Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Pflanzenschutz-Warndienst: Angebot zur Erstellung von Prognosen
https://warndienst.lko.at/
Die Online-Plattform „Pflanzenschutz-Warndienst“ der Landwirtschaftskammern ist eine wertvolle Stütze für Landwirte und Lohnunternehmer. Sie liefert aktuelle Informationen zu Krankheiten und Schädlinge in den Sparten Acker-, Gemüse-, Obst- und Weinbau. In der Sparte Bienen finden Sie Informationen zu Bienen und zum Varroa-Warndienst. Der Pflanzenschutz-Warndienst liefert somit ein breites Angebot an Monitorings und Prognosen.
Prognosen und Monitorings
Im umfangreichen Gebiet des Ackerbaus sind sämtliche Prognosen und Monitorings übersichtlich nach Kulturen aufgeschlüsselt. Für die Interpretation der Ergebnisse ist es wichtig zwischen Monitoring und Prognose zu unterscheiden. Monitorings beruhen immer auf tatsächlichen Beobachtungen am Feld, bei einer Prognose wird ein Entwicklungsmodell z.B. bei einer Krankheit in Zusammenhang mit der Wetterprognose gebracht. Dadurch können ein Infektionsrisiko und ein Infektionsdruck berechnet werden.
Weiterlesen: Pflanzenschutz-Warndienst: Angebot zur Erstellung von Prognosen
Rückblick Forstunternehmer-Tag in der FAST Traunkirchen
Die Fachgruppe Oberösterreich der gewerblichen Dienstleister und das Gütesiegel ZÖFU veranstalteten am 20. März 2026 den 4. Forstunternehmer-Tag in der FAST Traunkirchen.
Eingeladen wurden alle Forstunternehmer aus Österreich. Ein interessantes Programm mit sehr guten Vortragenden und vielen Praxisinputs kennzeichneten die Tagung.
Gemeinsame Eröffnung
DI Florian Hader, Leiter der FAST Traunkirchen begrüßte die Besucher sehr herzlich. Er ging in seinem Statement auf das breite Ausbildungsangebot am Standort Traunkirchen ein. Knapp 100 Schüler besuchen die Forstfachschule. Ebenso sind hier die Forstliche Ausbildungsstätte mit zahlreichen Kursen und Ausbildungslehrgängen bis zur Staatsprüfung und der Einforstungsverband – dem Dachverband der Einforstungskörperschaften – beheimatet. Ing. Michael Eder, Berufsgruppensprecher der Forstunternehmer in OÖ bedankte sich bei der FAST Traunkirchen für die geleisteten Vorbereitungen. Forstunternehmen erbringen heute für die Waldbesitzer eine Vielzahl forstlicher Aufgaben von der Waldpflege bis zur Holzernte.
Weiterlesen: Rückblick Forstunternehmer-Tag in der FAST Traunkirchen
Veränderungen beim Diesel im Arbeitspreis berücksichtigen
Preisanstieg für Diesel
Die massiven Preisanstiege für Kraftstoffe, insbesondere beim Diesel fordern eine Berücksichtigung bei den Arbeitspreisen.
Berücksichtigung im Arbeitspreis
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die prozentuelle Erhöhung für Diesel im Anteil zu den Gesamtkosten eingerechnet werden muss. Z.B. bei einer Dieselpreiserhöhung um 35% und einem Dieselanteil an den Gesamtkosten von 20% bedeutet das eine Gesamtpreisanpassung um 7%-Punkte (35% x 20% = 7%-Punkte Erhöhung) aus diesem Posten. Dies ist nach unseren Erfahrungen bei der mittleren Leistungsgruppe (Gruppe 240-300 PS Antriebsleistung) zutreffend.
In der höheren Leistungsgruppe (Gruppe 350-600 PS) beträgt der Dieselanteil am Gesamtpreis erfahrungsgemäß 25 bis 27%-Punkte. D.h. bei einer Dieselteuerung um 35% muss der Arbeitspreis um 9,1%-Punkte erhöht werden.
Hinzu kommen auch die anderen Erhöhungen für Betriebsstoffe, Ersatzteile usw. mit aktuell 6% in Summe, denn es ist davon auszugehen, dass die Anbieter die erhöhten Energiekosten einpreisen werden. Somit ergibt sich aus der aktuellen Betrachtung ein Anpassungsbedarf im Bereich von 13 bis 15%-Punkte gegenüber dem Vorjahr.
Weiterlesen: Veränderungen beim Diesel im Arbeitspreis berücksichtigen
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe April 2026
-
Aus der Verbandsarbeit
-
Sat Grass: Digitale Unterstützung in der Futterernte
-
LU Award 2026
-
Fachgremium Landmaschinen im Straßenverkehr
-
Erfolgreicher Forstunternehmertag in Traunkirchen
-
KV-Forstunternehmer: Abschluss 2026
-
Vermarktung von Gebrauchtmaschinen
-
Verpflichtende Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern
-
Haftung beim Rundballen pressen
-
Rückblicke der diesjährigen Workshops
-
Veränderungen beim Diesel im Arbeitspreis berücksichtigen
-
KV-Durchrechnungszeitraum beachten!
-
KV-Handelsarbeiter
Verschärfungen im Finanzstrafgesetz
Betrugsbekämpfungsgesetz 2025
Mit Ende des Jahres 2025 wurde das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 im Nationalrat beschlossen, welches mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, den gewerbsmäßigen Abgabenbetrug weiter einzuschränken und Maßnahmen gegen Steuervermeidungspraktiken zu setzen.
Im Bereich des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) kommt es dadurch zu umfassenden Änderungen. Aufgrund der erheblichen Konsequenzen für Unternehmer wurden die wichtigsten Veränderungen zusammengefasst:
Neue Grenzwerte beim Verkürzungszuschlag (§ 30a FinStrG)
Wird im Rahmen einer Abgabenprüfung festgestellt, dass eine Abgabe verkürzt oder nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde, können durch die Entrichtung eines Verkürzungszuschlags finanzstrafrechtliche Konsequenzen vermieden werden. Der Verkürzungszuschlag knüpft dabei daran, dass nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Verdacht eines finanzstrafrechtlichen Vergehens,
- Abgabennachforderung für einen Veranlagungszeitraum ≤ 33.000 Euro,
- Abgabennachforderung in Summe ≥ 100.000 Euro,
Workshop Grünlandmanagement am 25. Feb. 2026
Gabriele Hirsch vermittelte als Trainerin des Workshops Ihre Fachexpertise zum Grünland und zur Grünlandnutzung. Zum Beginn wurden die Begriffe Dauerwiese, Feldfutter und anderweitige Futterflächen definiert. Die Dauerwiese ist demnach ein dauerhaft landwirtschaftlich genutztes Grünland, das durch eine Pflanzengemeinschaft geprägt ist und durch Mähen erhalten wird.
Zusammensetzung der Grünlandbestände
Im Wirtschaftsgrünland sind etwa 10 bis 15 Grasarten vorzufinden. In Abhängigkeit der Nutzungsintensität sind oft nur 4 bis 6 leistungsstarke Grasarten, wie beispielsweise Deutsches Weidelgras, Wiesenrispe oder Knaulgras vorhanden. Ein häufiger Schnitt und eine dementsprechende Düngung begünstigten leistungsstarke Grasarten. Extensiv genutzte Wiesen auf mageren und wenig genutzten Standorten weisen eine höhere Zahl an Grasarten (bis 20 Grasarten und mehr) auf. Im ausgewogenen Dauergrünland sollten Gräser idealerweise einen Anteil von 60-70% am Gesamtbestand ausmachen, während der Rest aus Kräutern und Klee besteht. Zu den bestimmenden Futterpflanzen des Intensivgrünlands zählen Raygräser (englisches Raygras, italienisches Raygras, und Bastardraygras), Knaulgras, Wiesenlieschgras (Timothe), Wiesenrispe und Rotklee. Die Lebensdauer von Grünlandpflanzen ist beschränkt und auch die Samenvermehrung in Wiesen ist durch häufiges Mähen eingeschränkt. Daher wird zum Qualitäts- und Mengenerhalt eine periodische Nachsaat mit 7-10 kg/ha alle 2-3 Jahre empfohlen. Das Ziel liegt in der Erreichung von vitalen, vielfältigen Pflanzengemeinschaften, die nutzungselastischer und stresstoleranter sind. Ein intensiv genutztes Grünland benötigt eine angepasste Nährstoffzufuhr.





















































































































