Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Die Getreideernte ist voll im Gange
Letzte Woche hat die Getreideernte gestartet. Lohnunternehmen sind verlässliche Partner. Der Drusch von Körnerfrüchten zählt zu den Klassikern für Lohnunternehmen. Wie jeder Maschinenbereich fordert insbesondere die Getreideernte top-gewartete Technik, geschultes Personal und effiziente Prozesse.
Keine andere landwirtschaftliche Maschine muss während des Arbeitsvorganges so oft angepasst werden, wie ein Mähdrescher. Das Druschverhalten der Erntegüter ändert sich ständig und die Abscheidewerkzeuge müssen optimal bedient werden.
Damit in den kurzen Arbeitsphasen keine Ausfälle entstehen sind Instandsetzungen und vorbereitende Reparaturen vorzunehmen. Das unterscheidet den Profi vom Amateur.
Achten Sie auf Nebenzeiten im Arbeitsprozess
Wenn Ihr Mähdrescher separate Anfahrten vornehmen muss, dann entstehen dafür zusätzliche Aufwendungen z.B. für Treibstoffe, Reifenverschleiß, Arbeitszeit etc. und es wird an diesem Tag die nutzbare Arbeitszeit am Feld verringert. Daher sollten die Anfahrtszeiten so weit als möglich auf ein Minimum gesenkt werden. Ein kreuz und quer-fahren in der Arbeitssaison gilt bei landwirtschaftlichen Dienstleistungen als NO-GO und ist besonders schädlich. Verbessern Sie die Hauptzeiten durch Reduktion von Nebenzeiten. Lohnunternehmen arbeiten für eine erfolgreiche Ernte.
Beschäftigung von Mitarbeitern: Unterweisungen nicht vergessen!
Kein Mitarbeitereinsatz ohne Arbeitsunterweisung!
Achten Sie bitte darauf, dass alle Mitarbeiter für den Betrieb der einzelnen Maschinen unterwiesen wurden. Die Dokumentation der Unterweisung erfolgt mittels schriftlicher Unterlage, die vom Mitarbeiter zu unterfertigen ist.
Fahrer in Lohnunternehmen sind im Rahmen von Arbeitsverhältnissen tätig. Dazu gibt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber klare Verpflichtungen zum Schutz der Gesundheit vor. Im Arbeitnehmerinnenschutz-Gesetz (ASchG) sind Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhütung von Arbeitsunfällen festgelegt.
Eine zentrale Rolle nimmt dabei die Unterweisung des Fahrers auf mögliche Gefahren und die Ver-meidung dieser ein. Wir bitten in jedem Unternehmen die Fahrer nur nach einer durchgeführten Unterweisung (Erklärung der Maschine und schriftliche Dokumentation) losfahren zu lassen. Bei einer fehlenden Unterweisung können durch die Unfallversicherung hohe Regressforderungen für Heilbehandlungen oder bei Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat (AI) Strafen verfügt werden.
Das muss nicht sein, deshalb bitte jeden Mitarbeiter für den Umgang mit der Maschine unterweisen und das schriftlich festhalten!
Leider passieren immer wieder schwere Unfälle, die mit einer Unterweisung hätten vermieden wer-den können. Die Unterweisung gilt als Pflicht für jeden Arbeitgeber – bitte daher unbedingt durchführen!
Die VLÖ hat eine Reihe von Musterunterweisungen (Vorlagen) erstellt, die wir gerne zur Verfügung stellen.
Bitte einfach eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden. Wir übermitteln Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen.
Exklusive Sommerbekleidung von Waibel

Durch die Sonderanfertigung ist es möglich die LU-Qualitätsbekleidung in der Farbkombination oliv-grün mit gelb zu kombinieren.
Flex Pro Bermuda
Optimale Passform durch elastischen Gesäßteil.
Größen: 38 - 64; Preis: 78,50 Euro netto

NOVA-Befreiung für N1-Fahrzeuge (Klein-LKW) ab 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 werden leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 (Klein-Lkw, Pick-Up, etc) in Österreich von der NoVA wieder befreit. Die Maßnahme zählt zum Mittelstandspaket der Regierung und soll vor allem Wettbewerbsnachteile abbauen. Mit Juli 2021 wurde für diese Fahrzeuge die NOVA eingeführt.
Ziel ist es, ab dann den gleichen rechtlichen Zustand wie vor Inkrafttreten der NoVA-Einführung herbeizuführen. Für Vorführfahrzeuge konnte eine Klarstellung mit dem BMF erreicht werden, dass bei diesen Fahrzeugen auch die Zulassung durch den Kunden nach dem 1. Juli 2025 keine NoVA auslöst. Für Kurzzulassungen gilt eine Sonderregel: Es ist wesentlich, dass nach spätestens 3 Monaten abgemeldet wird, um keine NoVA-Pflicht auszulösen. Eine Steuerpflicht entsteht dann, wenn die dreimonatige Frist vor dem 1. Juli 2025 abgelaufen ist.
Fahrzeuge der Klasse N1 sind Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (Lastkraftwagen) und einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg.
Neue Broschüre zur Gestaltung und Pflege von Waldrändern
Waldränder spielen eine große Rolle für die Biodiversität - als Übergangszone zwischen Wald und offenem Land bieten sie Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzen arten. Eine gezielte Gestaltung fördert überdies den ökologischen Nutzen für den Menschen.
Optimaler Aufbau des Waldrandes
Beim Aufbau des Waldrandes kommt vor allem dem Strukturreichtum der Vegetation und der Verzahnung von Waldmantel, Strauchgürtel und Krautsaum eine besondere Bedeutung zu. Waldränder sollen grundsätzlich aus drei unregelmäßig ineinander über gehenden Zonen mit Kräutern, Sträuchern und Bäumen locker und stufig aufgebaut sein. Kleinstrukturen verbessern zusätzlich den Aufbau. Genauere Infos sowie die dafür not wendigen Tätigkeiten können der neu aufgelegten Broschüre “Gestaltung und Pflege von Waldrändern“ entnommen werden. Gerne unterstützen auch die Forstberater, die auch Auskunft über Fördermöglichkeiten geben können.
Erhältlich ist die Broschüre bei den Forstberaterinnen und Forstberatern der Landwirtschaftskammern.
Dieser Beitrag wurde von DI Thomas Leitner, Landwirtschaftskammer Österreich zur Verfügung gestellt.
Ausstattung Begleitfahrzeuge
Überbreite Fahrzeuge, wie Mähdrescher, SF-Häcksler oder andere Spezialgeräte (über 3,3 m Breite) müssen für Fahrten auf öffentlichen Straßen mit einem vorfahrenden bzw. vor- und nachfahrenden Begleitfahrzeug begleitet werden. Die Vorgaben dazu sind im Routengenehmigungsbescheid festgelegt. Die Eigenbegleitung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist eine wichtige Maßnahme zur Überstellung von Erntemaschinen.
Auf gültigen Routengenehmigungsbescheid achten
Wir bitten die Routengenehmigungsbescheide vor der Arbeitssaison zu lesen und auf die Gültigkeit zu prüfen. Abgelaufene Bescheide müssen erneuert werden. Beachten Sie die Bearbeitungszeit (drei bis vier Wochen) für die Ausstellung der Bescheide. Neue Bescheide können Sie online über das Internet-Portal www.sondertransporte.gv.at unter dem Sachregister Landwirtschaft anfordern.
Der Routengenehmigungsbescheid für das überbreite Fahrzeug muss im Führerhaus in Originalfassung mitgeführt werden. Wir empfehlen eine Kopie des Bescheids anzufertigen und diese bei den Fahrzeugdokumenten abzulegen.
Begleitung von überbreiten Fahrzeugen
Die Fahrt ist durch geeignetes Personal mit einem mehrspurigen Fahrzeug in ausreichendem Abstand zu begleiten. Beide Fahrzeuge müssen bei der Überstellung das Abblendlicht und die gelb-rote Drehleuchte verwenden, um besser gesehen zu werden. Der Lenker muss die deutsche Sprache beherrschen, über genaue Ortskenntnisse verfügen und über den Inhalt des Bescheids informiert sein. Bitten den Bescheid lesen!






















































































































