Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Lohnunternehmer-Dorf auf der Wieselburger Messe von 28. bis 31. Mai 2026
Nach den großen Erfolgen der Wieselburger Messe 2024 und 2025 wird der eingeschlagene Weg fortgeführt und weiter ausgebaut.
Unter dem Titel LAND-FORST-JAGD findet ein breites Programmangebot mit interessanten Highlights statt. Mit an Bord ist wieder ein Gewinnspiel, wo ein 160 PS starker Claas Traktor für ein Jahr verlost wird. Das zieht viele Besucher an.
Für 2026 setzt die Messeleitung auf neueste Landtechnik, Forsttechnik, einen Schaustall mit moderner Tierhaltung, energieautarkem Bauernhof, Outdoor-Parcours, Innovation Farm, Lohnunternehmer-Dorf, Marktgärtnerei, Alles Bio und ein umfangreiches Jagdequipment.
Somit rückt Wieselburg stärker in den Fokus des agrarischen Messegeschehens in Österreich.
Das Lohnunternehmerdorf befindet sich am Verbindungsweg zwischen den Messehallen und dem Landwirtschaftszentrum mit dem Schaustall.
Treffpunkt Lohnunternehmerdorf
Wie im letzten Jahr, bildet das Lohnunternehmerdorf einen fixen Schwerpunkt der Messe 2026. Dazu findet auch die Sonderschau „Vom Landwirt zum gewerblichen Dienstleister“ statt, die von der Fachgruppe NÖ der gewerblichen Dienstleister in der Wirtschaftskammer Niederösterreich gemeinsam mit dem VLÖ organisiert wird.
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Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe März 2026
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Aus der Verbandsarbeit
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Gelungener Lohnunternehmer-Tag 2026
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KV-Abschlüsse 2026
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Wirtschafts- und Mineraldünger gezielt kombinieren
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Sat Grass - Satellitenbasiertes Grünlandmanagement
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Fälltechniken für besondere Situationen
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Wie gefragt sind landwirtschaftliche Dienstleistungen
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Anpassung von Arbeitspreisen
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Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
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LED-Technik für Landmaschinen
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Erfolgreiches Seminar "Preisgestaltung im Lohnunternehmen"
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Fahrwerke für Anhänger - Teil 2
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Abschluss von Arbeitsverhältnissen und Neuerungen 2026
Weiterbildungsangebote im Forstbereich: FAST Ossiach
Wir dürfen auf nachstehende Weiterbildungsangebote hinweisen:
Workshop: Durchforstung verstehen und umsetzen; Termin: 17. März 2026; Kursbeitrag: 95 Euro
Thematisiert werden Ziele und Grundsätze der Durchforstung, waldbauliche Überlegungen für Rein- und Mischbestände und das Festlegen von Zunkunftsbäumen anhand der Kriterien Vitalität, Stabilität, Qualität und Mischung. Gemeinsam wird beurteilt, welche Bäume zur Förderung entnommen werden, worauf zu achten ist und welche langfristigen Entwicklungsziele verfolgt werden.
wald:recht - Grenzen, Wege, Nutzungsrechte; Termin: 19. März 2026; Kursbeitrag: 200 Euro
Rechtsfragen rund um Grundstücksgrenzen, Wege- und Nutzungsrechte sind in der Land- und Forstwirtschaft oft Auslöser für Konflikte – und führen nicht selten zu teuren Streitigkeiten. Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnahes Basiswissen, damit Sie sicher auftreten und Konflikte vermeiden können.
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Weiterbildungsangebote im Forstbereich: FAST Traunkirchen
Wir dürfen auf nachstehende Weiterbildungsangebote hinweisen:
Rettung vom Baum – Lehrgang für Forsttechnik und Sicherheit; Termin: 8. Apr. 2026 Kursbeitrag: 200 Euro; geförderte Teilnehmer: 105 Euro
Arbeitgeber bzw. beauftragte Personen haben für die Erste Hilfe und Rettung vom Baum Vorsorge zu leisten. Bei Klettertätigkeiten am Baum bestehen besondere Herausforderungen für das Retten von Verunglückten. Hängt eine Person im Rettungsgurt und ist sie außerstande, sich selbstständig zurück auf den sicheren Boden zu bewegen, kann es zu einem Hängetrauma kommen. Es ist unverzichtbar, dass für die Rettung vom Baum ein zweiter, bestens ausgebildeter Baumsteiger mit eigener, vollständiger Ausrüstung anwesend ist. Die Vorbereitung auf solche Situationen kann Leben retten. Diese 8-stündige Ausbildung gilt für die jährlich durchzuführende wiederkehrende betriebliche Rettungsübung.
Lerninhalte: Unfälle am Baum - Haftungsfragen - Hängetrauma - Orthostatischer Schock - Sichtkontrolle der Kletterausrüstung der Teilnehmer - Praktische Übungen zur Rettung vom Baum
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KV-Abschluss Agrarservice 2026
Kollektivvertrag Agrarservice
Am 11. Februar 2026 hat die KV-Verhandlung für Arbeitnehmer in Agrarservice-Betrieben stattgefunden. Zwischen dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister und der Gewerkschaft PRO-GE konnte ein positiver Abschluss erzielt werden.
Die Verhandlungen standen unter schwierigen Rahmenbedingungen, weil die landwirtschaftlichen Produktpreise stark nach unten gegangen sind. Das führt ebenso zu einer angespannten Situation für Agrarserviceunternehmen.
Der KV-Agrarservice wird wie folgt abgeändert:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne gemäß Lohnordnung (Anhang A) je Lohngruppe um 55 Euro. Dies entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung der KV-Mindestlöhne von 2,55%. Der niedrigste Mindestlohn beträgt 2.017,84 Euro und überschreitet somit die 2.000 Euro Schwelle.
- Erhöhung der Nachtzulage §9/4 von 3,05 auf 3,13 Euro
Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln: Neue Dokumentationspflichten beachten!
Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden muss dokumentiert werden.
Auch weiterhin müssen alle beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln (darunter fallen auch Land- und Forstwirte und Dienstleister) den Einsatz von amtlich zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (mit Registernummer) dokumentieren.
EU-Verordnung mit neuer Regelung ab 1. Jän. 2026
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/564 werden die Vorschriften des Artikels 67 der VO 1107/2009 bezüglich der Aufzeichnung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln neu geregelt. Diese Vorschriften treten mit 1.1.2026 in Kraft. Um ein Jahr verschoben wurde die Verpflichtung, die Aufzeichnungen in elektronischer und maschinenlesbarer Form zu führen (EU-VO 2025/2203). Für die Praxis heißt das, dass die Aufzeichnungen für die Pflanzenschutzanwendungen des Jahres 2027 erstmals am 31.1.2028 in elektronischer Form vorliegen müssen. Diese Übergangsregelung gilt für die Aufzeichnungen bis 2029 (Vorlagetermin 31.1.2030).
Die Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittelausbringung betrifft sowohl Freiflächen (Acker, Grünland, Obst, Wein, Hopfen, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen, Forst, etc.) als auch geschlossene Räume (Getreidelager, Erdäpfellager, Glashäuser, etc.) und auch Beizanwendungen.
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