Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Urlaubsverbrauch und Urlaubsvereinbarung
Urlaub ist ein fixer Bestandteil für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht. Das Urlaubsgesetz regelt den Anspruch, Verbrauch und Bestimmungen über den Urlaub und gilt auch für Lehrlinge. Die Zielsetzung des Urlaubs liegt im Erholungswert für den Arbeitnehmer. Aus diesem Grund soll der Urlaub in Blöcken von ein, zwei oder drei Wochen und nicht tageweise verbraucht werden. Auf Wunsch des Arbeitnehmers können sie auch einzelne Urlaubstage vereinbaren.
Anspruch auf Urlaub
Urlaub ist die Zeit, in der ein beschäftigter Mitarbeiter von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleiben darf. Für dieses Fernbleiben ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine einvernehmliche Vereinbarung zu treffen. Für den Arbeitnehmer ist dies eine begrenzte Freistellung von seiner Arbeitspflicht.
Für jedes Arbeitsjahr gebührt dem Arbeitnehmer ein bezahlter Urlaub im Ausmaß von 30 Werktagen bei einer 6-Tageswoche bzw. von 25 Arbeitstagen bei einer 5-Tageswoche, sprich fünf Kalenderwochen. Für Teilzeitarbeitsverhältnisse wird der Urlaub anteilig berechnet, das heißt, der zustehende Urlaubsanspruch steht im Verhältnis zur jährlich zu leistenden Arbeit. Arbeitnehmer, die mehr als 25 Dienstjahre beim selben Arbeitgeber geleistet haben, haben Anspruch auf Urlaub im Ausmaß von 36 Werktagen bei einer 6-Tageswoche bzw. von 30 Arbeitstagen bei einer 5-Tageswoche, also sechs Kalenderwochen. Dienstzeiten bei früheren Arbeitgebern sowie Schul- und Studienzeiten können bis zu einem bestimmten Ausmaß für die Berechnung des Urlaubsanspruchs angerechnet werden.
Ein Urlaubsanspruch entsteht im ersten Halbjahr des ersten Arbeitsjahres anteilsmäßig, das heißt entsprechend der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Hier erfolgt ein aliquoter Urlaubsanspruch.
Wer schreibt, der bleibt

Liebe Unternehmerin,
lieber Unternehmer,
Dieses alte Sprichwort geht auf Aristoteles zurück und verdeutlicht, dass das Gesprochene nicht immer von Dauer ist, während Geschriebenes bestehen bleibt.
Wie geht es Ihnen damit in Ihrem geschäftlichen Alltag?
Haben Sie ein paar Wochen später einen Aufklärungsbedarf, wenn ein Kunde, ein Leistungserbringer oder ein Mitarbeiter sich an eine mündliche Vereinbarung nicht mehr erinnern kann?
Leider nimmt dies zu und die Absicherung durch einen unterschriebenen Lieferschein, eine unterfertigte Arbeitsunterweisung, Auftragsbestätigung oder durch andere Dokumente ist klar zu empfehlen. Es darf dabei nicht ausufern, denn als Praktiker steht die Umsetzung, sprich der Erfolg aus der täglichen Arbeit im Vordergrund.
Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer trägt Verantwortung für sein Agieren und die geschäftlichen Aktivitäten. Um das bestmöglich zu erfüllen, muss sich der Einzelne ein bestimmtes Maß an schriftlichen Grundlagen zurechtlegen. Erfahrungen mit nicht bezahlten Rechnungen, die aufgrund einer fehlenden Dokumentation deshalb vom Kunden nicht beglichen wurden, lehren einem auf den Schritt zur Unterschrift am Lieferschein keinesfalls zu verzichten. Meist liegt es an der Unternehmerin bzw. am Unternehmer selbst, wie sie bzw. er den Umgang mit Formalitäten pflegt. Folglich schließen sich die Mitarbeiter im Unternehmen diesem Weg an und geben in der Regel ein Spiegelbild zur Chefin bzw. zum Chef ab.
Zwischenfrucht - Aussatverfahren im Vergleich

Die extremen Wettersituationen in Form von Trockenperioden und Starkniederschlägen sind mittlerweile schon fast zur Gewohnheit geworden. Eine Möglichkeit, diesen klimawandelbedingten Ereignissen zu trotzen, ist das Aussaatverfahren anzupassen.
Bodenbearbeitung – wie intensiv?
Vor allem bei der Zwischenfruchtaussaat stellt sich die Frage, wie intensiv die Bodenbearbeitung zuvor sein muss, damit die Folgekultur optimale Voraussetzungen vorfindet. Muss überhaupt eine Bodenbearbeitung vor der Zwischenfruchtaussaat passieren, oder kann auch im Frühling - vor der Aussaat der Hauptkultur - die notwendige Bodenbearbeitung erfolgen?
Die Boden.Wasser.Schutz.Beratung testet verschiedene Varianten und untersucht die Auswirkungen auf die Hauptkultur im darauffolgenden Jahr.
Fazit
Die Drohnensaat erfolgte drei Tage vor der Weizenernte und konnte von den kühlen, niederschlagsreichen Bedingungen in der ersten Augustwoche profitieren. Entscheidend war zusätzlich die Verwertung des kapillaren Wasseraufstieges gemeinsam mit dem Effekt der Dampfbremse über die gemulchte Strohauflage. Alle Mischungspartner sind flächig aufgelaufen und konnten sich sehr gut entwickeln. Die Varianten mit Grubber bzw. Pflug wurden zwei Wochen später ausgesät und hatten mit darauffolgenden trockenen Bedingungen zu kämpfen. Das Resultat waren stark verunkrautete Flächen mit viel Ausfallgetreide speziell bei der Grubbervariante. Heuer hat sich wieder einmal die Aussaat vor bzw. zur Getreideernte bewährt, vor allem weil die darauffolgenden Niederschläge ideal genutzt werden konnten.
Zur Maisaussaat im kommenden Frühjahr werden verschiedene Bodenbearbeitungs- bzw. Saatbettbereitungsvarianten über die einzelnen Zwischenfruchtanbauformen gelegt. Weiters werden auch die variablen Kosten dieser verschiedenen Varianten bilanziert. Dazu folgen weitere Untersuchungen und die Erkenntnisse aus dem Frühjahr werden wieder veröffentlicht.
Aus der Beratungspraxis: Erforderlicher Stundensatz im Winterdienst

Der Winterdienst lässt sich nach Aussagen mancher schwierig kalkulieren. Dennoch sind die Grundregeln einfach, denn es gilt für die benötigten Maschinen und für das Personal eine Kostendeckung zu erreichen.
Umgang mit schneearme Winter
Auch wenn in schneearmen Winter die Anzahl der Einsätze geringer ist, müssen die entstehenden Fixkosten für das Bereithalten der Einsatzflotte und des Personals gedeckt werden. In Abhängigkeit von der Region können Streudienste manches kompensieren. Meist fehlen bei mildem Winter die Einsatzstunden für Räumarbeiten. Anbieter von Winterdiensten müssen durch Pauschalen z.B. Grundpauschale, Bereitstellungspauschale etc. ihre Aufträge absichern. Die Übernahme von Haftungen für das zu räumende und streuende Objekt ist ebenso zu berücksichtigen. Für einen wirtschaftlichen Einsatz benötigen Sie daher eine sachorientierte Kalkulation.
Aus unserer Beratungspraxis dürfen wir ein Beispiel mit einem verhältnismäßig neuen Fuhrpark heranziehen. Der Stundenpreis bildet eine Grundlage. Für die Abdeckung der Maschinenfixkosten (Traktor, Schneepflug, Streuer, ggf. Schneeketten) sind Pauschalen erforderlich. Wer darauf verzichtet, hat in schneearmen Wintern schnell ein Nachsehen, denn die Fixkosten für die Technik führen zu einem dicken Minus und diese Geschäftssparte wird hochdefizitär!
Abhilfe können Sie nur schaffen, wenn die Fixkosten aus beispielsweise 150 Stunden Traktor, 100 Stunden Schneepflug und 150 Stunden Streuer über Pauschalen umgelegt werden.
Öffentlichkeitsarbeit im Lohnunternehmen

PR (Public Relations) für den kleinen Geldbeutel
Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensführung. Ein gutes Image fördert nicht nur die Kundenbeziehungen, es erleichtert auch den Arbeitsalltag und den Umgang mit Anwohnern. Öffentlichkeitsarbeit muss aber nicht immer teuer und zeitaufwändig sein. Mit den folgenden Tipps und Tricks lassen sich auch kleinere Aktionen realisieren und tragen somit zum eigenen Unternehmensimage bei.
Anwohner-Infos per WhatsApp und Social-Media
Wir alle kennen Sie und sind in mindestens einer WhatsApp-Gruppe Mitglied. Also warum nicht auch auf den Trend aufspringen eine „Güllegruppe“ gründen? Das Prinzip ist einfach: Man sammle die Handynummern seiner Nachbarn und informiere sie, wenn Arbeiten anstehen in einem eigens erstellten WhatsApp-Chat. Beispielsweise, um den Tag der Gülleausbringung oder den Beginn der Maisernte anzukündigen. Fast jedes Unternehmen betreibt heutzutage ebenfalls einen Instagram- oder Facebook-Account, über den die Informationen weit gestreut werden können. Unübertroffene Vorteile dieser Kommunikationswege: Sie sind schnell und kostengünstig.
Anwohner-Infos in bewährter Papierform
Nicht völlig neu, aber durchaus bewährt, sind Handzettel für Nachbarn. Kündigen Sie die anstehenden Arbeiten mit einem kleinen Brief / Infoschreiben an alle Anwohner an. Nutzen Sie Ihren Briefbogen oder gestalten einen Vordruck
mit Ihrem Logo.
Zusammenkunft der Verbands - Geschäftsleiter in Europa
CEETTAR: Der europäische Verband der Lohnunternehmer veranstaltete kürzlich ihren Informationsaustausch der Geschäftsleiter im dänischen Verbandsbüro in Vejle. Neben den festgesetzten Tagesordnungspunkten stand der Blick über den eigenen Tellerrand und ein Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt der Zusammenkunft.
Am 12. Oktober 2023 lud der dänische Verband für ländlichen Unternehmer namens „DM&E“ die Kolleginnen und Kollegen aus den europäischen Ländern ein. Aus dem anfänglich geplanten Anwesenheitstreffen wurde ein hybrides Meeting, denn es war nicht allen möglich die Anreise nach Dänemark anzutreten.
DM&E: Auf Professionalität ausgerichtet
Der dänische LU-Verband wurde 1963 gegründet und umfasst mehr als 700 Mitgliedsunternehmen. Die Aufgabenbereiche sind in drei Geschäftsfelder strukturiert (Agrar, Kommunal & Erdbau und Forst) und auf 14 Regionen unterteilt. Der Umsatz der Betriebe gliedert sich in 42% Agrar, 46% Kommunal & Erdbau und 12% Forst.
DM&E zählt heute zu einem der wichtigsten Ansprechpartner für ländliche Unternehmen und ist mit 18 Mitarbeitern in den Bereichen Interessensvertretung, Fachberatung in den drei Sektoren, Unternehmensberatung und Serviceleistungen, wie Aus- und Weiterbildung und Versicherungen gut aufgestellt.