Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Steuerpolitische Maßnahmen im Jahr 2020

Was ist heuer neu – Was sollten Sie unbedingt beachten?
Ein sehr ereignisreiches Jahr 2020 geht zu Ende. Die Corona Pandemie und vor allem die damit verbundenen Maßnahmen haben die Unternehmer und deren Mitarbeiter beinahe das gesamte Kalenderjahr 2020 geprägt. Der Gesetzgeber hat durch verschiedenste Maßnahmen versucht die Beeinträchtigungen und Schäden, die durch die gesundheitspolitischen Maßnahmen verursacht wurden, durch verschiedenste Zuwendungen und Schadensersatzleistungen zu lindern.
Vom Härtefallfonds über den Fixkostenzuschuss I, den NPO-Zuschuss, den Fixkostenzuschuss II, die Lockdown-Umsatzersatzleistungen, bis zu den Covid19-Investitionsprämien wurden viele Möglichkeiten geschaffen, um betroffene Unternehmen zu unterstützen. Außerdem wurde durch das Corona-Kurzarbeitsmodell eine Möglichkeit geschaffen viele Mitarbeiter trotz ausbleibender Aufträge und geringerer Auslastung in Beschäftigung zu halten. Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität der Unternehmen (Garantieübernahmen, Steuerstundungen) und viele kleinere Maßnahmen (Steuerfreie Bonuszahlungen an Mitarbeiter u.v.a.m.) seien nur exemplarisch aufgezählt.
Neuer Kollektivvertrag gibt Rechtssicherheit

Nach langen und zähen Verhandlungen können wir über den Abschluss eines Branchenkollektivvertrags für Agrardienstleistungsunternehmen berichten. Ich bin überzeugt, dass für unsere Branche die Vorteile überwiegen und wir (Dienstgeber und Dienstnehmer) davon profitieren. Wir können damit das Image und das Ansehen als ländlicher Arbeitgeber verbessern. Der Beruf hat Zukunft und bietet Perspektiven. Die Rahmenbedingungen sind schwierig, dennoch müssen wir auf unsere Stärken und Chancen setzen. Auch wenn mit dem Kollektivvertrag (KV) die eine oder andere Klarstellung und möglicherweise eine Einschränkung dahintersteht, der KV gibt für beide Seiten klare Regeln. Der Einsatz unserer Mitarbeiter braucht vernünftige Rahmenbedingungen. Jedes Unternehmen ist nur so stark, so stark die Mitarbeiter das Unternehmen unterstützen. Unsere Betriebe beschäftigen haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter. Lohnunternehmen sind hauptberuflich orientiert und deshalb benötigen wir auch Mitarbeiter mit voller Beschäftigung. Zum Abpuffern in Stoßzeiten wird das Stammpersonal von nebenberuflichen Mitarbeitern unterstützt. Für einen nachhaltigen Arbeitsbetrieb benötigen unsere Unternehmen auch klare Strukturen.
Aktuelle Themen aus dem VLÖ-Büro

Vorstandssitzung online
Am 2. Dez. 2020 hielt die VLÖ zum ersten Mal eine Vorstandssitzung online ab. Die Sitzungsführung wurde durch eine vorbereitete Powerpoint-Unterlage (im Vorfeld an die Vorstandsmitglieder versendet, sehr gut unterstützt. Mit digitalen Sitzungen können für die Vorstandsmitglieder Anreisewege vermieden werden. Bei Online-Veranstaltungen muss sich jeder Teilnehmer stärker auf die wesentlichen Punkte konzentrieren. Ein Erfahrungsaustausch, der bei Präsenzsitzungen üblich ist und sehr geschätzt wird, kann nur eingeschränkt erfolgen.
Fazit: Wenn zukünftig Sitzungen mit Anwesenheit wieder erlaubt sind, wird sich eine Kombination aus Präsenz- und Online-Sitzungen etablieren.
Kollektivvertrag Agrarservice

Wie im Vorwort von Vorsitzenden Manfred Humer ausgeführt, wurde in den letzten Wochen der Kollektivvertrag für beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Agrarserviceunternehmen auf den Weg gebracht. Dafür erfolgten auf beiden Seiten (Fachverband der gewerblichen Dienstleister für die Arbeitgeber und Produktionsgewerkschaft PRO-GE für die Arbeitnehmer) die notwendigen Gremienbeschlüsse. Die schriftliche Unterfertigung ist für Anfang Jänner 2021 vorgesehen. Für die Monate Jänner und Februar 2021 sind Informationskampagnen zu den Themen Kollektivvertrag, Dienstverträge und Arbeitsaufzeichnungen geplant. Der Kollektivvertrag tritt mit 1. März 2021 für das Gebiet der Republik Österreich in Kraft. Die fachliche Anwendbarkeit erstreckt sich auf alle Betriebe des Berufszweiges der Agrarserviceunternehmer, die dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister angehören.
Aktuelle Werte in der Sozialversicherung 2021

Im Sozialversicherungsrecht bestehen seit Jänner 2021 neue Werte. Zusammengefasst die wichtigsten Informationen zum Beitrags- und Leistungswesen in der Sozialversicherung:
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2021 |
2020 |
Geringfügigkeitsgrenze monatlich |
475,86 Euro |
460,66 Euro |
Grenzwert für pauschale Dienstgeberabgabe (1,5fache Geringfügigkeitsgrenze) monatlich |
713,79 Euro |
690,99 Euro |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für ASVG-Versicherte (14 Bezüge bei Arbeitsverhältnissen) |
5.550,00 Euro |
5.370,00 Euro |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für GSVG, BSVG und Freie Dienstnehmer (12 Bezüge) |
6.475,00 Euro |
6.265,00 Euro |
Service-Entgelt für e-card (Verrechnung im November) |
12,70 Euro |
12,30 Euro |
Unfallversicherung für Unternehmer im GSVG pro Jahr – Pflichtversicherung |
125,04 Euro |
121,08 Euro |
Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung monatlich |
67,18 Euro |
65,03 Euro |
Rezeptgebühr |
6,50 Euro |
6,30 Euro |
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen (Herabsetzung des Dienstnehmeranteils) |
bis 1.790 Euro/M.: 0%, bis 1.953 Euro/M.: 1%, bis 2.117 Euro/M.: 2%, > 2.117 Euro/M.: 3% |
bis 1.733 Euro/M.: 0%, bis 1.891 Euro/M.: 1%, bis 2.049 Euro/M.: 2%, > 2.049 Euro/M.: 3% |
Weitere Informationen finden Sie unter www.sozialversicherung.at.
Blick über die Grenzen: Verkehrssicherheitskampagne #agrarFAIRkehr

In Deutschland wurde Ende Juni 2020 die neue Verkehrssicherheitskampagne „Miteinander reden – sicher ankommen!“ unter dem Hashtag #agrarFAIRkehr online gestellt. Sie richtet sich an alle Verkehrsteilnehmer, die sich in der Erntezeit die Straßen und Wirtschaftswege mit den Landmaschinen teilen und wirbt für mehr gegenseitiges Verständnis und Fairness.
Der Bundesverband Lohnunternehmen e.V. (BLU), Bundesverband der Maschinenringe e.V. (BMR) und der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV) veröffentlichten auf ihren Kanälen in drei Etappen (Ende Juni, Mitte August, Mitte September) Videoclips dieser Verkehrssicherheitskampagne. In den Filmen zeigen Unternehmerinnen und Unternehmer die Situation auf den landwirtschaftlichen Maschinen. Dabei wird auch vermittelt, welche Herausforderungen sich für den Fahrer dieser Maschinen im Straßenverkehr mit anderen Verkehrsteilnehmern stellen und wie man brenzlige Situationen löst.
In den sozialen Medien ruft der BLU zusammen mit dem BMR und dem DBV alle Verkehrsteilnehmer zum Dialog auf.