Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Energiekostenzuschuss: Zeitraum für Voranmeldung bis 14. April 2023

Seit 29. März 2023 läuft die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 1 (EKZ 1) für die Monate Oktober bis Dezember 2022. Für die Beantragung gelten sehr ähnliche Voraussetzungskriterien wie für den bisherigen EKZ 1 für den Zeitraum von Februar bis September 2022.
Neu ist, dass die Förderuntergrenze von 2.000 Euro auf 750 Euro abgesenkt wurde. Bei den Energieformen werden neben Strom, Erdgas und Treibstoffen auch aus Strom und Erdgas produzierte Wärme und Kälte in allen Stufen gefördert.
Die Voranmeldung ist mittels aws Fördermanager möglich.
Wir bitten um eine rasche Antragstellung unter https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/
Die Antragsphase des EKZ 1 mit der Erfassung der Daten folgt dann im Zeitraum von 17. April bis 16. Juni 2023.
Nach der Antragsphase wird der EKZ 1 durch seinen Nachfolger, den Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) für Unternehmen und Betriebe abgelöst. Der förderfähige Zeitraum des EKZ 2 ist mit 1. Jänner – 31. Dezember 2023 festgelegt und die Antragstellung wird in zwei Zeiträumen erfolgen.
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FORST live, 31. März - 2. April 2023, Offenburg (im Westen von Baden-Würtenberg)

FORST live in der Zielgeraden
Die FORST live in Offenburg: ein ganz besonderes Erlebnis, das die Herzen von uns allen höherschlagen lässt. Technik zum Anfassen von der Praxis für die Praktiker. Vom 31. März bis 2. April fasziniert diese besondere Demonstrationsmesse mit ihrem Mix forstwirtschaftlicher Technik. Uns freut dabei, dass sich neben der Technik zur motor-manuellen Holzaufbereitung auch die maschinelle Holzaufbereitung fest etabliert hat. Zudem bilden Anbieter der erneuerbaren Energie einen ganz neuen Bereich. Hier können sich Wald- und Grundbesitzer über Projekte der Windkraft und Solaranlagen intensiv beraten lassen.
Insgesamt präsentieren sich rund 340 Aussteller auf der FORST live gemeinsam mit der WILD & FISCH. Hierfür sind über 7.000 qm Messehalle und 48.000 qm Freigelände - bis auf die Besucherwege - praktisch flächig belegt. Es wird jetzt wieder Zeit, dass die Späne fliegen und das jährliche Home-Coming der Branche in Offenburg stattfindet. An den drei Tagen brummt unser Messegelände förmlich vor Leben und wir können es kaum erwarten.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Lassen Sie uns gemeinsam diese einzigartige Plattform nutzen!
Weiter Informationen finden Sie hier
KV Agrarservice: Neuen Durchrechnungszeitraum beachten!
KV Agrarservice: Neuen Durchrechnungszeitraum beachten!
Seit März 2021 besteht der KV Agrarservice, wo für die Branche der Agrarservice-Betriebe auch ein Beschäftigungsmodell mit flexibler Arbeitszeit abgeschlossenen wurde. Der Großteil der Betriebe wendet dieses Modell an, weil in Saisonzeiten auf einem Zeitkonto Guthabenstunden aufgebaut und in saisonschwächeren Zeiten (z.B. in den Wintermonaten) wieder abgebaut werden können. Damit wird geregelt, dass die geleisteten Arbeitsstunden täglich bis zu 10 Stunden und wöchentlich bis zu 48 Stunden auf diesem Zeitkonto im 1:1-Verhältnis gutgeschrieben werden können. Darüberliegende Arbeitszeiten bis max. 12 Stunden am Tag bzw. max. 60 Stunden in der Woche sind mit 50% zuschlagspflichtig (werden mit 50% Überstundenzuschlag abgerechnet oder im Verhältnis 1:1,5 auf das Zeitkonto übertragen).
Flexible Arbeitszeit mit Durchrechnung bis zu 52 Wochen
Im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit kann ein Durchrechnungszeitraum bis zu 52 Wochen (bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen) oder für die Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses angewendet werden. Den Beginn des Durchrechnungszeitraums können Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei wählen. Es muss jedoch eine Kontinuität gegeben sein mit jährlich gleichen Zeiträumen. Für die Praxis empfiehlt sich den Start des Durchrechnungszeitraums im Frühjahr z.B. mit 1. März, 1. April oder 1. Mai zu setzen. Über eine Zeitspanne bis 52 Wochen können dann Guthabenstunden aufgebaut und in arbeitsärmeren Zeiten wieder abgebaut werden. Damit das flexible Arbeitszeitmodell angewendet werden kann, müssen Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen und darauf aufbauend jährlich eine Einzelvereinbarung mit Beginn und Ende des Durchrechnungszeitraums und der Art des Abbaus von Zeitguthaben (z.B. Zeitausgleich, Abrechnung von Überstunden oder jeweils Hälfte Zeitausgleich und Abrechnung von Überstunden) schriftlich vereinbaren.
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Feedback zur Veranstaltung Treff.Punkt Landtechnik am 29. März 2023
Am Mittwoch, 29. März 2023 fand im Brauhaus Wieselburg ein Treff.Punkt Landtechnik zum Thema „Explodieren die Maschinenkosten?“ statt. Helmut Scherzer, Geschäftsführer der VLÖ referierte zu diesem Thema.
Die Veranstaltung besuchten rund 25 Teilnehmer mit einer sehr sachlichen und fundierten Diskussion.
Zum Einstieg führte Helmut Scherzer aus, dass im Jahr 2022 die Teuerung mit den Erhöhungen der Dieselkosten infolge des Ukraineangriffs begonnen hatte. Später setzte sich diese mit sämtlichen Betriebsstoffen, wie Schmierstoffe, Folien, Reifen und Ersatzteilen fort. In der Zwischenzeit müssen wir feststellen, dass die Preise für Neumaschinen in den letzten zwei Jahren um 25-30% angestiegen sind. Nun folgt eine Fortsetzung mit der hohen Inflation, hohen Lohnabschlüssen und steigenden Zinskosten. Inzwischen sind alle Aufwandspositionen von den Teuerungen erfasst.
Die steigenden Zinsen führen dazu, dass Maschinen mit einem schlechten Umsatz-Kapital-Verhältnis (geringer Jahresumsatz in Relation zum gebundenen Kapital) sehr hohe Finanzierungskosten entwickeln werden. Finanzierte Maschinen mit kurzen Einsatzzeiten (z.B. geringen Jahresstunden) und einem hohen Kapitalwert, wie bspw. Mähdrescher oder Sämaschinen verursachen gemessen zum erzielten Dienstleistungsumsatz hohe jährliche Finanzierungskosten. Diese können, gemessen zum Umsatz 10, 15 oder mehr Prozentpunkte betragen. So hohen Zinskosten kannten wir in den letzten 10 bis 15 Jahren nicht. Sie werden die Wirtschaftlichkeit einzelner Maschinen deutlich beeinflussen.
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Wann brauche ich ausgebildete Ersthelfer und einen Erste-Hilfe-Kasten?

Grundsätzliches
Arbeitgeber müssen in jeder Arbeitsstätte und auf jeder Baustelle geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmern Erste Hilfe geleistet werden kann.
Ausstattung mit Erste-Hilfe-Kasten
Zur Leistung einer Ersten Hilfe ist in den Betrieben eine adäquate Ausstattung mit Verbandskästen gemäß Ö-Norm Z 1020 – Typ 1 bis 5 Beschäftigte bzw. Typ 2 bis 20 Beschäftigte bereitzustellen. Ab einem Mitarbeiter ist ein Verbandskasten erforderlich. Sind mehr als 20 Beschäftigte tätig, dann sind bspw. zwei Verbandskästen nach Typ 2 jeweils an geeigneten Plätzen anzubringen. Es ist auch eine Kombination von Typ 1 und Typ 2-Kästen bspw. für 25 Mitarbeiter möglich. Achten Sie bei den Verbandskästen auf die Haltbarkeit der Sterilprodukte, denn diese haben ein Ablaufdatum und müssen erneuert werden. Hochwertige Erste-Hilfe-Kästen weisen bei den Sterilprodukten eine Haltbarkeit von 20 Jahren auf. Berücksichtigen Sie bei der Anschaffung das Ablaufdatum.
Im Verbandskasten befindet sich meist eine Telefonliste der ausgebildeten Ersthelfer, der nächsten Rettungsstelle, dem zuständigen Arzt und dem nächsten Krankenhaus. Bitte die Daten hier eintragen!
Sie können die Ansprechpartner auch auf einem Aushang oder in einer Liste neben dem Verbandskasten anbringen. Diese müssen für einen Notfall schnell erreichbar sein.
KV-Forstunternehmer: Abschluss 2023 – Wirksamkeit per 1. März 2023

Am 16. März 2023 wurde unter der Verhandlungsleitung von Bundesvorsitzenden Peter Konrad die KV-Verhandlung mit der Gewerkschaft PRO-GE für den Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe der Forstunternehmer abgeschlossen.
Auf Basis eines festgestellten durchschnittlichen VPI-Werts in Höhe von 9,04 Prozent in den vorangegangenen Monaten (Feb. 2022 – Jän. 2023) wurde mit der Gewerkschaft PRO-GE folgendes Ergebnis, gültig ab 1. März 2023, vereinbart:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 9,2% Bildquelle: FAST Traunkirchen
- Erhöhung der Zulagen und Motorsägenpauschalen um 9,2%
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 9,2%
Weitere Forderungen der Gewerkschaft, wie die Einführung einer faktischen Ist-Lohn-Erhöhung durch die Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen sowie eine Verlängerung der Ruhezeit wurde vom Verhandlungsteam erfolgreich abgewehrt.