Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Reflektieren und optimieren
Auf Unternehmer kommen ganz besondere Jahre zu. Jahre, in denen alles auf den Kopf gestellt wird und in denen sich Systeme erneuern werden müssen.
Der 3-Jahres-Plan
Für die kommenden drei Jahre sehe ich drei Schwerpunkte. Reflektieren wird das Zauberwort für das Jahr 2025 sein, Optimieren wird im darauffolgenden Jahr 2026 die Hauptaufgabe sein und schließlich im dritten Jahr, im Jahr 2027, wird es dann an der Zeit sein, die neuen Strategien zu implementieren.
Reflektieren
Erkennen, was ist. Wo bin ich? Wo stehe ich? Das wird sowohl für Familien als auch für Unternehmen zu einem der wichtigsten Themen im nächsten Jahr werden. Sozusagen einen persönlichen und strategisch wirtschaftlichen Kassasturz zu machen. Auch der Rechenstift gehört da dazu und das kleine Einmaleins herausgekramt, um Dinge auszurechnen und zu schauen, welche Dienstleistungen noch Sinn machen, und welche gestrichen gehören. Welche Mitarbeiter habe ich zurzeit, welche werden in Zukunft kommen? Nicht weniger wichtig dabei ist zu klären, wo ich selbst in meiner Entwicklung stehe.
Entwicklung gewerblicher Dienstleister in den Branchen Agrar und Forst
Veröffentlichungen der Wirtschaftskammer bestätigen eine kontinuierlich ansteigende Zahl von gewerblichen Dienstleistern in den Berufszweigen „Agrarservice-Unternehmer“ und „Forstunternehmer“. Die Einsatzbereiche erstrecken sich über die verschiedensten land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten, überwiegend sind es Erntearbeiten. Trotz des erfreulichen Zugangs an gewerblichen Betrieben wächst insbesondere im Agrarbereich die sogenannte „graue Zone“ deutlich stärker.
Im Zeitraum von 2010-2023 ist der Mitgliederstand bei den aktiven Agrarservice-Betrieben auf das 3,8-fache, bei den aktiven Forstunternehmen auf das 1,7-fache gestiegen. Mit der Anmeldung des Gewerbes setzen die Betriebe den Schritt für ein professionelles Unternehmertum.
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Außenstände kosten Geld
Lohnunternehmen erbringen für ihre Kunden Leistungen mit Maschinen und die Lieferung von benötigten Betriebsmitteln. Diese sind entsprechend den Anforderungen termingerecht und zur Zufriedenheit zu erbringen.
Als Gegenleistung fordert der Unternehmer vom Kunden die Bezahlung der gestellten Rechnung innerhalb des vereinbarten bzw. laut AGB bekanntgegebenen Zahlungsziels. Das können beispielsweise 7, 14 oder 30 Tage sein. In diesem Zeitraum hat der Kunde die gestellte Rechnung zu begleichen.
Leider passiert in der Praxis immer häufiger ein sogenannter Zahlungsverzug, wo die angeführte Frist zur Zahlung nicht eingehalten wird.
Als Antwort darauf muss der Unternehmer Maßnahmen setzen, um zu seinem Geld zu kommen. Hierfür sind Zahlungserinnerung (telefonisch, schriftlich, etc.), Mahnung, die Beauftragung eines externen Inkasso-Büros oder der gerichtliche Antrag eine Antwort dafür. Grundsätzlich kann eine nicht bezahlte Rechnung nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist sofort bei Gericht eingeklagt werden.
Die Sicherung der Zahlungseingänge ist eine wichtige unternehmerische Funktion, die nicht nur den Erfolg, sondern in vielen Fällen den Fortbestand des Unternehmens berührt.
Neuerungen für 2025
Änderung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer
Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze (§ 6 Absatz 1 Ziffer 27 UstG) wird von bisher 35.000 Euro netto (bzw. 42.000 Euro brutto bei Normalsteuersatz von 20%) mit 2025 auf 55.000 Euro brutto angehoben. Die neue erhöhte Grenze von 55.000 Euro soll zukünftig nicht nur für die Umsatzsteuer, sondern auch für die Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer (§ 17 Absatz 3a EstG) gelten. Bisher ist die umsatzsteuerliche Grenze plus 5.000 Euro maßgebend. Mit diesen Maßnahmen werden Kleinunternehmer administrativ spürbar entlastet.
Reisekosten (Entschädigung für Kilometergelder und Tagesgelder)
Gemäß § 26 Ziffer 4 EstG sind Beiträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütung und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder bezahlt werden, nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren. Gemäß § 16 Absatz 1 Ziffer 9 EstG sind Werbungskosten Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die aus § 26 Ziffer 4 ergebenden Beträge nicht übersteigen. Dabei steht das volle Tagesgeld für 24 Stunden zu. Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen.
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe Dezember 2024
- Aus der Verbandsarbeit
- Statement KommR Marcus Kleemann
- DeLuTa war eine Reise wert
- Reflektieren und optimieren
- Bedeutung agrarischer Dienstleistungen
- Schadensabwicklung bei Maschinenbruchversicherung
- Krediangebote vergleichen
- EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr verschoben
- Effizienter Einsatz von Wirtschaftsdüngern
- Precision Spraying - variable Pflanzenschutzkarten
- Exakte Erfassung von Maschinenzeiten
- Güterverkehr mit Traktor und Anhänger
- VLÖ-Bildungsprogramm
Lohnunternehmen sind Partner im ländlichen Raum
Liebe Mitglieder und Freunde der VLÖ,
Lohnunternehmen arbeiten mit ihren Maschinen für die Land- und Forstwirte und Kunden im ländlichen Raum. Sie sind praktisch die „ausgelagerte Abteilung“ für land- und forstwirtschaftliche Arbeitserledigungen. Als hauptberufliche Dienstleister sind sie Partner für ländliche Kun-den. Lohnunternehmen beschäftigen Arbeitnehmer und schaffen Arbeitsplätze, wo Steuern und Abgaben geleistet werden. Es entsteht Wertschöpfung vor Ort und somit kein Abfluss ins Ausland. In unserem angespannten Wirtschaftssystem müssen wir uns auf eigene Stärken und erzielbare Werte mehr besinnen. Förderungen dürfen nur Anreize bilden und können nicht zur Dauererscheinung übergehen. Das muss von jemandem bezahlt werden.
Unsere Betriebe bieten für die Kunden Fachkompetenz im Umgang mit der Technik, ein entsprechendes Know-how zum Betriebsmitteleinsatz und zu den Arbeitsverfahren. Als Spezialist für Maschinenarbeiten haben wir auch eine große Verantwortung. Dazu zählen Zuverlässigkeit für den Kunden, Qualifikation der Mitarbeiter und ein gutes Ansehen als gewerbliches Unternehmen. Der gewünschte Nutzen kann für den Kunden nur dann erreicht werden, wenn Synergien und Arbeitsteilung mit Ressourcenoptimierung im Einklang stehen.
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