Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe September 2023

In der Ausgabe werden folgende Themen behandelt:
- Aus der Verbandsarbeit
- Termine und Hinweise
- Anforderungen an Rechnungen
- Der Stundenumsatz als Orientierungswert
- Überlegungen zum Herbstanbau
- Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz und Windhalm
- Bodenschonung: Erfolgreiche LU entscheiden mit dem Landwirt
- Austrofoma: Treffpunkt für Forstunternehmen
- Fachausbildung im Forstbereich
- Holzmarkt der LK Österreich
- Anhaltspunkte zur Preisfindung für Silomais
- Geschäftsfeld Weinanbau
- Kalkulation Forstharvester
- Beantragung Engergiekostenpauschalte
- Ausstattung der Forsterntetechnik in Österreich
Beantragung Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen

Anträge können online ab sofort und bis 30. November 2023 über www.energiekostenpauschale.at gestellt werden.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind kleinere Unternehmen, deren Jahresumsatz zwischen 10.000 und 400.000 Euro beträgt und deren Betriebsstätte in Österreich liegt. Die Förderung unterstützt primär Betriebe, die den Energiekostenzuschuss nicht beantragen konnten und erfolgt nach der De-minimis-Regelung der EU.
Davon ausgenommen sind öffentliche Unternehmen und jene aus den Sektoren Energie, Finanzen, Immobilien und Landwirtschaft, sowie freie Berufe und politische Parteien.
Sie können dazu auch den Selbst-Check durchführen unter: https://www.energiekostenpauschale.at/#selbst-check
Pauschalförderung
Sie ist eine Pauschalförderung in der Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden (Zeitraum 1. Feb. bis 31. Dez. 2022).
Weiterlesen: Beantragung Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen
Biogas-Stammtische Online: Detailinformationen über aktuelle Biogas-Themen jeden Dienstag, 18 Uhr
Biogas: Neue Regeln für Biogasanlagen mit Vor-Ort-Verstromung
Ende 2021 bzw. Anfang 2022 trat das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) in Etappen als Rechtsnachfolger des Ökostromgesetzes in Kraft. Das EAG beschreibt die zukünftigen Voraussetzungen für die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen. In diesem Bundesgesetz wurde der generelle Rahmen fixiert, es folgen insgesamt mehr als zehn Verordnungen, in denen die Inhalte des EAGs konkretisiert werden müssen.
Für Interessierte bietet der Kompost- & Biogas Verband Österreich facheinschlägige Informationen an.
Fast jeden Dienstag findet um 18:00 Uhr eine Online-Veranstaltung zu Biogas-relevanten Themen von Biogasentstehung bis hin zu Explosionsschutz, aber auch Gesetze und Fördermöglichkeiten, statt.
Termin |
Thema |
Vortragender |
derzeit sind keine Termine geplant |
Details und Anmeldung finden Sie hier
Weitere Hinweise:
Biogas-Kongress biogas23: 30. Nov. & 1. Dez. 2023 in Linz. Informationen finden Sie hier
Überlegungen zum Herbstanbau 2023

Nach einer langen Trockenperiode konnte der Großteil der Getreideernte bis Ende Juli eingebracht werden. Der Drusch der Wintergerste erfolgte beispielsweise in Oberösterreich früh, zeitgleich mit dem Burgenland. Die Erträge waren mit 7,5 Tonnen im guten Durchschnitt, das Hektolitergewicht zufriedenstellend. Schwieriger war die Situation beim Weizen, der durch Hitze und anhaltende Trockenheit sehr rasch abreifte. Erfreulich ist, dass die Weizenernte mit 7,3 Tonnen je ha nur leicht unterdurchschnittlich war. Die mit Satellitenunterstützung prognostizierten Ertragseinbrüche sind damit nicht eingetroffen.
Das zeigt, dass Oberösterreich auch bei Weizen eine hohe Ertragsstabilität über die Jahre aufweist. Allerdings fielen heuer beim Weizen die Erträge je nach Wasserhaltefähigkeit der Böden sehr unterschiedlich aus. Das Hektolitergewicht ist mit 78 bis 84 kg durchwegs gut.
Weizenerträge weiter steigend
Die AGES hat die Entwicklung der Weizenerträge in den letzten 60 Jahren aufgezeichnet. In der nebenan stehenden Grafik kann man in Feuchtgebieten z.B. OÖ bis dato jährlich konstant steigende Erträge feststellen. Hier ist ersichtlich, dass die oberösterreichischen Erträge Ø 1,5 bis 2 Tonnen höher als in Niederösterreich bzw. im Bundesdurchschnitt liegen. Im flächenstarken Niederösterreich sind die Erträge heuer zwar gut, stagnieren aber wegen der zunehmenden Trockenheit seit fast 30 Jahren. Dies ist für die Getreideversorgung Österreichs eine bedenkliche Entwicklung, denn alleine die Bezirke Mistelbach und Gänserndorf verfügen mit rd. 50.000 ha über eine Weizenfläche, die der Weizenfläche Oberösterreichs entspricht.
Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz und Windhalm
5 Tipps wie man Ackerfuchsschwanz & Co. mit SUNFIRE® (Flufenacet) bekämpfen kann
Die Gräserbekämpfung im Getreideanbau im Herbst gestaltet sich zunehmend schwieriger. Veränderungen in der Wirksamkeit zeigen sich schon jetzt auf den Getreidefeldern. Wer nicht clever handelt, bekommt Probleme. Die regional unterschiedlich dominierenden Ungräser Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras und Weidelgrasarten* werden durch SUNFIRE® (Flufenacet) als Kernbaustein in der Herbstbehandlung gut erfasst.
*nach eigener Erfahrung
Praxistipps am Beispiel Ackerfuchsschwanz
Die Behandlung des Getreides mit SUNFIRE® (Flufenacet) sollte möglichst im Vorauflauf direkt nach der Saat erfolgen, um die bestmöglichen Wirkungsgrade zu erzielen.
Warum?
Der in SUNFIRE® enthaltene Wirkstoff Flufenacet hat eine Bodenwirkung. Flufenacet hemmt die Zellteilung und Zellstreckung und wird über die Wurzel und das Hypokotyl (unterster Abschnitt der Sprossachse) aufgenommen. Beides befindet sich unter der Erde. Wenn die Behandlung in einem großen Abstand zur Saat erfolgt, ist
der Ackerfuchsschwanz oftmals bereits schon aufgelaufen. In diesem Fall reduziert sich die Wirkung flufenacethaltiger Produkte, da die Ackerfuchsschwanzpflanzen bereits robuster geworden sind. Dadurch nimmt die Wirkstoffaufnahme ab und folglich auch die Wirkung. Daher verringert sich die Wirksamkeit bei einer späteren Anwendung gegen den Ackerfuchsschwanz und der Bekämpfungserfolg wird geringer. Zudem ist es allgemein wichtig, die volle empfohlene Wirkstoffmenge auszubringen und diese nicht zu reduzieren, um eine gute Wirkung zu erzielen.
Anforderungen an Rechnungen

Die Rechnung ist die Grundlage für die Bezahlung einer Lieferung, einer erbrachten Dienstleistung oder sonstigen Leistung. Sie muss alle wichtigen Angaben zur Leistung, Zahlung, Verkäufer und Kunden enthalten.
Rechnung ist ein Dokument
Die Rechnung – auch Faktura genannt – ist ein Dokument, in dem der Unternehmer für durchgeführte Geschäftsaktivitäten seinen Kunden über das fällige Entgelt und über die Zahlungsbedingungen informiert. Damit wird auch das Zahlungsziel fixiert. Das Dokument unterliegt formalen Vorschriften, die einzuhalten sind. Unternehmen können mit einem Rechnungsprogramm auf professionelle Vorlagen zurückgreifen. Die Rechnungen sind nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung zu erfassen und aufzubewahren. Alle Geschäftsfälle müssen fortlaufend, vollständig, richtig und zeitgerecht sowie sachlich geordnet gebucht werden.
Sollte eine Rechnung falsch ausgestellt oder fehlerhaft sein, dann muss durch eine Storno- oder Gutschriftrechnung der Fehler behoben werden. Einfache Ausbesserungen oder ein Löschen von Rechnungen ist nicht erlaubt.
Ausstellung von Rechnungen
Der Unternehmer ist nach dem Umsatzsteuergesetz verpflichtet Rechnungen auszustellen, wenn er Umsätze an andere Unternehmen für deren Unternehmen oder an juristische Personen erbringt.