungen über das zu erwartende Betriebsergebnis erfolgen. Gewissheit erhält man nach der Fertigstellung des Jahresabschlusses, der meist erst im Frühjahr bis Sommer des Folgejahres vorliegt.
Schlüsse über eingeschlagenen Weg
Mit dem zu erwartenden Betriebsergebnis können Rückschlüsse über den voraussichtlichen Erfolg geschehen. In dieser Zeit ist für den Unternehmer Strategiearbeit angesagt. Wichtig sind die Analyse von einzelnen Geschäftsfeldern (Betriebszweigen), ein Erkennen von Veränderungen bei den Kunden und zutreffende Schlüsse für das Unternehmen. In gesättigten Märkten können Marktentwicklungen in der Regel nur durch Verdrängung oder durch sehr gute Differenzierung mit Alleinstellungsmerkmalen geschehen. Ein Alternative ist die Bedienung von Nischen, wo ein Eintritt zum richtigen Zeitpunkt geschehen muss. Wer auf Nischen setzt, dem muss klar sein, dass diese ein ausreichendes Potenzial für Wachstum benötigen und nicht verhungern dürfen.
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Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe Dezember 2025
- Aus der Verbandsarbeit
- Arbeit für Lohnunternehmen in Europa
- Erfolgreicher Biomasse-Fachtag
- Ackerkulturen zum Frühjahrsanbau 2026
- Lohnunternehmen-Image Award 2025
- Routengenehmigung für landwirtschaftliche Fahrzeuge
- Berufsbild für Garten- und Grünflächengestalter
- Papamonat
- Broschüre: Sichere Waldarbeit
- Fahrwerke für Anhänger - Teil 1
- VLÖ Bildungsprogramm 2026
- Als Arbeitgeber die eigene Marke stärken
Unterscheidung Finanzbuchhaltung - Kostenrechnung - Liquitätsrechnung
Finanzbuchhaltung (FIBU) – Werkzeug für das externe Rechnungswesen
Jeder erfahrene Unternehmer weiß, dass die Gewinn- und Verlustrechnung (G&V) das grundlegende Werkzeug in der Unternehmensführung ist. Dieses wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben und umfasst das externe Rechnungswesen mit den Veröffentlichungen und Nachweisen gegenüber Behörden und Beitragsstellen. Die G&V unterliegt gesetzlichen Vorschriften.
Kostenrechnung (KORE) und Liquiditätsrechnung sind Werkzeuge des internen Rechnungswesens
Ergänzend zur G&V sind für den Unternehmer Instrumente im internen Rechnungswesen ebenso wichtig, wie eine KORE und die Liquiditätsrechnung (CF oder Cash-Flow). Wer mit hohen Investitionen arbeitet und viel Kapital in seinem Betrieb bindet, hat Verzerrungen zu berücksichtigen, die in der G&V systembedingt entstehen. Zu den klassischen Beispielen zählen Maschinen, die auf eine Nutzungszeit von 8 bis 12 Jahren abgeschrieben werden und somit am Ende der Abschreibungszeit einen Restwert aufweisen. Dieser wird bei einem Verkauf realisiert und verzerrt zuvor die Jahreswerte.
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