Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Seminarangebote FAST Traunkirchen (OÖ)

Akkumotorsägen im Praxistest – Informationsveranstaltung (Online): 29. Jän. 2021, kein Kursbeitrag
Lehrinhalt: Die Motorsäge gehört zu den wichtigsten Arbeitsgeräten in der Forstwirtschaft. Durch die Entwicklung von immer leistungsfähigeren Akkus gewinnt die Arbeit mit Akkugeräten auch in der Forstwirtschaft zunehmend an Bedeutung. Dieser Kurs gibt Ihnen die Möglichkeit, Akkumotorsägen bei forsttypischen Arbeiten auszutesten und informiert über die Chancen und Grenzen von Akkugeräten im Forsteinsatz.
Seminarangebote FAST Ossiach (Ktn.)

Forstschlepper und Kranhängereinsatz – Lehrgang für Forsttechnik und Sicherheit: 25. Jän. – 5. Feb. 2021, Kursbeitrag: 775 Euro (gefördert), 1.550 Euro (nicht gefördert).
Die professionelle Organisation von Einsätzen mit Traktoren und Forstschleppern ist eine wesentliche Aufgabe bei der Holzernte. Die fachlich richtige Feinerschließung zur Minimierung von Bestandesschäden, sowie das Fahren im Gelände sind zwei Kernbestandteile dieses Kurses. Die Sicherheit hat dabei – wie in allen Kursen – oberste Priorität.
Lehrinhalt: Allg. Vorschriften, Unterweisung, Betriebsordnung für den Schleppereinsatz, Arbeitsstoffe, Reifen, Ketten, Seile Anschlagmittel, Werkzeug- und Motorenkunde, Wartung, Kleinreparaturen, Hydraulik, Elektrik, Kraftübertragung, Holzeinschlag und rationelle Bringung, angewandtes Übungsfahren.
RTK-Signal APOS für die Land- und Forstwirtschaft ab Feb. 2021

Ab 1. Februar 2021 stellt das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) in Kooperation mit dem Landwirtschaftsministerium (BMLRT) das RTK-Korrektursignal „APOS“ (Austrian Positioning System) für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung kostenfrei zur Verfügung.
Berechtigte Nutzergruppen
Als berechtigte Nutzergruppen für den RTK-Korrekturdienst sind angeführt:
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe,
- In der Land- und Forstwirtschaft tätige Lohnunternehmen und Maschinenringe,
- Öffentlich-rechtliche Forschungs- und Beratungseinrichtungen, die auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft tätig sind.
Ergänzung: Nutzergruppen, die bisher noch über keinen eAMA-Zugang verfügen, können diesen direkt bei der AMA beantragen.
Weiterlesen: RTK-Signal APOS für die Land- und Forstwirtschaft ab Feb. 2021
ÖAMTC Fahrsicherheitstraining 2021

Die SVS bietet gemeinsam mit dem ÖAMTC wieder Traktor-Fahrsicherheitstrainings an. Diese finden in der Zeit von Jänner - April 2021 auf dem Gelände der verschiedenen ÖAMTC-Fahrtechnikzentren statt. Wir können wieder Gruppentermine für Mitarbeiter in LU vorreservieren.
Die Kosten für die Teilnahme am Traktor-Fahrsicherheitskurs werden für UV-Versicherte bei der SVS mit einem Förderbetrag unterstützt. Dem/der Teilnehmer/in verbleibt ein Selbstbehalt von 62 Euro.
Seminardauer: 1 Tag von 8:30-16:30 Uhr. Wir bitten dazu um Ihre Rückmeldung im VLÖ-Büro unter T: 0676/311 22 60 oder E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Folgende Zeiträume werden angeboten:
Niederösterreich |
Teesdorf von 7. - 14. Jän. 2021 und Melk von 18. - 22. Jän. 2021 |
Oberösterreich |
Marchtrenk von 27. Jän. - 12. Feb. 2021 |
Tirol |
Innsbruck von 17. - 26. Feb. 2021 |
Kärnten |
St. Veit/Glan von 3. - 18. März 2021 |
Steiermark |
Kalwang von 23. - 26. März 2021, Lang/Lebring von 6. - 21. April 2021 und Fohnsdorf von 18. - 22. Jän. 2021 |
Steuerpolitische Maßnahmen im Jahr 2020

Was ist heuer neu – Was sollten Sie unbedingt beachten?
Ein sehr ereignisreiches Jahr 2020 geht zu Ende. Die Corona Pandemie und vor allem die damit verbundenen Maßnahmen haben die Unternehmer und deren Mitarbeiter beinahe das gesamte Kalenderjahr 2020 geprägt. Der Gesetzgeber hat durch verschiedenste Maßnahmen versucht die Beeinträchtigungen und Schäden, die durch die gesundheitspolitischen Maßnahmen verursacht wurden, durch verschiedenste Zuwendungen und Schadensersatzleistungen zu lindern.
Vom Härtefallfonds über den Fixkostenzuschuss I, den NPO-Zuschuss, den Fixkostenzuschuss II, die Lockdown-Umsatzersatzleistungen, bis zu den Covid19-Investitionsprämien wurden viele Möglichkeiten geschaffen, um betroffene Unternehmen zu unterstützen. Außerdem wurde durch das Corona-Kurzarbeitsmodell eine Möglichkeit geschaffen viele Mitarbeiter trotz ausbleibender Aufträge und geringerer Auslastung in Beschäftigung zu halten. Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität der Unternehmen (Garantieübernahmen, Steuerstundungen) und viele kleinere Maßnahmen (Steuerfreie Bonuszahlungen an Mitarbeiter u.v.a.m.) seien nur exemplarisch aufgezählt.
Neuer Kollektivvertrag gibt Rechtssicherheit

Nach langen und zähen Verhandlungen können wir über den Abschluss eines Branchenkollektivvertrags für Agrardienstleistungsunternehmen berichten. Ich bin überzeugt, dass für unsere Branche die Vorteile überwiegen und wir (Dienstgeber und Dienstnehmer) davon profitieren. Wir können damit das Image und das Ansehen als ländlicher Arbeitgeber verbessern. Der Beruf hat Zukunft und bietet Perspektiven. Die Rahmenbedingungen sind schwierig, dennoch müssen wir auf unsere Stärken und Chancen setzen. Auch wenn mit dem Kollektivvertrag (KV) die eine oder andere Klarstellung und möglicherweise eine Einschränkung dahintersteht, der KV gibt für beide Seiten klare Regeln. Der Einsatz unserer Mitarbeiter braucht vernünftige Rahmenbedingungen. Jedes Unternehmen ist nur so stark, so stark die Mitarbeiter das Unternehmen unterstützen. Unsere Betriebe beschäftigen haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter. Lohnunternehmen sind hauptberuflich orientiert und deshalb benötigen wir auch Mitarbeiter mit voller Beschäftigung. Zum Abpuffern in Stoßzeiten wird das Stammpersonal von nebenberuflichen Mitarbeitern unterstützt. Für einen nachhaltigen Arbeitsbetrieb benötigen unsere Unternehmen auch klare Strukturen.