Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Ausstattung Begleitfahrzeuge
Überbreite Fahrzeuge (über 3,3 m Breite) müssen für Fahrten auf öffentlichen Straßen mit einem vorfahrenden bzw. vor- und nachfahrenden Begleitfahrzeug begleitet werden. Betroffen sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie Mähdrescher, Häcksler oder andere Spezialgeräte. Für einen reibungsfreien Verkehrsverlauf müssen sich der Fahrer des überbreiten Fahrzeugs und die Begleitperson im Vorfeld abstimmen. Die Eigenbegleitung ist eine wichtige Maßnahme zur Überstellung von Erntemaschinen in der Landwirtschaft.
Gültiger Routengenehmigungsbescheid
Wir bitten die Routengenehmigungsbescheide vor der Arbeitssaison zu lesen und auf die Gültigkeit zu prüfen. Abgelaufene Bescheide müssen erneuert werden. Beachten Sie die Bearbeitungszeit (drei bis vier Wochen) für die Ausstellung der Bescheide. Neue Bescheide können Sie online über das Internet-Portal www.sondertransporte.gv.at unter dem Sachregister Landwirtschaft anfordern.
Der Routengenehmigungsbescheid für das überbreite Fahrzeug muss im Führerhaus in Originalfassung mitgeführt werden. Wir empfehlen eine Kopie des Bescheids anzufertigen und diese bei den Fahrzeugdokumenten abzulegen.
Dienstleister müssen die Preise selbst kalkulieren

Liebe Lohnunternehmerin,
lieber Lohnunternehmer,
in den letzten Wochen sind bei mir verstärkt Anrufe zur Gestaltung von Arbeitspreisen eingegangen. Dies ist nicht unbegründet, denn viele Unternehmer, aber auch Landwirte als Dienstleister sind verunsichert. Bei den Gesprächen mit Landwirten kursieren Aussagen, wonach die Arbeitspreise eine Ausgewogenheit zwischen den Interessen der Kunden und den Interessen der Dienstleister erfahren sollen. Bei diversen Bauernversammlungen wird dafür Stimmung gemacht, dass beide Seiten beigeben sollen. Für mich stellt sich die Frage, um welche Interessen es hier geht, wenn die Lieferanten z.B. der Mineralölhändler, der Ersatzteilversorger oder der Folienhändler um 20, 30 oder mehr Prozent gegenüber dem Vorjahr seinen Verkaufspreis ändern musste. Die Rohstoff- und Herstellkosten sind entsprechend angestiegen. Uns ist allen bekannt, welche Gründe dahinterstehen und welche Auswirkungen das haben wird. Parallel steigen die Preise für Agrarprodukte und das ist gut so. Zu dieser Diskussion können Dienstleister nur eine klare Antwort geben: Die entstehenden Mehrkosten für Betriebsmittel, Maschinennutzungen, die Arbeit der Mitarbeiter usw. müssen in vollem Umfang an den Kunden weiter verrechnet werden. Jeder Unternehmer, der hier nachgibt hat verloren. Bei Ertragsspannen mit 0–2 Prozent des Umsatzes oder auch bei negativen Erträgen kann eine solche Diskussion nicht geführt werden. Diese Rechnung würde vollständig auf dem Rücken der Dienstleister ausgetragen werden.
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KV Agrarservice: Umgang mit Probemonat
Zur bevorstehende Sommersaison werden wieder befristete und unbefristete Aushilfen beschäftigt. Für jedes neue Arbeitsverhältnis gilt im ersten Monat der sogenannte „Probemonat“, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Einhaltung einer Frist das Arbeitsverhältnis auflösen dürfen. Der Probemonat kann mit Anwendung der flexiblen Arbeitszeit Schwierigkeiten bereiten, wenn beispielsweise in den ersten Arbeitswochen Schlechtwetter herrscht und dadurch keine Arbeitseinsätze möglich sind. Es wird in der Folge eine Zeitschuld (Minusstunden) aufgebaut, die später durch Guthabenstunden ausgeglichen werden sollen. Wird jedoch das Arbeitsverhältnis im Probemonat wieder beendet, dann dürfen nach der gültigen Rechtsprechung die fehlenden Arbeitsstunden (nicht geleistete Arbeitszeit) nicht gegenverrechnet werden. Der Arbeitgeber hat das Entgelt für diese Zeit zu bezahlen ohne Berücksichtigung einer Zeitschuld.
Wir empfehlen bei wetterabhängigen Arbeiten z.B. Silierung, Getreideernte etc. den Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht mit einem bestimmten Tag zu fixieren, sondern auf die erste Schönwetterwoche zu verlegen, damit in der ersten Arbeitswoche vom Mitarbeiter Arbeitszeit geleistet werden kann und somit zum Beginn keine Zeitschuld entsteht. Sollte sich ein Arbeitseinsatz um ein paar Wochen nach hinten verschieben, dann beginnt das Arbeitsverhältnis etwas später. In Phasen mit unsicheren Wettergegebenheiten kann für einzelne Tage eine fallweise (tageweise) Beschäftigung gewählt und ein paar Wochen später – wenn ein durchgehender Arbeitseinsatz sichergestellt ist – mit dem befristeten bzw. unbefristeten Arbeitsverhältnis der Mitarbeitereinsatz fortgeführt werden. Damit können Sie Risiken eingrenzen, die bei einer entstehenden Zeitschuld im Probemonat gegeben sind.
Bei Fragen steht die VLÖ gerne zu Ihrer Verfügung.
Weiterbildung im Forstbereich (FAST Traunkirchen und FAST Ossiach)

FAST Traunkirchen (OÖ)
Baumsteigergrundkurs Modul 1 – Zertifikatslehrgang Baumsteigen: 12. Sept. – 16. Sept. 2022, Kursbeitrag: 550 Euro, für geförderte Teilnehmer: 225 Euro; Anmeldung bis 29. August 2022
Motorsägengrundkurs Modul 1 – Zertifikatslehrgang Motorsägenführer/in: 26. Sept. – 30. Sept. 2022, Kursbeitrag: 600 Euro, für geförderte Teilnehmer: 190 Euro; Anmeldung bis 12. September 2022
Zertifikatslehrgang „Grundlagen der Baumprüfung und Baumpflege“ Modul 3 – Zertifikatsprüfung: 03. Okt. – 05. Okt. 2022, Kursbeitrag: 450 Euro, Anmeldung bis 19. September 2022
Baumsteigeraufbaukurs Modul 2 – Zertifikatslehrgang Baumsteigen: 17. Okt. – 21. Okt. 2022, Kursbeitrag: 550 Euro, für geförderte Teilnehmer: 250 Euro; Anmeldung bis 03. Oktober 2022
Profis im Einsatz- Achtung: Holz unter Spannung: 24. Okt. – 25. Okt. 2022, Kursbeitrag: 185 Euro, Anmeldung bis 10. Oktober 2022
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Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe Mai 2022

In der aktuellen Ausgabe werden folgende Themen behandelt:
- Dienstleister müssen Preise selbst kalkulieren
- Aus der Verbandsarbeit
- Termine und Hinweise
- Lohnunternehmer in Europa
- Bildungszentrum Triesdorf
- Liquidität im Unternehmen sicherstellen
- Silierhilfsmittel: wenn ja, dann richtig!
- Gärtner im zweiten Bildungsweg
- Den Wert der Gülle erkennen – effiziente Gülleausbringung
- Premiumdiesel versus Standarddiesel
- Zeitgemäßer Forststraßenbau in unseren Wäldern
- Weiterbildung im Forstbereich
- Steigende Betriebsmittelkosten
- Arbeitsunterweisungen durchführen
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Telefonische Umfrage zur Anpassungsstrategie der Arbeitspreise in Lohnunternehmen

Das Thema Arbeitspreise beschäftigt jeden Dienstleistungsanbieter. Zur Schaffung eines besseren Praxisbildes wird in den nächsten Wochen von Helmut Scherzer eine standardisierte telefonische Abfrage bei einzelnen Mitgliedsbetrieben durchgeführt.
Wir bitten um Unterstützung.
Die Ergebnisse werden anonymisiert und dienen als Grundlage für unsere Branche. Es geht uns darum, ein möglichst praxisgetreues Bild zur Umsetzbarkeit von Preisanpassungen zu erreichen.