Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Regionale Lebensmittel sichern österreichische Arbeitsplätze

Die seit über einem Jahrhundert anhaltenden Produktionsfortschritte in der Landwirtschaft liefern die Basis für deutliche Verbesserungen des Lebensstandards in unserer Gesellschaft und ein steigendes Wirtschaftswachstum.
Im Rahmen einer neuen WIFO-Studie wurde untersucht, inwieweit eine Ausweitung der Nachfrage nach inländischen Lebensmitteln mit einer Änderung der Produktion im Agrarsektor und in den vor- und nachgelagerten Verarbeitungssektoren einhergeht.
Die Wertschöpfungskette Agrargüter und Lebensmittel besteht neben der Landwirtschaft aus vorgelagerten Sektoren (z.B. landwirtschaftliche Betriebsmittel, landwirtschaftliche Dienstleistungen, Landmaschinen), nachgelagerten Sektoren (z.B. Verarbeitung von Getreide, Fleisch, Milch) und dem Handel mit Lebensmitteln. Die Bedeutung dieser Wertschöpfungskette wurde in einem ersten Schritt analysiert.
Coronavirus: Versorgungskritisches Schlüsselpersonal – Vorgangsweise bei COVID-19 Kontaktpersonen (Quarantäne)

Unter dem Begriff „versorgungskritisches Gesundheits- und Schlüsselpersonal“ fallen im Sinne dieser Definition Angehörige von Berufsgruppen wie Gesundheits- und Pflegepersonal, Personal zu Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Einsatzdienste, Personal zur Aufrechterhaltung von kritischen Infrastrukturen und sonstiges Personal zur Aufrechterhaltung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens (z.B. Lebensmittelversorgung, Telekommunikation, etc.).
Zuordnung Schlüsselpersonal
Zu diesen Gruppen zählen bspw. Winterdienst-Einsatzfahrer, Forstunternehmen bei der Durchführung von unaufschiebbaren Arbeiten z.B. Freilegen von Stromleitungen oder Zufahrtswegen nach Sturmkatastrophen, dringend durchzuführende Schlägerungen aufgrund von Ereignissen, unaufschiebbare Erntearbeiten in der Landwirtschaft, usw. Diese Zuordnung gilt nur für tatsächlich versorgungskritisches Personal und nicht automatisch für Angehörige der angeführten Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche. Weiter ist die regionale Notwendigkeit der Aufrechterhaltung versorgungskritischer Infrastrukturen zu berücksichtigen.
Steuerpolitische Maßnahmen im Jahr 2020

Was ist heuer neu – Was sollten Sie unbedingt beachten?
Ein sehr ereignisreiches Jahr 2020 geht zu Ende. Die Corona Pandemie und vor allem die damit verbundenen Maßnahmen haben die Unternehmer und deren Mitarbeiter beinahe das gesamte Kalenderjahr 2020 geprägt. Der Gesetzgeber hat durch verschiedenste Maßnahmen versucht die Beeinträchtigungen und Schäden, die durch die gesundheitspolitischen Maßnahmen verursacht wurden, durch verschiedenste Zuwendungen und Schadensersatzleistungen zu lindern.
Vom Härtefallfonds über den Fixkostenzuschuss I, den NPO-Zuschuss, den Fixkostenzuschuss II, die Lockdown-Umsatzersatzleistungen, bis zu den Covid19-Investitionsprämien wurden viele Möglichkeiten geschaffen, um betroffene Unternehmen zu unterstützen. Außerdem wurde durch das Corona-Kurzarbeitsmodell eine Möglichkeit geschaffen viele Mitarbeiter trotz ausbleibender Aufträge und geringerer Auslastung in Beschäftigung zu halten. Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität der Unternehmen (Garantieübernahmen, Steuerstundungen) und viele kleinere Maßnahmen (Steuerfreie Bonuszahlungen an Mitarbeiter u.v.a.m.) seien nur exemplarisch aufgezählt.
Neuer Kollektivvertrag gibt Rechtssicherheit

Nach langen und zähen Verhandlungen können wir über den Abschluss eines Branchenkollektivvertrags für Agrardienstleistungsunternehmen berichten. Ich bin überzeugt, dass für unsere Branche die Vorteile überwiegen und wir (Dienstgeber und Dienstnehmer) davon profitieren. Wir können damit das Image und das Ansehen als ländlicher Arbeitgeber verbessern. Der Beruf hat Zukunft und bietet Perspektiven. Die Rahmenbedingungen sind schwierig, dennoch müssen wir auf unsere Stärken und Chancen setzen. Auch wenn mit dem Kollektivvertrag (KV) die eine oder andere Klarstellung und möglicherweise eine Einschränkung dahintersteht, der KV gibt für beide Seiten klare Regeln. Der Einsatz unserer Mitarbeiter braucht vernünftige Rahmenbedingungen. Jedes Unternehmen ist nur so stark, so stark die Mitarbeiter das Unternehmen unterstützen. Unsere Betriebe beschäftigen haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter. Lohnunternehmen sind hauptberuflich orientiert und deshalb benötigen wir auch Mitarbeiter mit voller Beschäftigung. Zum Abpuffern in Stoßzeiten wird das Stammpersonal von nebenberuflichen Mitarbeitern unterstützt. Für einen nachhaltigen Arbeitsbetrieb benötigen unsere Unternehmen auch klare Strukturen.
Aktuelle Themen aus dem VLÖ-Büro

Vorstandssitzung online
Am 2. Dez. 2020 hielt die VLÖ zum ersten Mal eine Vorstandssitzung online ab. Die Sitzungsführung wurde durch eine vorbereitete Powerpoint-Unterlage (im Vorfeld an die Vorstandsmitglieder versendet, sehr gut unterstützt. Mit digitalen Sitzungen können für die Vorstandsmitglieder Anreisewege vermieden werden. Bei Online-Veranstaltungen muss sich jeder Teilnehmer stärker auf die wesentlichen Punkte konzentrieren. Ein Erfahrungsaustausch, der bei Präsenzsitzungen üblich ist und sehr geschätzt wird, kann nur eingeschränkt erfolgen.
Fazit: Wenn zukünftig Sitzungen mit Anwesenheit wieder erlaubt sind, wird sich eine Kombination aus Präsenz- und Online-Sitzungen etablieren.
Kollektivvertrag Agrarservice

Wie im Vorwort von Vorsitzenden Manfred Humer ausgeführt, wurde in den letzten Wochen der Kollektivvertrag für beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Agrarserviceunternehmen auf den Weg gebracht. Dafür erfolgten auf beiden Seiten (Fachverband der gewerblichen Dienstleister für die Arbeitgeber und Produktionsgewerkschaft PRO-GE für die Arbeitnehmer) die notwendigen Gremienbeschlüsse. Die schriftliche Unterfertigung ist für Anfang Jänner 2021 vorgesehen. Für die Monate Jänner und Februar 2021 sind Informationskampagnen zu den Themen Kollektivvertrag, Dienstverträge und Arbeitsaufzeichnungen geplant. Der Kollektivvertrag tritt mit 1. März 2021 für das Gebiet der Republik Österreich in Kraft. Die fachliche Anwendbarkeit erstreckt sich auf alle Betriebe des Berufszweiges der Agrarserviceunternehmer, die dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister angehören.