Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Biogas Dienstag online ab Mai 2026
Die Green-Gas Service GmbH hat in Kooperation mit dem Kompost und Biogas Verband Österreich den „Biogas Dienstag“ ins Leben gerufen. Aufgrund des großen Interesses am Online-Informations-Format wird dieser auch 2026 wieder angeboten.
In Kooperation mit dem Kompost und Biogas Verband Österreich haben Sie die Möglichkeit ab Mitte Mai an fast jeden Dienstag bis Ende Oktober von 8 – 9 Uhr, sich in allen Themenbereichen rund um Biogas zu informieren.
Folgende Termine werden angeboten:
Fuhrenzähler: Automatisch zählen und dokumentieren!
Für viele Lohnunternehmer ist neben der Zahl der gemachten Fuhren auch eine nachvollziehbare zusätzliche Dokumentation von Ausbring- oder Ernteeinsätzen interessant.
Genau hier setzt die neue Fuhrenzähler App an: Sie erfasst Fahrten rund um eine definierte GPS-Zone automatisch und zählt daraus resultierende Fuhren. Die Ergebnisse werden anschließend als übersichtliche PDF-Dokumentation bereitgestellt. So entsteht ohne laufende Bedienung ein praxisnaher Überblick über den Einsatzverlauf.
Mehrwert für Lohnunternehmen
Gerade im Lohnunternehmen bietet diese PDF-Dokumentation einen spürbaren Mehrwert. Einsätze können im Nachhinein besser nachvollzogen, intern übersichtlich festgehalten und ergänzend zu bestehenden Systemen dokumentiert werden – etwa zusätzlich zu Zeitaufzeichnungen oder mechanischen Zählsystemen. Das reduziert Schätzungen, erleichtert die Einsatzübersicht und schafft mehr Transparenz im Arbeitsalltag. Auch bei langen Arbeitstagen, mehreren Fahrern oder wechselnden Flächen bleibt die Dokumentation einfach und übersichtlich verfügbar.
Die Bedienung ist bewusst einfach: Einsatz starten, fahren, automatisch zählen lassen – und am Ende eine zusätzliche PDF-Dokumentation für die eigenen Unterlagen erhalten.
Der Fuhrenzähler ist kostenlos verfügbar unter: www.vakutec.at/fuhrenzähler
Veranstaltung Biomasse 2040 am 17. Juni 2026 in der Urania, Wien
Anlässlich der Veranstaltung „Biomasse 2040“ am 17. Juni 2026 stellt die Österreichische Energieagentur die überarbeitete Biomassestrategie vor, die noch bis 1. Mai 2026 zur Begutachtung aufliegt. Präsentiert werden die Ergebnisse der Neufassung der Biomassestrategie und ihre Bedeutung für die Wertschöpfungskette Forst-Holz, den Einsatz von Bioenergie sowie den Ausstieg aus Öl und Gas. Neben dem Mehrwert für die regionale Wertschöpfung werden auch die positiven Effekte der Bioökonomie für das Klima, die Umwelt und die Stabilisierung der Stromversorgung hervorgehoben.
Programm:
Mittwoch, 17. Juni 2026, 13:00 – 17:30 Uhr
12:30 Registrierung
13:00 Begrüßung und Eröffnung Mag. Norbert Totschnig, MSc, Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt, Klima, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) Ök.-Rat Franz Titschenbacher, Präsident Österreichischer Biomasse-Verband
Klimaschutzszenarien 2050-2500: Ableitungen für die Forstwirtschaft & Bioökonomie Prof. Dr. Michael Obersteiner, Direktor Environmental Change Institute (ECI), Universität Oxford
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SAATBAU-Feldtag Reichersberg am 18. Juni 2026, 16:00 Uhr
SAATBAU LINZ präsentiert neue Sorten und Anbauempfehlungen zu Wintergetreide, Raps, Zwischenfrucht, Grünland und Feldfutter. Geführte Rundgänge durch die Demoparzellen, Fachthemen wie Drohneneinsatz und Turbosoy sowie Neuheiten von Partnerfirmen in Landtechnik und Präzisionslandwirtschaft bieten wertvolle Impulse. Verköstigung und Gewinnspiel inklusive.
Für mehr Informationen:https://www.saatbau.com/at/termin/feldtag-reichersberg-2026/
Programm
16.00 Uhr Eintreffen & Anmeldung
16.15 Uhr Begrüßung & Eröffnung
Führungen am Schauversuchsfeld – Neuheiten & Empfehlungen Wintergetreide, Raps, Zwischenfrucht, Grünland & Feldfutter
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Hitzeschutzverordnung: Vorlagen für die Verwendung im Betrieb
Als Reaktion auf den Klimawandel und die dadurch immer heißeren Sommertagen ist mit 1. Jänner 2026 die Hitzeschutzverordnung in Kraft getreten. Bildquelle: www.basi.de
Hitze und UV-Strahlung beanspruchen den Körper stark und können den gesundheitlichen Zustand wesentlich beeinflussen. Intensive UV-Strahlung erhöht das Risiko für Hautkrebs, Hautalterung und Augenschäden. Besonders zwischen den Monaten April und September ist sie hoch. Hohe Temperaturen können zu einer Überhitzung und auch zu einem Hitze-schlag führen.
Zielsetzung der Hitzeschutz-VO
Die Hitzeschutzverordnung soll Arbeitnehmer vor diesen Gefahren schützen und gilt als Ergänzung zu
bereits vorhandenen geltenden gesetzlichen Vorschriften. Bestimmte Verpflichtungen, die die Hitzeschutz-VO beinhaltet, werden bereits durch das Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG), die Verordnung über die persönliche Schutzausrüstung (PSA-VO) sowie weitere einschlägige Vorschriften, wie bspw. die Verordnung optischer Strahlen geregelt.
Umfasst von der Hitzeschutzverordnung sind jene Arbeitnehmer, die im Freien in Arbeitsstätten, im Freien auf Baustellen und im Freien auf auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des Arbeitnehmerinnenschutzgesetzes (ASchG) tätig werden. Folgende Branchen sind betroffen: Bau, Zustelldienste, Wachdienste, Abfallbehandlung, Freizeitbetriebe, Landschaftsgärtner und Gartenpflegebetriebe.
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Haben Sie Ihre Kosten im Griff?
In Phasen des erhöhten wirtschaftlichen Drucks müssen Unternehmer stärker darauf achten ihre Kosten fest im Griff zu haben. Veränderungen beim Dieselpreis und den Betriebsstoffen verursachen einen höheren Anteil an variablen Maschinenkosten. Wenn die Arbeitspreise nicht im notwendigen Ausmaß angepasst werden, dann verlieren die fixen Maschinenkosten ihre Kostendeckung und Sie müssen als Unternehmer den Fehlbetrag aus der Privattasche oder aus Querfinanzierungen bezahlen. Die Situation verschärft sich, wenn zu hohen Maschinenabschreibungen auch entsprechende Zinskosten oder hohe Leasingraten infolge von kurzen Laufzeiten hinzukommen. Diese sind jährlich fällig und zu bedienen. Ebenso besteht Gefahr, dass die Unternehmenskosten z.B. für Zwischenfinanzierungen am Giro, Buchhaltung, Jahresabschluss etc. aus dem erzielten Umsatz nicht gedeckt sind und ein notwendiger Arbeitsverdienst für den Unternehmer ausbleibt. Das führt zu einer Kettenreaktion, wo dem Unternehmer bei noch so fleißiger Arbeit die „Luft“ ausgeht. Achten Sie bitte darauf, dass Sie die einzelnen Kostenpositionen mit den erzielten Umsätzen abdecken können. Ebenso sind versteckte Kosten, wie Aufwendungen aus Nebenzeiten für Anfahrten, weniger bis nicht produktive Aufträge inklusive Rüstzeiten zu beachten. Sie saugen Ihnen Liquidität ab, weil Diesel- und Reparaturaufwendungen und Personalkosten entstehen, jedoch in die Kasse nichts hereinkommt. Es fehlt zu diesen Aufwendungen der notwendige Umsatz.





















































































































