Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Strategien für klimasicheres Grünland
Gefahren und Ausgangslage
Klimasichere Futterwiesen sind ein jährlich zunehmend wichtiges Thema in der Klimawandelanpassung der Grünlandwirtschaft.Betroffen von anhaltenden Dürren und Muren sind besonders Sonnenhänge im Bergland mit seichten Böden.
Auch in Gunstlagen führen extreme Niederschläge zu massiven Schäden: Überschwemmungen tragen fruchtbaren Humus ab und hinterlassen Geröll- und Erdablagerungen.
Die Konsequenz sind Erdablagerungen auf Wiesenfutter. Wird solches Futter dennoch siliert oder beweidet, führt das sogar leicht zu Vergiftungen und bis zu Todesfällen bei Vieh.
Ertragreiches und hochwertiges Futtergrünland
Hochwertiges Futter bildet die Naturexistenz erfolgreicher Grünlandbetriebe in Österreich. Die klimasichere Aufwertung der verschiedenen Wiesentypen muss jedoch standortgerecht erfolgen. Die Bedingungen unterscheiden sich erheblich zwischen Berglagen mit hoher Niederschlagsrate (bis zu 2000 mm) und trockeneren Flachlandgebieten mit lediglich 550 mm Jahresniederschlag. Die zunehmenden Klimaextreme, wie Trockenperioden und Starkregenereignisse erfordern heute eine klimasichere Auswahl der Gräser, um stabile und hohe Erträge langfristig zu sichern.
Auswirkungen von RED III auf Biomasse
Aktueller Stand zur RED III
Die RED III (Renewable Energy Directive) ist eine Überarbeitung der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie. Die EU-Staaten werden dabei verpflichtet, jahrelange Verfahren zur Genehmigung von erneuerbaren Energieanlagen erheblich zu verkürzen. Die RED III hat zum Ziel innerhalb der EU den Anteil an Erneuerbaren Energien am Endverbrauch bis zum Jahr 2030 auf 42,5 % zu erhöhen. Mit 20. November 2023 trat die überarbeitete Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (RED III) in Kraft. Für den Großteil der neuen Bestimmungen galt eine 18-monatige Übergangsfrist bis 20. Mai 2025 zur Umsetzung in nationales Recht. Die Mitgliedsstaaten haben die Pflicht die RED III somit in nationales Recht umzusetzen. Einige Bestimmungen gelten, aber auch unmittelbar ohne nationale Umsetzung. Die Richtlinie gibt auch Vorgaben bezüglich der Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhausgasemissionen von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen, Biomassebrennstoffen und erneuerbaren Brennstoffen nicht biologischen Ursprungs und wiederverwertete kohlenstoffhaltigen Kraftstoffen vor. Nach dem Green Deal ist erneuerbare Energie ein wichtiger Baustein für die Energiewende.
Nutzung von Bioenergie
Eine Reihe von Vorgaben betreffen den beschleunigten Ausbau erneuerbare Energie. Einige Punkte betreffen aber die Nutzung von Bioenergie und können diese einschränken.
75 Jahre Saatbau Linz
Genossenschaft meistert globale Herausforderungen
Seit der Gründung im Jahr 1950 steht SAATBAU LINZ für hochwertige Saatgutproduktion, enge Partnerschaft mit der Landwirtschaft und den kontinuierlichen Anspruch, einen Beitrag zur sicheren und nachhaltigen Ernährung zu leisten.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschaftete die Saatbau Linz einen Umsatz von rund 263 Mio. Euro. 17 Tochterunternehmen in Europa, Nordamerika und Asien bedienen 35 Märkte rund um den Globus. Konzentrationen der Saatgutanbieter auf internationaler Ebene, Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und dem Ukraine-Krieg haben gezeigt, wie wichtig eine starke, unabhängige Saatgutproduktion vor Ort ist. „Wir konnten unsere Landwirte auch in schwierigen Phasen zuverlässig beliefern – das ist ein entscheidender Beitrag zur Ernährungssicherheit in Österreich und darüber hinaus, denn Österreichs Selbstversorgungsgrad bei Getreidesaatgut könnte auf 50 Prozent fallen“, so Geschäftsführer Josef Fraundorfer.
Sachorientierter Umgang in der Preisgestaltung
Die Preisgestaltung für land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen zählt zu den größten Herausforderungen für Lohnunternehmen.
Nahezu jeden agrarischen Dienstleister beschäftigt die so-genannte „steuer- und abgabenschonende Arbeit“, wo Vor-teile aus der landwirtschaftlichen Nebentätigkeit entsprechend genutzt und zum Teil überstrapaziert werden. Wir rechnen damit, dass die Finanz bei diesem Thema nicht ewig zuschauen wird und früher oder später einzelne Be-triebe aufgreift und ihre Beurteilungen dazu vornimmt. Spätestens dann sind sachorientierte Preise gefragt, die sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Bis zu diesem Zeitpunkt führen Dumpingpreise zu ständigen Irritationen von Kunden und Dienstleister und stören das Gleichgewicht am Markt.
Berücksichtigung von Kostensteigerungen
In den letzten Jahren hat die VLÖ jährlich Orientierungswerte zur Anpassung von Arbeitspreisen veröffentlicht. Darin geht es um eine objektive Darstellung von Veränderungen bei einzelnen Kosten. Preisanpassungen sind zum Ausgleich von Teuerungen aus Investitionen, Reparaturen, Personal, Zinskosten und Unternehmenskosten erforderlich. Wer darauf verzichtet, kann kein positives Ergebnis erwirtschaften. Im mittleren Leistungssegment von Antriebsmaschinen (Leistungsgruppe von 240-300 PS) wurde für 2025 ein durchschnittlicher Anpassungswert gegenüber dem Vorjahr von 5,48% ermittelt (Veröffentlichung in Lohnunternehmer aktuell, Ausgabe 099_März 2025).
Positive Mitgliederentwicklung
Die VLÖ setzt den Weg einer positiven Mitgliederentwicklung weiter fort.
300-Mitglieder-Marke
Im Jahr 2024 konnte erstmals die 300-Mitglieder-Marke durchstoßen werden. Aktuell sind in der VLÖ 316 Mitglieder erfasst. Diese verteilen sich über alle Bundesländer. Stärkstes Bundesland ist Niederösterreich mit 100 Mitgliedern, gefolgt von Oberösterreich mit 93 Mitgliedern. Im aktuellen Jahr sind 24 Mitglieder beigetreten. Parallel dazu beschäftigt die VLÖ auch die starke Fluktuation innerhalb der Branche, die bei den Mitgliedern leider zu erkennen ist. Korrekt arbeitende gewerbliche Dienstleister sind aufgrund der katastrophalen Wettbewerbsbedingungen im Agrarbereich massiv benachteiligt (zwischen 60 und 65% des Dienstleistungsumsatzes erfolgt in der sogenannten „Grauzone“) und dadurch gezwungen, dieses Segment zu verlassen und in andere Bereiche zu wechseln. Sie haben oft auch nicht die wirtschaftliche Kraft und die Ressourcen, entstehende Abgänge aus anderen Betriebszweigen oder aus Einmaleffekten (z.B. dem Verkauf von Bauland) zu subventionieren. Ebenso können Lohnunternehmen die vielen rechtlichen Vorteile, wie sie beispielsweise in der landwirtschaftlichen Nebentätigkeit vorhanden sind, nicht nutzen. Als Ergebnis zeigt sich in Österreich eine sehr hohe „Grauzone“ und die Abwanderung in andere Segmente.
Ausbringung von Wirtschaftsdüngern – was ist zu beachten?
Die Landwirtschaft wird von vielen Seiten massiv bedrängt, gerade wenn es um die Themen mehr Tierwohl, weniger Betriebsmitteleinsatz, Düngeeinschränkungen, Treibhausgas- und Ammoniakemissionen reduzieren usw. geht.
Daneben belasten die sinkenden Verkaufserlöse und steigende Kosten für Betriebsmitteleinkäufe die Motivation – und das Ganze bei einem 365-Tage-Job. In diesem Beitrag geht es um die dringenden Erfordernisse, aber auch Chancen der Ammoniakreduktion, im Speziellen bei der Düngung im Ackerbau.
NEC Richtlinie und Ammoniakreduktionsverordnung – was ist das, was soll das?
Der Staat Österreich hat sich im Rahmen der NEC Richtlinie (National Emission Ceilings Directive) zu einer Reduktion von Luftschadstoffen verpflichtet. Hintergrund dieser Verpflichtung ist die Reduktion der Feinstaubbildung. Neben anderen Luftschadstoffen ist davon auch Ammoniak als Vorläufersubstanz von Feinstaub betroffen. 12 % lautet das Reduktionsziel für Österreich berechnet aus dem Basisjahr 2005 und soll bis 2030 erreicht werden. 94 % des Ammoniaks stammen dabei im Wesentlichen aus der tierhaltenden Landwirtschaft und dabei zu 50 % aus der Stallhaltung und der Wirtschaftsdüngerlagerung und zu 45 % aus dem Bereich der Wirtschaftsdüngerausbringung. Im Bereich der Stallhaltung wurden im vergangenen Jahr die Förderrichtlinien auf dieses Erfordernis hin angepasst. Diesbezüglich ist allerdings nur ein sehr langsam wirkender Effekt zu erwarten. Anpassungen am Bestand sind Großteils nicht möglich oder nur mit einem sehr hohen finanziellen Mittelaufwand verbunden. Deshalb ist insbesondere bei der Wirtschaftsdüngerausbringung anzusetzen.
Weiterlesen: Ausbringung von Wirtschaftsdüngern – was ist zu beachten?





















































































































