Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
KV-Forstunternehmer: Abschluss 2023 – Wirksamkeit per 1. März 2023

Am 16. März 2023 wurde unter der Verhandlungsleitung von Bundesvorsitzenden Peter Konrad die KV-Verhandlung mit der Gewerkschaft PRO-GE für den Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe der Forstunternehmer abgeschlossen.
Auf Basis eines festgestellten durchschnittlichen VPI-Werts in Höhe von 9,04 Prozent in den vorangegangenen Monaten (Feb. 2022 – Jän. 2023) wurde mit der Gewerkschaft PRO-GE folgendes Ergebnis, gültig ab 1. März 2023, vereinbart:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 9,2% Bildquelle: FAST Traunkirchen
- Erhöhung der Zulagen und Motorsägenpauschalen um 9,2%
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 9,2%
Weitere Forderungen der Gewerkschaft, wie die Einführung einer faktischen Ist-Lohn-Erhöhung durch die Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen sowie eine Verlängerung der Ruhezeit wurde vom Verhandlungsteam erfolgreich abgewehrt.
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KV-Agrarservice: Abschluss 2023 - Wirksamkeit per 01. März 2023

Am 28. Februar 2023 wurde unter der Verhandlungsleitung von Ing. Manfred Humer die KV-Verhandlung mit der Gewerkschaft PRO-GE für den Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe Agrarservice abgeschlossen.
Der KV-Agrarservice wird wie folgt abgeändert:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne gemäß Lohnordnung (Anhang A) um 8,9%. Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 1.767,86 Euro. Das heißt, die Löhne sind jeweils und dem KV-Wert anzupassen (keine Ist-Lohn-Erhöhung). Überzahlungen sind möglich.
- Die Nachtzulage wird gem. §9/4 um 8,9% auf 2,93 Euro erhöht.
- NEU: Aufnahme einer Entschädigungsregelung für Pflichtpraktikantinnen:
- Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen der landwirtschaftlichen Fachschule oder höheren Schule: 804 Euro pro Monat
- Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer universitären bzw. FH-Ausbildung: 900 Euro pro Monat
- Klarstellung in der Lohngruppenbeschreibung der LG 4 Maschinenführer: Maschinenführer (Traktorfahrerin, Fahrerin von Arbeitsmaschinen) mit landwirtschaftlicher LAP ab dem 3. Dienstjahr bzw. ohne landwirtschaftlicher LAP mit Zweckausbildung ab dem 5. Dienstjahr
- Die kollektivvertraglichen Änderungen treten mit 1. März 2023 in Kraft.
Arbeitsunterweisung durchführen
Kein Mitarbeitereinsatz ohne Arbeitsunterweisung!
Achten Sie bitte darauf, dass alle Mitarbeiter unterwiesen wurden und ein schriftliches Dokument dazu unterfertigt wurde.
Fahrer in Lohnunternehmen sind im Rahmen von Arbeitsverhältnissen tätig. Dazu gibt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber klare Verpflichtungen zum Schutz der Gesundheit vor. Im Arbeitnehmerinnenschutz-Gesetz (ASchG) sind Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhütung von Arbeitsunfällen festgelegt.
Eine zentrale Rolle nimmt dabei die Unterweisung des Fahrers auf mögliche Gefahren und die Vermeidung dieser ein. Wir bitten in jedem LU die Fahrer nur nach einer durchgeführten Unterweisung (Erklärung der Maschine und schriftliche Dokumentation) losfahren zu lassen. Bei einer fehlenden Unterweisung können durch die Unfallversicherung hohe Regressforderungen für Heilbehandlungen oder bei Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat (AI) Strafen verfügt werden.
Das muss nicht sein, deshalb bitte jeden Mitarbeiter für den Umgang mit der Maschine unterweisen und das schriftlich festhalten.
Leider passieren immer wieder schwere Unfälle, die mit einer Unterweisung hätten vermieden werden können. Die Unterweisung gilt als Pflicht für jeden Arbeitgeber – bitte daher unbedingt durchführen!
Die VLÖ hat eine Reihe von Musterunterweisungen (Vorlagen) erstellt, die wir gerne zur Verfügung stellen.
Bitte einfach eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden. Wir übermitteln Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen.
Erfolgreicher Lohnunternehmer-Tag 2023

Am Freitag, 3. März 2023 fand im RWA-Campus in Korneuburg (Zentrale der österreichischen Lagerhäuser) der Lohnunternehmer-Tag statt. Über 150 Personen folgten der Einladung ins Weinviertel. Die RWA war für den LU-Tag 2023 ein perfekter Gastgeber: Ein tolles Ambiente, ausgezeichnete Vorträge und interessante Gespräche zeichneten die Veranstaltung aus.
Positive Mitgliederentwicklung
Die VLÖ konnte bei der Bundesversammlung über eine positive Mitgliederentwicklung berichten. Mit Jahresende 2022 betrug der Mitgliederstand 284 Mitglieder. Diese sind über alle Bundesländer Österreichs verteilt. Stärkstes Bundesland ist Niederösterreich mit 87 Mitgliedern, dahinter liegt Oberösterreich mit 80, die Steiermark mit 42, Salzburg mit 19, Tirol mit 18, Burgenland mit 13, Vorarlberg mit 12, Kärnten mit 11 und Wien mit zwei Mitgliedern.
Eröffnungsreferat von Claudia Zinner
Claudia Zinner, Unternehmerin aus Zwettl im Waldviertel führt eine Kommunikationsagentur für die Landwirtschaft. Sie referierte zum Thema „Wir müssen Landwirtschaft kommunizieren.“ Das gilt auch für Lohnunternehmer mit ihren Dienstleistungen. Im ersten Abschnitt ging sie auf die radikalen Veränderungen in der Gesellschaft ein. Dazu zählen: Globalisierung und Vernetzung, Kritische Öffentlichkeit, Demografischer Wandel, Fortschreitende Digitalisierung, Volatilität der Märkte, Nachhaltigkeitsdebatte und Vielfalt an Kulturen und Lebensentwürfen. Nach ihren Ausführungen liegt in der Kommunikation die Wertschöpfung der Zukunft. Die praktizierende Landwirtschaft ist beinahe vollständig aus den Köpfen der Menschen verschwunden. Wir mussten noch nie die Landwirtschaft kommunizieren, denn das war bisher selbstverständlich. Der stattfindende Wandel fordert ganz stark die Einbindung der Gesellschaft in landwirtschaftliche Abläufe, wie die Berücksichtigung des Wetters oder die Abhängigkeit von der Natur.
Erfolgreicher Fachtag Digitalisierung
