Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Erfolgreicher Auftritt auf der Austro Agrar in Tulln
Die Austro Agrar fand von 20. bis 23. November 2024 auf dem Messegelände in Tulln statt. Über 56.000 Personen aus dem In- und Ausland besuchten die Leitmesse für Landtechnik. Das Konzept mit der Fokussierung auf die Kernbereiche der Landtechnik brachte ein umfassendes Angebot an Produkten und Technologien für den Ackerbau, Grünlandwirtschaft, Saatgut und Dünger, Holz & Energie sowie Stalltechnik. Sie spielt als zentrale Fachmesse für die Kontaktpflege und Kundenbetreuung eine wichtige Rolle.
Informationsstand in Halle 10
In Halle 10 war die VLÖ gemeinsam mit dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister der Wirtschaftskammer Österreich vertreten.
Kommunikation und Austausch
Im Mittelpunkt stand der Informationsaustausch, wo die Entwicklungen der Branche und anstehende Fragen behandelt wurden. Die Nachfrage nach ländlichen Dienstleistungen mit Land- und Forstmaschinen ist im Steigen begriffen. Hohe Anschaffungs- und Betriebskosten fordern einen wirtschaftlichen Einsatz. Der Zukauf von Dienstleistungen nimmt damit eine immer wichtigere Rolle ein. Lohnunternehmen treten als Profis für die Maschineneinsätze bei den Land- und Forstwirten auf.
Die Messe bat auch die Gelegenheit sich über eine Mitgliedschaft in der VLÖ und über das Weiterbildungsprogramm zu informieren.
Gelb-rote Drehleuchte zweckorientiert verwenden
Im landwirtschaftlichen Bereich ist der Einsatz von einer gelb-roten Drehleuchte eine geübte Praxis. Leider passieren immer wieder Reizüberflutungen, wodurch auf die korrekte Verwendung explizit hingewiesen werden muss.
Hinweis zu besonderen Gefahren
Mit der Verwendung der gelb-roten Drehleuchte sollen andere Verkehrsteilnehmer auf besondere Gefahren aufmerksam gemacht werden. Zu viel des Guten, kann auch von Nachteil sein.
Achten Sie bitte daher auf die korrekte Verwendung und setzen Sie die Drehleuchte dort ein, wo sie erlaubt, bzw. verpflichtend vorgeschrieben ist.
Verwendung von einer gelb-roten Drehleuchte
- Freiwillige Verwendung
Die gelb-rote Drehleuchte darf zur Verbesserung der eigenen Verkehrssicherheit unter bestimmten Voraussetzungen fakultativ (freiwillig) verwendet werden. Dazu zählen:
- Überschreitung der gesetzlichen Breite von 2,55 m (ab 2,6 m Breite) durch ein Anbaugerät oder durch ein gezogenes Gerät z.B. Grubber, Mähwerk, Sämaschine, Ballenpresse etc. oder
- Überragender Anbauteil (Anbaugerät am Traktor) über 2,5 m nach vorne oder hinten z.B. Pflug, Hackgerät usw.
Weiterlesen: Gelb-rote Drehleuchte zweckorientiert verwenden
Anhänger über 2,55 Meter Breite brauchen Kennzeichen!
Der Wunsch nach breiter Bereifung zur Schonung des Bodens ist bei Ladewagen, Abschiebewagen, Güllefässern, Festmist- und Kompoststreuern oder ähnlichem ein sehr großer. Aus diesem Grund sind landwirtschaftliche Anhänger über 2,55 m Breite (gesetzlich erlaubte Abmessung) im Steigen begriffen. Die Überschreitung der Breite für diese Anhänger darf nur für Reifen und Radabdeckungen und bis maximal 3,0 m erfolgen. Andere Bauteile, wie der Rahmen, müssen innerhalb von 2,55 m sein. Im Gegenzug dürfen gezogene Geräte wie z.B. gezogene Sämaschine, gezogener Schwader, gezogene Ballenpresse auch beim Rahmen eine Breite bis 3,0 m aufweisen.
Für landwirtschaftliche Anhänger über 2,55 m Breite besteht folglich indirekt die Verpflichtung zur Anmeldung (Zulassung mit amtlichen Kennzeichen), weil ein nicht zum Verkehr zugelassener Anhänger mit 25 km/h oder 10 km/h an die gesetzlich erlaubten Abmessungen (max. 12 m Länge, max. 2,55 m Breite und max. 4 m Höhe) gebunden ist. Diese Regelung gilt für alle Fahrzeughalter gleich.
WICHTIG: Wer über die Breite von 2,55 m hinaus geht, benötigt einen zum Verkehr zugelassenen Anhänger! Das heißt, der Anhänger muss für mindestens 25 km/h, besser für 40 km/h erlaubter Geschwindigkeit tauglich sein. Dies wird durch eine Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder CoC-Konformitätserklärung bescheinigt. Anschließend kann der Anhänger zum Verkehr zugelassen werden. Die Genehmigung erhalten Sie bei der zuständigen Landesregierung oder sie wird vom Hersteller mitgeliefert.
Ausbildung zum Erdbau, Ausbildungstermine
Ländliche Dienstleister und Lohnunternehmer setzen im Rahmen von Kommunal-, Wegebau-, Erdbau- oder Abbrucharbeiten Bagger in den verschiedenen Leistungsgrößen ein.
Einsatz von Bagger für Aushübe
Werden Bagger für die Durchführung von Erdarbeiten z.B. für Grabungsarbeiten bei Drainagen oder Leitungen, Aushübe von Keller, Güllelagerräumen oder Setzarbeiten von Steinen durchgeführt, dann benötigt der ausführende Unternehmer einschlägige Fachkenntnisse und die Gewerbebefähigung „Erdbau“.
Haftung berücksichtigen
Jeder ausführende Unternehmer haftet für seine Leistungen und das erbrachte Werk. Gerade bei Aushüben (Grabungsarbeiten) können ungewollte Überraschungen, wie beispielsweise ein Leitungsschaden oder ein Einbrechen von Seitenwänden plötzlich auftreten und in der Folge ein großer Sachschaden oder unter Umständen ein Personenschaden entstehen. Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden nur bei vorhandenen Gewerbeberechtigungen. Achten Sie immer auf Ihren Tätigkeitsumfang und die Deckung durch Ihre Versicherung!
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe November 2024
- Aus der Verbandsarbeit
- Welche Gewerbeberechtigung anmelden?
- Austro Agrar Tulln 2024
- Biomasse Zertifizierung: Termin für RED III rückt näher
- Gewichte und Achslasten: Bei Maschineninvestitionen darauf achten
- Die Bodenuntersuchung: Wissen, was drin ist?
- Eine saubere Feldspritze ist die Grundlage für jede Einwinterung
- 40 Jahre Waldland
- Firmenfahrzeug: Wann entsteht ein Sachbezug?
- Rechtsfragen beim Maschinenkauf
- Ausbildung Erdbau
- VLÖ-Seminarangebote 2025
- Weiterbildungsangebote im Forst
Exakte Erfassung von Maschinenzeiten – Testbetriebe gesucht!
Wer seine Einsatzzeiten von Maschinen kennt und die Produktivität ermitteln kann, liegt klar im Vorteil. Viele Maschinen, insbesondere Geräte sind heute in Verwendung, ohne zu wissen, ob diese produktiv sind und ich als Unternehmer das investierte Geld verdienen kann.
Praktiker Valentin Seiringer war auf der Suche nach Lösungen
Dieser Umstand hat Valentin Seiringer von Seiringer Umweltservice GmbH in Wieselburg motiviert nach Lösungen zu suchen.
Im Zuge von intensiven Recherchen und angestellten Arbeiten ist das Projekt „Trecker-Checker“ hervorgegangen, wo damit eine exakte Ermittlung von Maschinenzeiten und Rückschlüsse auf die Effizienz hervorgehen.
Kurze Einsatzzeiten fordern exakte Kostenrechnung
In der Landwirtschaft werden die Maschinen ständig teurer und die Arbeitsfenster immer kürzer. Um wirtschaftlich gesund zu bleiben ist eine Kostenrechnung entscheidend. Die Grundlage dafür ist zuerst einmal genau zu wissen, wann und wofür die Maschinen arbeiten. Eine wichtige Basis bildet der Zeitraum ab dem Einschalten der Zündung (Stromkreis). Dazu wurde die „Trecker-Checker-Box“ entwickelt. Sie protokolliert die Einsätze und liefert die notwendigen Informationen. Diese kleine Box kann in wenigen Minuten in jedem Fahrzeug, egal ob Traktor, Selbstfahrmaschine oder handgeführtem Gerät verbaut werden. Sie wird einfach am USB-Stecker oder Zigarettenanzünder angeschlossen. Sobald der Stromkreis aktiv ist, schaltet sich die Box ein und der Fahrer wählt die passende Verwendung aus.
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