Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Controlling: Betriebszweiganalyse

Lohnunternehmen erbringen ihre Dienstleistungen meist in verschiedenen Geschäftssparten, auch Betriebszweigen genannt. Der Aufbau von mehreren Betriebszweigen stammt vielfach aus der Überlegung die eingesetzten Mitarbeiter ganzjährig beschäftigen zu können, um sie auch in Stoßzeiten als fixes und disponibles Personal verfügbar zu haben.
Ein weiteres Motiv für den Aufbau von mehreren Geschäftssparten kann in der Verlängerung von Einsatzsaisonen für bestimmte Maschinen und Geräte liegen. So finden Traktoren, Anhänger oder auch Spezialmaschinen wie Radlader, Bodenfräsen, Pritschenfahrzeuge, etc. in zwei, drei oder mehreren Betriebszweigen ihre Tätigkeitsfelder. Das verbessert Maschinenauslastungen und reduziert anteilige Fixkosten.
Den Werkstätten Bus funktionell ausstatten

Die Einrichtung des Firmen-Fahrzeugs ist für Professionisten ein wichtiges Thema, dem es durchaus Beachtung zu schenken gilt: Denn eine aufgeräumte und übersichtliche Inneneinrichtung kann Arbeitsprozesse verkürzen, Material einsparen und damit verbundene Kosten langfristig reduzieren. Kurzum, eine Investition, die sich in weiterer Folge bezahlt macht.
So individuell wie die Bedürfnisse von Handwerkerinnen und Handwerkern an ihre „fahrenden Werkstätten“ sind, so persönlich muss auch die Planung dafür aussehen. Doch, welche Fahrzeugeinrichtung ist überhaupt die richtige, welche Konfigurationen essenziell und wie sieht so eine Einrichtung aus?
KV Agrarservice: Hinweise zu Reisekosten

Hinweise zu Reisekosten und Reiseaufwandsentschädigungen
In §8 des KV Agrarservice sind Regelungen für die Abwicklung von Reiseaufwandsentschädigungen enthalten.
Wann liegt eine Dienstreise vor?
Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn der/die Arbeitnehmer/in zur Erreichung des Einsatzortes und zur Rückkehr vom Einsatzort (Zeitpunkt des Einstiegs in das Beförderungsmittel bis zum Ausstieg) insgesamt länger als zwei Stunden Fahrtzeit zurücklegen muss und tatsächlich ein Quartier in Anspruch genommen wird. Keine Dienstreise liegt vor, wenn der/die Arbeitnehmer/in – aus welchen Gründen auch immer – vom Einsatzort noch am Anfangsort zurückkehrt.
Steuertipp

Nutzung des Gewinnfreibetrages für 2021 Bild wie in Zeitung verwenden, bitte
Damit steuerlich der Gewinnfreibetrag optimal genutzt werden kann, ist es ratsam, das für 2021 zu erwartende steuerliche Ergebnis in einer Vorschaurechnung zu ermitteln.
Der Gewinnfreibetrag kann von Einzelunternehmern oder Gesellschaftern von Mitunternehmerschaften (z.B. GbR, OHG, KG), die natürlichen Personen sind, bei der Ermittlung der Einkünfte aus betrieblichen Tätigkeiten (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit) in Anspruch genommen werden.
Dabei steht der Grundfreibetrag in Höhe von 13% für Gewinne bis 30.000 Euro zu (auch bei pauschalierter Gewinnermittlung). Für jenen Gewinnanteil, der 30.000 Euro übersteigt, kann zusätzlich ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (maximal 5.350 Euro) geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass im selben Kalenderjahr begünstigte Wirtschaftsgüter angeschafft werden.
Anhänger anmelden

Lohnunternehmen und ländliche Dienstleister sind bei der Durchführung ihrer Arbeitsaufträge mit verschiedenen Anhängergespannen unterwegs. Im landwirtschaftlichen Sektor besteht eine breite Palette an Bestimmungen für Anhänger. Manche gelten ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, sprich Land- und Forstwirte, andere bilden den Rahmen für gewerblich tätige Unternehmen, sprich Lohnbetriebe. Hier hängt es wiederum davon ab, welche Dienstleistungen der einzelne Betrieb erbringt.
Anwendungsbereiche für Land- und Forstwirte
25 km/h-Anhänger ohne Kennzeichen: Diese Anwendungsform ist ausschließlich für Land- und Forstwirte erlaubt. Dazu müssen die Anhänger mit einer vollwertigen Bremsanlage (Druckluft oder hydraulische Bremse mit Druckspeicher), einem Herstellerschild und der Angabe der zulässigen Gewichte und Achslasten sowie einer Bremsanlagenprüfung ausgestattet sein.
Veränderungen rechtzeitig erkennen

Liebe VLÖ-Mitglieder, geschätzte Lohnunternehmerinnen und Lohnunternehmer,
jeder wirtschaftliche Aufschwung verschiebt die Bausteine der Wirtschaft und verändert das Gefüge der dazugehörigen Parameter. Die Corona-Pandemie hat zwar bestätigt, dass die Landwirtschaft systemrelevant ist, was sich jedoch nicht geändert hat sind die einzelnen Produktionsgrößen wie beispielsweise die bewirtschaftete Fläche oder der gehaltene Tierbestand.
Mit der gesetzten COVID-19-Investitionsprämie erleben wir für 2021 einen kräftigen Investitionsschub in neue Landmaschinen. Dieser wird sich zum Teil im Jahr 2022 fortsetzen und später abflachen. Viele Hersteller mussten deshalb zusätzliche Arbeitsschichten mit ihren Mitarbeitern aufbauen, neue Zeitmodelle für den Umgang mit dem erhöhten Arbeitsvolumen entwickeln, damit in einer Investitionsflaute diese Stunden wieder abgebaut werden können, um nicht sofort Mitarbeiter freisetzen zu müssen.