Tragen Sie aktiv zu Ihrer Gesundheit bei – dem Gesundheitshunderter - für Gewerbetreibende, Bauern und Neue Selbständige!
Die SVS fördert folgende Bereiche mit dem Gesundheitshunderter:
- Bewegung (im Rahmen der gesundheitswirksamen Bewegungsempfehlungen)
- Ernährung (Gewichtsmanagement und –reduktion, Ernährungsverhalten)
- Mentale Gesundheit (Beratung zur Förderung und Stärkung der mentalen Gesundheit)
- Entspannung und Körperarbeit (z.B. Massagen)
- Rauchfrei (Beratung und Entwöhnung)
Genauere Informationen zu den Themen und Programmen finden Sie unter www.svs.at
Hinweis: Der Gesundheitshunderter gebührt einmal pro Kalenderjahr. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Maßnahme der Gesundheitsförderung gemäß § 99b GSVG und § 96b BSVG, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Selbständig Gesund – Halber Selbstbehalt
Wer als Gewerbetreibender oder Neuer Selbständiger auf seine Gesundheit achtet, wird belohnt und kann dabei seinen Selbstbehalt halbieren.
Patienten wiederum, die aktiv zur Erhaltung ihrer Gesundheit beitragen und alle Ziele des Programms erfüllen, zahlen auf Antrag nur den halben Selbstbehalt – also 10 statt 20 % – für alle ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen.
Gemeinsames Ziel der SVS und Ärzte ist es, Gewerbetreibende und Neue Selbständige dabei zu unterstützen, möglichst lange gesund zu bleiben und beschwerdefrei zu leben. Das Bewusstsein zu stärken, dass jeder Einzelne für sein Wohlbefinden selbst mitverantwortlich ist.
Mit svsGO können Sie auch jederzeit den aktuellen Status von Selbständig Gesund abrufen - jetzt ausprobieren mit svsGO