Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
FinanzOnline: Login ab 1. Okt. 2025 mit 2-Faktor-Authentifizierung

Die 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) basiert auf dem Prinzip von „Wissen“ und „Besitz“: Neben Ihren Zugangsdaten, die Sie wie gewohnt eingeben („Wissen“), müssen Sie einen zusätzlichen Bestätigungscode eingeben, der über ein Gerät generiert wird, das Sie besitzen, beispielsweise Ihr Smartphone („Besitz“).
Melden Sie sich auf finanzonline.bmf.gv.at, und befolgen Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen angezeigt wird, um Ihr Gerät zu registrieren. Die Registrierung wird auf Ihrem Smartphone in einer Authenticator-App (wie Google oder Microsoft Authenticator) durchgeführt, indem Sie einen QR-Code scannen oder einen Einrichtungsschlüssel eingeben, um einen sechsstelligen Code zu erhalten.
Vorgehensweise zur Registrierung:
- Login bei FinanzOnline: Melden Sie sich zunächst mit Ihren üblichen Zugangsdaten auf finanzonline.bmf.gv.at an.
- Hinweis zur 2FA beachten: Halten Sie Ihr Smartphone mit einer installierten Authenticator-App (z. B. Google Authenticator) bereit, falls der Hinweis zur 2FA angezeigt wird.
- Registrierung starten: Klicken Sie auf den angezeigten Hinweis, um die Registrierung der 2FA zu starten.
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Neue Regeln für Banküberweisungen ab 9. Okt. 2025

Ab dem 9. Okt. 2025 müssen Banken im EU-Raum bei SEPA-Überweisungen eine neue Regel anwenden: den IBAN-Namen-Abgleich (Verification of Payee, VoP).
Das bedeutet, dass die Bank den Namen des Empfängers mit der angegebenen IBAN abgleicht und den Kunden bei einer Abweichung informiert, was Betrugsversuche reduzieren soll.
Außerdem wird ab diesem Datum die Ausführung von ausgehenden Echtzeitüberweisungen rund um die Uhr in der EU-Pflicht, die nicht mehr kosten dürfen als Standardüberweisungen.
IBAN-Namen-Abgleich (VoP)
- Was passiert? Die Bank prüft, ob der bei der Überweisung angegebene Empfängername mit dem Inhaber der IBAN übereinstimmt.
- Ziel: Betrugsfälle eindämmen, bei denen Empfänger absichtlich falsche Kontodaten nutzen, um Gelder zu ergaunern.
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Pflanzenschutz-Sachkundeausweis: Auf Gültigkeit achten!

Mit November 2025 laufen in Österreich viele Sachkundeausweise für Pflanzenschutz aus. Wir bitten in Ihren Betrieben auf die Sachkundigkeit der Mitarbeiter zu achten. Weiter empfehlen wir die ausgebildeten Personen mit Pflanzenschutz-Sachkundigkeit in Ihren Personaldokumenten zu erfassen. Wichtig ist auch die Registrierung des Gültigkeitszeitraums, damit vorhandene Qualifizierungen nicht gänzlich verloren gehen.
Wird beispielsweise bis zum November 2025 die Auffrischung (anerkannte Weiterbildung mit 5 Stunden) übersehen, dann müssen die Qualifikationen für den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis gesamt neu erworben werden und umfassen mindestens 20 Stunden.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung (Verlängerung um weitere 6 Jahre), müssen die 5 Weiterbildungsstunden nachgewiesen werden. Dazu werden die Weiterbildungsstunden der letzten drei Jahre herangezogen. Da kann es sein, dass bei später Antragstellung absolvierte Weiterbildungen herausfallen, da immer drei Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückgerechnet werden.
Weiterbildungsstunden im Pflanzenschutz können über Anwesenheitskurse des LFI, Onlinekurse Sachkunde Pflanzenschutz oder über die Teilnahme an anerkannten Fachveranstaltungen zum Pflanzenschutz nachgewiesen werden. Die aktuellen Angebote finden Sie in den LFIs der Landwirtschaftskammern.
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe September 2025

- Aus der Verbandsarbeit
- Biomasse-Zertifizierung
- Konstituierung Fachverband gewerblicher Dienstleister
- CEETTAR-Erklärung zur Zukunft der GAP
- Tipps zum Herbstanbau - Kein Jahr wie das andere
- Landschaftspflege ist wichtiges Standbein für Lohnunternehmen
- Neuer Stellenwert bei Direktvergaben von Dienstleistungen
- Starrdeichselanhänger mit CoC-Dokument
- Agritechnica 2025 - neue Themen, neue Formate
- Entwaldungsverordnung (EUDR)
- Beim Winterdienst steht die Sicherheit an 1. Stelle
- Halbjahresbilanz gefällig?
- NEC-Kalkulator
- Krankenstand und Entgeltfortzahlung
Starrdeichselanhänger mit CoC-Dokument: Stützlasten im Zulassungsschein eintragen!

Wie in der Lohnunternehmer aktuell Nr. 101, Ausgabe Mai 2025 ausgeführt, konnten wir nach einer Klärung mit den Landesregierungen und in Abstimmung mit dem BMIMI (Verkehrsministerium) eine einheitliche Vorgehensweise bei der Eintragung von Stützlasten für Starrdeichselanhänger erreichen, die über ein CoC-Dokument (EU-Typgenehmigung) verfügen.
Anzahl von CoC-Dokumenten wächst ständig
Namhafte Fahrzeughersteller haben bei ihren Fahrzeugdokumenten auf die EU-Typgenehmigung (CoC – Certificate-of-Conformity) umgestellt. Mit diesem Dokument kann der Besitzer sein Fahrzeug in allen EU-Staaten ohne gesonderte nationale Genehmigung anmelden. Erforderliche Daten werden vom Hersteller bzw. Generalbevollmächtigten an die jeweiligen nationalen Fahrzeugdatenbanken übermittelt. Darauf aufbauend können die Zulassungen erfolgen. Für Starrdeichselanhänger müssen Hersteller erlaubte Stützlasten bekanntgeben.
Bisher nur bedingte Berücksichtigung von Stützlasten
In der Praxis wurden oft vom Hersteller freigegebene Stützlasten aus CoC-Dokumenten in der Zulassungsbescheinigung nicht eingetragen. Das war einer fehlenden Klarstellung bzw. Anweisung durch das BMIMI (Erlass, Richtlinie, Länderprotokoll) geschuldet. Auf Intervention der VLÖ erfolgte im März 2025 in einer Länderbesprechung der Leiter für das Kraftfahrwesen eine Koordination zu diesem Thema und es wurde eine Österreich weit einheitliche Vorgehensweise festgelegt. Bei künftigen Zulassungen werden vom Hersteller freigegebene Stützlasten in den Zulassungsbescheinigungen berücksichtigt.
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FEROX: Weltmarktführer bei katalytischen Kraftstoffzusätzen!

Die Verbrennung des Kraftstoffes wird optimiert, die Leistung der Anlage gesteigert und Emissionen signifikant reduziert.
Franz Gansberger, GF Agrarservice in Kirnberg/Mank, Bezirk Melk, ist nicht nur VLÖ-Mitglied, sondern auch überzeugter FEROX Kunde. Seine Erfahrungen sprechen für sich.
Was hast du bemerkt, als du begonnen hast, FEROX bei deinen Maschinen einzusetzen?
„Mit FEROX konnte ich die AdBlue-Verbräuche meiner Maschinen seit Anwendung von FEROX um mehr als 50 % reduzieren. Zudem laufen die Motoren ruhiger und die Fahrzeuge ziehen besser!“
Welchen besonderen Vorteil siehst du beim Einsatz von FEROX im Vergleich zu flüssigen Additiven?
„Besonders wichtig ist für mich eine störungsfreie Arbeit gerade in der stressigen Erntezeit, hier darf nichts schiefgehen! Deshalb ist FEROX ein entscheidender Faktor weil es die Motorleistung optimiert und auch beim Einsatz von B7-Diesel diesen sauber hält! Das führt zu deutlich weniger Störungen oder Ausfällen im Betrieb.“
Kannst du FEROX Landwirten und Lohnunternehmern empfehlen?
„Absolut! Ich setze FEROX seit Sommer 2024 bei all meinen landwirtschaftlichen Geräten für Diesel und Benzin sehr erfolgreich ein. Ich kenne meine Maschinen genau, weil ich sie selbst fahre.“