Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Steuertipps für Arbeitgeber und Mitarbeiter
Zukunftsvorsorge für Mitarbeiter: Bei Abschluss einer Zukunftsvorsorge mit Prämie für Lebens-, Kranken und Unfallversicherung (einschließlich Zeichnung eines Pensions-Investmentfonds) durch den Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern im Betrieb ist ein Betrag bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei.
Betriebsveranstaltungen bzw. Betriebsfeiern: Für eine Teilnahme an Betriebsveranstaltungen z.B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Team-Meeting steht pro Mitarbeiter und Jahr ein steuerfreier Betrag von 365 Euro zur Verfügung. Dazu werden alle Betriebsveranstaltungen des gesamten Jahres zusammengerechnet. Sollte dieser Wert übersteigen, dann gilt der Mehrbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Weihnachtsgeschenke: Weihnachtsgeschenke bzw. Geschenke an Arbeitnehmer sind innerhalb eines Freibetrages von 186 Euro jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich um Sachzuwendungen handelt, z.B. Warengutscheine, Goldmünzen. Geldgeschenke sind hingegen immer steuerpflichtig und müssen über die Lohnabrechnung abgewickelt werden.
Hinweis: Erstrecken sich die Geschenke an Arbeitnehmer über den Rahmen einer bloßen Aufmerksamkeit z.B. Blumen, Buch, besteht Umsatzsteuerpflicht, sofern beim Erwerb durch den Arbeitgeber eine Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde.
Teuerungsprämie für das Jahr 2023 noch möglich
Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber im Kalenderjahr 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt, sind bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer abgabenfrei.
Die Prämie ist damit lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und unterliegt nicht den Lohnnebenkosten wie DB, DZ, Kommunalsteuer.
Hinweis: Die Abgabenfreiheit gilt allgemein (ohne gesonderte Voraussetzungen) nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des Abgabenfreibetrages setzt voraus, dass die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgt. Dies kann bspw. der Kollektivvertrag sein. Eine lohngestaltende Vorschrift ist es z.B. auch, wenn die Prämie innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen bezahlt wird. Damit hier bei vielen Kollektivverträgen keine Probleme auftreten, empfehlen wir bei Anwendung der Teuerungsprämie dies bis zu einem Betrag von 2.000 Euro vorzunehmen.
Zu beachten ist, dass eine etwaige Gewinnbeteiligung auf den Maximalbetrag von 3.000 Euro angerechnet wird.
WICHTIG: Es darf sich auch um keine Bezugsumwandlung handeln (also z.B. Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).
In den FAQ zu diesem Thema wird klargestellt, dass die Teuerungsprämie bis zu 2.000 Euro auch nur an einzelne Mitarbeiter ausbezahlt werden kann. Die Auszahlung kann in Form von Gutscheinen erfolgen. Eine Erfassung am Lohnkonto und Lohnzettel ist trotzdem erforderlich.
Auch Teilzeitkräfte können die Prämie in voller Höhe erhalten, eine Aliquotierung ist nicht notwendig. Auch an karenzierte Mitarbeiter kann die Prämie ausbezahlt werden.
Diese und viele andere Fragen, werden in den FAQ des BMF behandelt: Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408 EStG 1988 (bmf.gv.at)
ID Austria löst Handysignatur ab - Stichtag: 5. Dez. 2023

Die Umstellung von der Handy-Signatur auf die ID Austria ist für Dienstgeber sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen (Geschäftsführer, Steuerberater, berechtigte Mitarbeiter in Unternehmen u. ä.), die bisher das Unternehmensserviceportal genutzt haben, zwingend erforderlich.
Nur damit können relevante e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin in genutzt werden.
Um das gesamte Angebot der digitalen Services der Sozialversicherung, öffentlichen Verwaltung und Wirtschaft weiterhin nutzen zu können, empfehlen wir möglichst rasch den Umstieg auf ID Austria vorzunehmen. ID Austria ist gegenüber der digitalen Handy-Signatur deutlich sicherer und somit eine Weiterentwicklung. Spätestens ab 5. Dezember 2023 ist sie bei ausgewählten e-Services verpflichtend und gilt als künftige, persönliche digitale Identifikation.
Zwei Varianten für ID Austria
Variante 1: ID Austria mit Vollfunktion
Wurde die Handy-Signatur von einer Behörde registriert, kann die Handy-Signatur auf die ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden. Wir empfehlen den Umstieg auf diese Variante.
Die Full ID Austria bietet dieselben Funktionen wie die Handy-Signatur. Zusätzlich werden die digitalen Anwendungsbereiche laufend erweitert (z.B. digitaler Führerschein, Zulassungsscheine etc.). Eine Full ID Austria kann persönlich oder online eingerichtet werden.
Die vollwertige ID Austria gilt fünf Jahre, wenn sie direkt bei den zuständigen Behörden ausgestellt wurde. Eine aufgewertete Basis ID Austria gilt so lange, wie die vorhandene Handy-Signatur gegolten hätte. Eine Verlängerung der Full ID Austria ist jederzeit online möglich.
Der Lohnunternehmer-Kalender 2024

Ein ideales Geschenk für Ihre Kunden.
Mit dem Wandkalender können Sie Ihr Leistungsangebot sehr gut präsentieren. Die Bilder von eigenen Maschinen verschaffen Attraktivität für Ihr Unternehmen und somit lassen sich wichtige Botschaften zu Ihren Kunden optimal transportieren.
Die VLÖ bietet Ihnen zu attraktiven Konditionen an:
• Wandkalender A3 quer (297 mm hoch,420 mm breit), 14 Kalenderblätter, 1 Rückenkarton
• Druck: 4/4-färbig Euroskala Toner, Bilderdruck matt 200 g/m², Rückenkarton grau 350 g/m²
• Spiralleiste oben mit Daumenlochstanzung und Kalenderaufhänger (Wire-O-Drahtkammbindung schwarz)
• 13 Bilder mit 1 Titelbild und 12 Monatsbildern in hoher Auflösung (mind. 3 MB aufwärts)
• Sie liefern Ihr Logo/Schriftzug (mind. 350 x 500 Pixel oder EPS) und Kontaktdaten
• Unterhalb der Monatsbilder befindet sich ein Kalendarium
• Ihr Logo wird an den vorgesehenen Plätzen aufgedruckt, ebenso die Kontaktdaten mit Telefonnummer, Mail und Internet
• Bestellung und Verrechnung über die VLÖ, Lieferung frei Haus von der Druckerei Haider Kosten
• Einmalige Bearbeitungsgebühr inklusive grafischer Gestaltung mit 80 Euro netto
• Ab 50 Exemplare á 9 Euro/Stk, ab 100 Exemplare á 6,50 Euro/Stk, ab 200 Exemplare á 4,50 Euro/St, ab 400 Exemplare 3,50 Euro netto
Bestellungen bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden
Lieferzeit: ca. 3 Wochen ab Bestelleingang.
Bei Fragen steht die VLÖ gerne zu Ihrer Verfügung.
Versammlungen in den Bundesländern
Die VLÖ veranstaltet im Jänner 2024 regionale Versammlungen. Das Ziel liegt in der Bearbeitung von aktuellen Themen, dem Informationsaustausch und Kennenlernen des Serviceangebots unseres Verbands.
Termine (jeweils 13 – 19 Uhr):
• Vorarlberg: Mi. 17. Jänner 2024
• Steiermark: Mi. 24. Jänner 2024
• Kärnten: Do. 25. Jänner 2024
Themenvorschau:
• Meine Unternehmensstrategie
• Aktuelles aus dem Rechtsbereich
• Veränderungen in der Finanzierung
• Risikoabsicherung
• Aktuelle Themen und Erfahrungsaustausch
Die Veranstaltungsorte und das Programm werden in der Dezember-Ausgabe veröffentlicht.
Wir bitten um Ihre Terminreservierung.
Lohnunternehmer-Tag 2024, 28. Feb. 2024
Der Lohnunternehmer-Tag 2024 findet am Mittwoch, 28. Februar 2024 bei Mauch in Burgkirchen statt.
Geplante Themen:
• Erfolgreiche Unternehmensführung in herausfordernden Zeiten
• Vortrag: „Wer nicht wirbt, stirbt.“
• Betriebsvorstellung und Betriebsbesichtigung MAUCH
• Bundesversammlung der VLÖ
• Kurzvorträge zu aktuellen Themen
Wir bitten um Ihre Terminreservierung.