Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Wie in der Lohnunternehmer aktuell Nr. 101, Ausgabe Mai 2025 ausgeführt, konnten wir nach einer Klärung mit den Landesregierungen und in Abstimmung mit dem BMIMI (Verkehrsministerium) eine einheitliche Vorgehensweise bei der Eintragung von Stützlasten für Starrdeichselanhänger erreichen, die über ein CoC-Dokument (EU-Typgenehmigung) verfügen.

Anzahl von CoC-Dokumenten wächst ständig

Namhafte Fahrzeughersteller haben bei ihren Fahrzeugdokumenten auf die EU-Typgenehmigung (CoC – Certificate-of-Conformity) umgestellt. Mit diesem Dokument kann der Besitzer sein Fahrzeug in allen EU-Staaten ohne gesonderte nationale Genehmigung anmelden. Erforderliche Daten werden vom Hersteller bzw. Generalbevollmächtigten an die jeweiligen nationalen Fahrzeugdatenbanken übermittelt. Darauf aufbauend können die Zulassungen erfolgen. Für Starrdeichselanhänger müssen Hersteller erlaubte Stützlasten bekanntgeben.

Bisher nur bedingte Berücksichtigung von Stützlasten

In der Praxis wurden oft vom Hersteller freigegebene Stützlasten aus CoC-Dokumenten in der Zulassungsbescheinigung nicht eingetragen. Das war einer fehlenden Klarstellung bzw. Anweisung durch das BMIMI (Erlass, Richtlinie, Länderprotokoll) geschuldet. Auf Intervention der VLÖ erfolgte im März 2025 in einer Länderbesprechung der Leiter für das Kraftfahrwesen eine Koordination zu diesem Thema und es wurde eine Österreich weit einheitliche Vorgehensweise festgelegt. Bei künftigen Zulassungen werden vom Hersteller freigegebene Stützlasten in den Zulassungsbescheinigungen berücksichtigt.

Für die Anwendung der Stützlast ist auch Bedingung, dass diese von der Hinterachse des Zugfahrzeuges aufgenommen werden darf. Wenn das gegeben ist, dann darf die zulässige Gesamtmasse und somit die Nutzlast um den Wert der Stützlast entsprechend erhöht werden. Wurden vom Hersteller keine Stützlasten im CoC-Dokument eingetragen, dann können diese von der Zulassungsstelle auch nicht in den Zulassungsschein übertragen werden.

Bild 2: Stützlasten von Starrdeichselanhänger müssen in die Zulassungsbescheinigung (Zulassungsschein) eintragen werden!

Erlaubte Gesamtmasse bei Eintragung von Stützlasten

Für Tandemanhänger ist mit Eintragung der Stützlast eine zulässige Gesamtmasse bis zu 24 Tonnen, für Tridemanhänger bis zu 34 Tonnen möglich. Dies setzt voraus, dass die Achslast je Achse jeweils 10 Tonnen betragen darf. Die Nutzlast ermittelt sich aus der Differenz von zulässiger Gesamtmasse abzüglich Eigengewichts.

Vorgehensweise bei fehlender Eintragung

Eine fehlende oder falsche Eintragung schützt nicht bei Verkehrskontrollen, Strafen oder Unfällen! Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich. Der Lenker des Fahrzeuges darf ausschließlich mit den im Zulassungsschein eingetragenen Gewichten unterwegs sein. Prüfen Sie bitte, ob in ihrem CoC-Dokument die Stützlast entsprechend ausgewiesen ist. Wenn eine Eintragung dazu hervorgeht, dann ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit der zuständigen Prüfstelle der Landesregierung (Abteilung Kraftfahrwesen oder Fahrzeugtechnik) in Ihrem Bundesland. Diese muss in der elektronischen Fahrzeugdatenbank die Stützlast für die Kfz-Zulassung freischalten. Wurde im CoC-Dokument keine Stützlast ausgewiesen, dann benötigen Sie vom Hersteller eine gesonderte technische Bescheinigung als Nachweis. Anschließend können Sie die Stützlast entsprechend nachtragen lassen.

Kosten für neue Zulassungsbescheinigung

Für nachträgliche Bearbeitungen durch die Prüfstelle der Landesregierung werden entstehende Verwaltungsgebühren verrechnet. Erst mit dem Eintrag in der Zulassungsdatenbank kann die Zulassungsstelle eine neue Zulassungsbescheinigung ausstellen. Im Feld A19 Anmerkungen (freier Platz für Eintragungen ganz unten) wird dann mit dem Text: „Die Gesamtmasse des Anhängers inklusive Stützlast erhöht sich auf __ Tonnen.“ die Eintragung der Stützlast festgehalten. Über diesen Weg erhöhen sich die erlaubte Gesamtmasse und Nutzlast des Fahrzeuges.

Bei Fragen steht die VLÖ gerne zu Ihrer Verfügung.

 

 

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