Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Halbjahresbilanz gefällig?
Eine Zwischenbilanz, auch Halbjahresbilanz genannt, gibt einen Überblick zur Zielerreichung während des Jahres.
Damit lässt sich feststellen, ob ihr Unternehmen „auf Kurs“ ist. Zum Halbjahr können Sie auf Fehlentwicklungen noch reagieren und Gegenmaßnahmen setzen. Wenn das Wirtschaftsjahr vorbei ist, dann ist es zu spät und es verbleibt nur mehr die Betrachtung über die Vergangenheit.
Controlling-Maßnahmen jetzt im Zeitraum August bis September setzen
Der Zeitraum von Ende August bis Mitte September gilt als günstiger Zeitpunkt für Aufgaben des Controllings. Die Rechnungen aus dem ersten Halbjahr sind gestellt, Geschäftsvorgänge verbucht und somit kann eine Zwischenauswertung zum ersten Halbjahr mit Ergebnisvorschau, Beurteilung von Saldenlisten und ergänzenden Feststellungen z.B. zur AFA, Finanzierungskosten usw. vorgenommen werden.
In der Unternehmensführung zählen Controlling-Maßnahmen zu den wertvollsten Aufgaben des Unternehmers. Diese Arbeit muss der Unternehmer selbst wollen und er muss sich damit befassen. Kompetenz im Umgang mit Zahlen ist gefragt. Mitarbeiter können zu den verbuchten Belegen einzelne Auswertungen erstellen, interpretieren und die richtigen Schlussfolgerungen setzen, dass ist Aufgabe des Unternehmers selbst. Die Basis dazu liefern aussagekräftige Auswertungen. Die investierte Zeit in ein vernünftiges Controlling liefert den höchsten Arbeitsverdienst für den Unternehmer und am Erfolg beteiligten Personen. Bei positiven Zahlen erkennt der Unternehmer die Stellgrößen für Verbesserungen, bei negativen Zahlen sind Maßnahmen für Veränderungen und zur Reduktion von Verlusten zu setzen.
Neuer Schwellenwert bei Direktvergaben von Dienstleistungen
Seit 22. Juli 2025 gilt die neue Schwellenwertverordnung, bei der für öffentliche Auftragsvergaben die Grenze bei Direktvergaben von 100.000 Euro auf 143.000 Euro (exklusive USt.) angehoben wurde. Die erhöhte Grenze ist befristet und gilt bis 31. März 2026.
Bauaufträge bis 1 Mio. Euro Auftragswert können, wie bisher im nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung vergeben werden.
Bild 1: Die Vergabe von Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber muss nach den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes erfolgen. Bildquelle: Kals GmbH
Grundsätzliches zu öffentlichen Ausschreibungen und Bundesvergabegesetz
Das Bundesvergabegesetz (BVergG) gilt in Österreich für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber. Es regelt die Verfahren zur Beschaffung von Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen sowie die Durchführung von Wettbewerben.
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APOS-RTK-Signal: Systemumstellung mit 25. Aug. 2025
Änderung der Zugangsdaten durch Nutzer erforderlich.
Aufgrund technischer Updates zur Gewährleistung der Daten- und Systemsicherheit müssen bestehende User bis 25. August 2025 ihre Zugangsdaten an ihrem Endgerät aktualisieren:
Die bisherige IP-Adresse (217.13.180.215) wird durch den URL-Text „aposrtk.bev.gv.at“ ersetzt und muss dementsprechend manuell und selbständig durchgeführt werden.
Alle weiteren Zugangsdaten (Port „2201“, Ihr persönlich gewählter Benutzername und Ihr Passwort) bleiben hingegen unverändert.
Alle aktiven User wurden bereits per E-Mail über die Umstellung informiert und werden in den folgenden Wochen erneut daran erinnert. Alle Informationen, Erklärungsvideos und den Zugang zu APOS finden Sie auch im Online-Portal der Landwirtschaftskammern unter https://lko.at/apos-rtk.
Freier Korrekturdatendienst APOS wird von 6.000 Betrieben genutzt
Seit über vier Jahren steht der RTK-Korrekturdatendienst APOS des BEV für landwirtschaftliche
Betriebe und Lohnunternehmen kostenfrei zur Verfügung. Dies erleichtert Betrieben mit geeigneten Geräten wie automatischen Lenksystemen den Einstieg in „Precision Farming“ und reduziert laufende Kosten.
6.000 Betriebe mit rund 7.700 Geräten nutzen dieses Angebot mit weiter steigender Tendenz. „APOS für die Landwirtschaft“ wird durch die Zusammenarbeit des BEV-Bundesamtes für Eich- und Vermes-sungswesen mit dem BMLUK-Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und den Landwirtschaftskammern ermöglicht.
Die optimale Ballastierung mit „mapo-Reifenfrostschutz -25°C Fertiggemisch“
mapo Schmierstofftechnik GmbH, in Himberg bei Wien, entwickelte und produziert ein neuartiges Produkt „mapo Reifenfrostschutz -25°C Fertiggemisch“ für schwere Arbeitsmaschinen.
Einzigartige Anwendung
Das einzigartige Produkt hat ein spezifisches Gewicht von ca. 1,1 Kilogramm pro Liter. Das Konzept bietet einen großen Vorteil für den Anwender und Werkstatt.
mapo bietet das Reifenfrostschutz -25°C Fertiggemisch mit Befüll-Pumpe aus Edelstahl inkl. Saug- und Abgabe-Schlauch, sowie Ventil-Befüll-Adapter, Reifenmontagepaste, blaue Staubkappen und Reifenvolumen-Fülltabelle - alles aus einer Hand - an.
Produktvorteile:
- optimale Ballastierung ihrer Land-, Forst- und Baumaschine
- verbessert die Traktion, Grip und verringert den Schlupf ihrer Arbeitsmaschine
- verringert den Reifenverschleiß
- optimale Gewichtsver-teilung auf Vorder- und Hinterachse
- senkt den Schwerpunkt der Arbeitsmaschinen
- Einfederung von VF-Reifen wird kaum beeinträchtigt
- keine Rost- sowie Korro-sionsbildung auf Felgen, pflegt Gummi und Kunst-stoffteile.
- Flammpunkt über +100°C (unbrennbar)
- Wassergefährdungsklasse WGK 1 (schwach wasser-gefährdend)
- bei Leckagen, Undichtheit, Markierung durch Farbstoff: Blau
- einfach in der Handhabung und Befüllung
- Kalkulierbare Kosten
Weitere Informationen finden Sie hier.
Entwaldungsverordnung (EUDR) – Vermarktung von Holz, Rindern und Soja vorbereiten
Die EU-Entwaldungsverordnung ist bereits am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Der Gesetzeswerdungsprozess wurde von einer massiven Kampagne einschlägiger Umweltorganisationen medial begleitet und noch unter anderen Mehrheitsverhältnissen im EU-Parlament beschlossen. Hehres Ziel dieser Verordnung ist, die globale Entwaldung und Waldschädigung einzudämmen. Demnach dürfen künftig relevante Rohstoffe und deren Erzeugnisse auf dem europäischen Markt nur mehr dann in Verkehr gebracht werden, wenn sichergestellt ist, dass sie „entwaldungsfrei“ produziert wurden. Dies ist dann der Fall, wenn die „Entwaldung“ – also die Umwandlung von Wald in eine landwirtschaftliche Fläche – vor dem 30. Dezember 2020 erfolgte. Diese Regelung gilt aber nicht nur für Importe, sondern auch für den EU-Binnenmarkt und betrifft daher auch alle Land- und Forstwirte in Österreich, die Rinder, Soja oder Holz vermarkten wollen.
Forstgesetz regelt Rodung
Weil in Österreich das Forstgesetz die Rodung restriktiv regelt und von der Behörde auch häufig Ersatzaufforstungen vorgeschrieben werden, liegt auch im Falle der Rodung zur Verbesserung der Agrarstruktur im Normalfall kein Tatbestand der Entwaldung vor.
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Beim Winterdienst steht die Sicherheit an 1. Stelle
Beim Winterdienst steht heute für viele Kunden die Sicherheit an erster Stelle. Sie wollen keinen Streit oder Ärger mit Passanten oder Verkehrsteilnehmern haben und lagern deshalb diese Aufgaben an Profi-Dienstleister aus.
Befahrbarkeit von Verkehrsflächen sicherstellen
Mit der Durchführung des Winterdienstes soll unter winterlichen Bedingungen die Befahrbarkeit von Straßen, Parkflächen oder anderen Verkehrswegen gewährleistet werden. Auch wenn die durchschnittlichen Gesamtniederschläge in den Wintermonaten der letzten 15 Jahre stark zurückgegangen ist, steigen aufgrund von Klimaveränderungen die Extremsituationen, wo starke Schneefälle und damit ein einhergehendes Schneechaos, Blitzeis oder Ähnliches zu erwarten sind.
Veränderungen beim Winterdienst
Somit entwickelt sich der Winterdienst von einer ursprünglich kontinuierlichen Dienstleistung auf Einsätze, die stärker von Elementarereignissen – vergleichbar mit Katastropheneinsätzen – geprägt sind. Umso mehr gilt es für den Dienstleister dem Kunden Sicherheit zu bieten und diese gut zu verkaufen. Weiter müssen anbietende Unternehmen auf verschiedene Zusatzleistungen, wie den Schneeabtransport, Dächer abschaufeln, Überwachung von Dachlawinen bzw. Eiszapfen, kurzfristig organisierte Streueinsätze oder andere Arbeiten gerüstet sein. Der Winterdienst ist zunehmend zu einem Geschäft mit der Sicherheit geworden, auf das der anbietende Unternehmer vorbereitet sein muss. Eine ausreichende Versicherungsdeckung gehört zu den „MUST-HAVE“, so wie die Stellvertretungslösung, wenn Fahrer kurzfristig ausfallen oder im Schichtbetrieb gearbeitet werden muss. Hinzukommen als Anforderungen einsatzsichere Maschinen, die Bewältigung von kurzfristig notwendigen Reparaturen und die Versorgung mit dem gewünschten Streugut.
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