Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Terminkalender

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation finden Messen und Ausstellungen unter Einhaltung von strengen Sicherheitsmaßnahmen statt. Einzelne Messen werden im Herbst/Winter durchgeführt, während für andere Messen die Termine weiter nach hinten verschoben wurden.
Nachstehend finden Sie einen aktuellen Überblick zum Messegeschehen für die nächsten Monate. Dabei können kurzfristige Änderungen entstehen.
Landwirtschaftliche Nebentätigkeit versus Gewerblicher Tätigkeit

Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Maschinen darf nicht jedermann erbringen. Dazu sind in der Gewerbeordnung (GewO) Regeln festgelegt. Die GewO ist das „Gewerbegesetz“ und beschreibt die Voraussetzungen für die Erbringung von Dienstleistungen. Wie weit die Landwirtschaft mit ihren Nebenrechten von diesen Bestimmungen ausgenommen ist, beschreibt ebenso die GewO. Daher gilt das „Gewerbegesetz“ für alle Anbieter.
Zwei Arten von Rechtssystemen
Variante 1: Landwirtschaftliches Nebengewerbe bzw. Nebentätigkeit.
Variante 2: Anmeldung des freien Gewerbes „Agrardienstleistungen“.
Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft

Dienstleistungen im Rahmen der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit (Bäuerliche Nachbarschaftshilfe) – Stellungnahme der Wirtschaftskammer Österreich
In der Praxis lässt sich regelmäßig beobachten, dass im Rahmen der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Nebengewerbes der Land- und Forstwirtschaft nicht immer eingehalten werden. Dies führt leider in den letzten Jahren immer häufiger dazu, dass gewerbliche Agrarservice- und Forstunternehmer, die ihre Dienstleistungen im Rahmen der von ihnen angemeldeten Gewerbe erbringen, mit wettbewerbswidrigen Konkurrenzsituationen konfrontiert werden, in denen Land- und Forstwirte idente Dienstleistungen ohne Gewerbeberechtigung und damit unter gänzlich anderen Voraussetzungen erbringen.
Facharbeiterausbildung Forsttechnik

Der Facharbeiter Forsttechnik ist ein moderner Forstberuf, in dem die Ausbildungsschwerpunkte Forstwirtschaftliche Produktion, Maschineneinsatz und Dienstleistung in Theorie und Praxis vermittelt werden. In dieser Konzeption wird das Berufsbild dem anspruchsvollen Anforderungsprofil forsttechnischer Dienstleistungen gerecht. Forstunternehmen sind wichtige Partner der modernen Forstwirtschaft und als Anbieter von Serviceleistungen in ihrer Bedeutung für eine effiziente Waldbewirtschaftung nicht zu ersetzen. Dafür ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Waldbesitzer und Forstunternehmer grundlegende Voraussetzung.
Hohe Anforderungen an die Ausbildung
Die Ausbildung zum Facharbeiter Forsttechnik deckt die hohen Anforderungen in einer breit angelegten Grundausbildung ab. Dazu werden im Zuge der Lehrlingsausbildung fünf Schwerpunkte gelegt.
Betriebshilfe in der Wirtschaft

Von der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) wird in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftskammern (WK) die Betriebshilfe in Wirtschaft bei Ausfall des Unternehmers/der Unternehmerin durch Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes unterstützt.
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit und dem Vorliegen einer sozialen Schutzbedürftigkeit leistet die SVS eine finanzielle Unterstützung, die dem Gewerbetreibenden ermöglichen soll, den Betrieb fortzuführen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der SVS. Die Betriebshilfe in der Wirtschaft ist mit der Sozialen Betriebshilfe in der Landwirtschaft durchaus vergleichbar.
Anforderungen an ein modernes Wirtschaftsdüngermanagement

Wirtschaftsdünger haben in der österreichischen Landwirtschaft im Sinne der Kreislaufwirtschaft und als Basis einer guten Nährstoffversorgung und Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit eine große Bedeutung.
Das es allerdings nicht nur um das Erfordernis der sachgerechten Düngung im Zusammenhang mit unseren Wirtschaftsdüngern geht ist vielen LandwirtInnen bereits selber indirekt oder auch direkt bewusst geworden. So verlangt die übrige, nicht mehr mit der Landwirtschaft so intensiv verwurzelte Zivilgesellschaft eine weitestgehend „unbelastete“ (Lärm, Geruch, Wasser, …) Umgebung, die aber auch landwirtschaftlich genutzt wird. In diesem Spannungsfeld steht nun zusätzlich verschärfend eine EU-getragene Richtlinie zur Umsetzung bereit.