Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Das einzig Beständige ist die Veränderung

Von Klaus Fasching, Vorstandsmitglied der VLÖ
Das Jahr 2019 war für viele von uns wieder sehr vielfältig und arbeitsreich. Wir Lohnunternehmen mussten uns mit kurzfristigen Änderungen bei den gestellten Aufgaben befassen. Dazu zählten beispielsweise das kalte Frühjahr und anschließend die große Hitze im Juni.
Doch eine Frage prägt das aktuelle Jahr auf unseren Betrieben und bei den Kunden besonders stark: „Wo geht die Reise für unsere Betriebe in Zukunft hin?“ Als Dienstleister für die Land- und Forstwirte müssen wir die Bedürfnisse unserer Kunden kennen und uns betrieblich darauf einstellen. Denn ändern sich die Schwerpunkte, dann ändern sich folglich auch die Anforderungen für unseren Maschinenpark.
Aus der Verbandsarbeit

Die VLÖ gilt als kompetenter Ansprechpartner für Themen rund um das ländliche Dienstleistungsgeschehen. Dazu zählen die Berufsvertretung, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratungen, wie beispielsweise zum Straßenverkehr oder zum Arbeitsrecht, Fragen zum Maschineneinsatz und zur Unternehmensentwicklung und der Informationsaustausch mit Partnerorganisationen im landwirtschaftlichen Bereich.
Einen wesentlichen Aufgabenbereich nimmt die Interessensvertretung für die Mitgliedsbetriebe, die Steigerung des Bekanntheitsgrads von Lohnunternehmen im landwirtschaftlichen Bereich und eine positive Öffentlichkeitsarbeit für unsere Branche ein.
Fachkenntnisnachweis: Ausbildung Staplerfahrer und Kranfahrer

Mit der Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse (Fachkenntnisnachweis-Verordnung – FK-V) wird für den Einsatz besonders gefährlicher Arbeitsmittel – wie beispielsweise Hubstapler oder Krane – zum Schutz des Lebens und der Gesundheit eine gesonderte Ausbildung gefordert.
Für Arbeitsbereiche mit erhöhtem Gefährdungspotenzial fordert der Gesetzgeber im Interesse der Gesellschaft gesonderte Qualifizierungen. LU aktuell hat dieses Thema unter die Lupe genommen und für den Einsatz in Lohnunternehmen näher beleuchtet.
In den einzelnen Betrieben sind Stapler und Krane im laufenden Einsatz. Dazu zählen beispielsweise Arbeiten für das Ein- und Auslagern von Ersatzteilen, Betriebsmitteln, kleineren Arbeitsgeräten, die vor oder nach der Arbeitssaison auf Paletten abgelegt und in Regalen verstaut werden. Auch der Einsatz von Kranen oder Kranwerkzeugen ist nicht unüblich. Holzschlägerungsunternehmen arbeiten mit Erntemaschinen und Forwarder. Beispielsweise tauchen bei den verschiedenen Geräten, wo Ausleger und Hebeeinrichtungen vorhanden sind, Fragen zur Ausbildungsverpflichtung auf. Für kleinere Krane gelten Ausnahmen vom Fachkenntnisnachweis, wenn bestimmte Tragfähigkeiten und Lastmomente nicht überschritten werden, für mittlere und größere Krane bestehen Ausbildungsverpflichtungen.
Im Einzelfall müssen Sie dann beurteilen, welche Ausbildungen für Ihre Mitarbeiter erforderlich sind.
AUSTROFOMA Innovationspreis 2019

Am 9. Oktober 2019 wurde auf Burg Forchtenstein in Anwesenheit der wichtigsten Vertreter der Forstwirtschaft der Innovationspreis anlässlich der AUSTROFOMA 2019 vergeben.
Aus 28 eingereichten Produkten wurden 18 für die Auszeichnung nominiert, wobei je sechs auf die Kategorien „Holzernte-Maschinen“, „Geräte und Werkzeuge“ sowie „Ergonomie und Sicherheit“ entfielen.
Für die Jury, bestehend aus 20 Forstexperten, war es nicht leicht aus den durchwegs großartigen Innovationen für jede Kategorie einen Gewinner zu küren.
Bild: Die Gewinnertrophäe aus Keramik gestaltet von der Ebenseer Keramikerin MonoTon
Erste-Hilfe-Ausstattung für LU

Arbeitgeber müssen in jeder Arbeitsstätte und auf jeder Baustelle geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmern Erste Hilfe geleistet werden kann. Die Aufbewahrungsstellen der für die Erste Hilfe notwendigen Mittel und Einrichtungen müssen gut erreichbar sowie gut sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet sein.
Die Erste-Hilfe-Ausstattung muss nach der Art und Umfang des Unternehmens angemessen sein – abgestimmt auf die Mitarbeiterzahl. Sie ist in staubdicht schließenden Behältern in hygienisch einwandfreiem, jederzeit gebrauchsfertigem Zustand aufzubewahren.
Zur Erste-Hilfe-Ausstattung zählen auch die Erste-Hilfe-Informationen, die in unmittelbarer Nähe sich befinden müssen:
- ausführliche Anleitung zur Erste-Hilfe-Leistung,
- die Namen der Ersthelfer,
- die Notrufnummer der Rettung sowie
- Unfallmeldestellen, Krankentransportmittel, Ärzte und Krankenhäuser angeführt sein.
Böden effizient und nachhaltig klimafit machen

Die allgegenwärtigen klimatischen Veränderungen sorgen vor allem in der Landwirtschaft für ein Umdenken in der Pflanzenbaustrategie. Längere Trockenphasen und die damit verbundene niedrigere Bodenfeuchte lassen die Bodenqualität immer mehr in den Fokus rücken.
Hier sollten Sie jetzt mehr denn je die chemischen, physikalischen und auch biologischen Eigenschaften des Bodens näher unter Lupe nehmen.