Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Richtige Wartung und Pflege erspart Geld

Liebe Lohnunternehmerinnen,
liebe Lohnunternehmer!
Grundsätzlich gilt bei Lohnunternehmen Zeit ist Geld. Jede Störung im Arbeitsablauf schmälert das Betriebsergebnis. Teure Landmaschinen brauchen stets Pflege und Wartung.
Darüber hinaus können die Kosten für Reparaturen an den Maschinen schnell in 4-stellige Beträge steigen, und ein Loch in die Betriebskassa reißen. Gegen dieses Risiko helfen eine vorbeugende Reparatur, intensive Wartung und Pflege der Landmaschinen. Ausfälle und Verluste werden damit geschmälert.
Gut gepflegt und gewartete Landmaschinen halten außerdem länger und müssen nicht zu früh gegen teures Geld getauscht werden. Manche Lohnunternehmen zweifeln an der Sinnhaftigkeit einer Unterbringung von Maschinen in Hallen. Das kann ich nicht teilen, denn in geschlossenen Räumen erreichen sie eine deutlich längere Lebensdauer und einen höheren Wiederverkaufswert.
Ersatzteile in der Saison zu besorgen kann teuer sein. Vorausgesetzt, die geforderten Teile liegen im Lager, entsteht ein Organisationsaufwand zum Abholen oder für den Versand der Teile. Diese wertvolle Zeit könnte für andere und ebenso wichtige Aufgaben genützt
werden.
Eine Möglichkeit die Kosten für routinemäßige Wartungsarbeiten niedrig zu halten, besteht darin sich mit jenen Ersatzteilen einzudecken (im Idealfall,
wenn die Teile im Angebot sind) von denen Sie wissen, dass sie sicher gebraucht werden. So sparen Sie speziell während der Erntezeit, Nerven und Geld.
lm Sommer müssen Maschinen laufen und dürfen nicht ausfallen. Die Winterzeit ist somit ein guter Anlass alle Maschinen gründlich unter die Lupe zu nehmen - auf Schäden zu prüfen und zu reparieren. Eine Mängelliste zeigt auf einen Blick, welche Reparaturen noch bis zum Maschinen-Einsatz anliegen.
Während der Ernte bedeutet jede Minute Standzeit Verlust, was im Winter nicht der Fall ist.
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe Februar 2023

- Aus der Verbandsarbeit
- Lohnunternehmer-Tag 2023
- Erfolgreicher Fachtag Digitalisierung
- IT: Die sichere Grundlage für jeden Bürobetrieb
- Arbeitszeit: Wichtige Begriffe und Definitionen für die Praxis
- Neue Anwendungsbestimmungen bei de Düngung mit Harnstoff
- Neues im Pflanzenschutz
- Blick über die Grenzen: Schleppschlauch-Obligatorium in der Schweiz
- Krananhänger, das sollte man wissen!
- Arbeitszeit bei außergewöhnlichen Fällen
- Erfolgreiche Knoterschulungen bei Obereder
- Reparatur von Landmaschinen
- Kalken zur Bodenverbesserung
- Angebot für Drucksortiment im Lohnunternehmen
- Anhänger über 2,55m Breite brauche Kennzeichen!
Unterlagen für Arbeitsaufzeichnungen

Die VLÖ unterstützt die Unternehmen bei der Führung von verpflichteten Arbeitsaufzeichnungen.
Arbeitgeber müssen für jeden Arbeitnehmer Beginn und Ende der Arbeitszeit aufzeichnen. Aus diesen Aufzeichnungen muss neben der Tagesarbeitszeit auch die Wochenarbeitszeit, die tägliche Ruhezeit und die wöchentliche Ruhezeit hervorgehen.
Die Führung der Aufzeichnungen kann vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer übertragen werden. Der Arbeitgeber bleibt für die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen und für die Aufzeichnungen verantwortlich. Dieser muss auch den Arbeitnehmer zur richtigen Führung anleiten, sich die Aufzeichnungen aushändigen lassen und die Aufzeichnungen kontrollieren.
Einsicht in Arbeitsaufzeichnungen
Der Arbeitgeber hat der Arbeitsinspektion die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und auf Verlangen Einsicht zu gewähren oder Kopien zu übermitteln.
Arbeitnehmer haben einmal monatlich Anspruch auf kostenfreie Übermittlung ihrer Arbeitszeitaufzeichnungen. Bei flexibler Arbeit ist einmal monatlich auch ein aktueller Saldostand (Zeitguthaben oder Minusstunden) dem Arbeitnehmer bekanntzugeben.
Arbeitszeit bei außergewöhnlichen Fällen

Durch den Klimawandel und damit verbundenen stärkeren Unwetterereignissen wie Sturmschäden, Hochwasser, mehrtägige Schneefälle oder ähnlichem entsteht in Einzelfällen der Bedarf für längere Arbeitseinsätze von Dienstleistungsunternehmen. Hier ist auch zu unterscheiden, ob für die betroffene Region ein Zivilschutzalarm mit zusätzlichen Maßnahmen (Bekanntgabe durch die Behörde) verkündet wurde oder nicht. Im Falle eines Zivilschutzalarms gelten erweitere Ausnahmen.
Für außergewöhnliche Fälle (ohne Zivilschutzalarm), bei denen immer wieder Lohnunternehmen mit ihren Maschinen z.B. Bagger, Transportfahrzeuge, Forstmaschinen, Winterdienstgeräten etc. engagiert werden, gelten bei der Einhaltung der gesetzlich erlaubten Arbeitszeit gewisse Erleichterungen. Es handelt sich dabei um Arbeiten, wo Menschen aus Gefahrensituationen befreit werden oder zur Wiederherstellung von Infrastruktur bzw. für das Befahren von Wege-netzen erforderlich sind. An solchen Tagen fällt es oft auch schwer nach zehn bzw. zwölf Stunden Einsatz die Arbeit wieder niederzulegen. Voraussetzung ist immer, dass der Mitarbeiter die Erbringung seiner Arbeitsleistung befürwortet.
Einhaltung der gesetzlich erlaubten Arbeitszeit liegt beim Unternehmer bzw. gewerberechtlichen Geschäftsführer
Dieser haftet als Privatperson, dass der Arbeitnehmerschutz mit der Durchführung einer Gefahrenevaluierung und Arbeitsunterweisung an die Mitarbeiter und die gesetzlich erlaubten Arbeitszeiten erfüllt werden. Die Arbeitszei-
ten der Mitarbeiter sind einzuhalten.
Bei Arbeitsunfällen oder Wegeunfällen kann das Folgen für den Arbeitgeber haben. Die Arbeitsinspektion ist verpflichtet Kontrollen durchzuführen.
Pflanzenschutz: Neue Prognosemodelle für das Frühjahr

Ab sofort stehen auf dem Pflanzenschutz-Warndienst (warndienst.at) für über 40 Standorte in Österreich die Prognosemodelle (Berechnung ab Februar bis Mai) für die Rapsschädlinge im Frühjahr – das sind Rapsstängelrüssler, Kohltriebrüssler, Rapsglanzkäfer, Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke – kostenlos und österreichweit zur Verfügung.
Es handelt sich hierbei um Phänologie-Modelle (von proPlant), die anhand hochqualitativer Wetterdaten (Temperatur, Niederschlag, Sonnenscheinstunden) und der Wettervorhersage, die Bedingungen (je nach Schädlingsart) für den Zuflug, die Eiablage und die Larvenentwicklung innerhalb von drei Tagen (heute, morgen übermorgen), wie aufgelistet, berechnen bzw. vorhersagen:
• Zuflug für Rapsglanzkäfer, Kohltriebrüssler, Rapsstängelrüssler, Kohlschotenrüssler, und Kohlschotenmücke
• Zuflug und Eiablage für Kohltriebrüssler, Rapsstängelrüssler
• Zuflug, Eiablage und Larvenentwicklung für Rapserdfloh (ab Herbst für Herbstschädlinge verfügbar)
Die Prognose ist eine wichtige Ergänzung zum Monitoring, das seit 2015 von den Landwirtschaftskammern durchgeführt und über den Pflanzenschutz-Warndienst angeboten wird. Die Monitoringdaten dienen als wichtige Basis für die regelmäßige Evaluierung und Anpassung des Prognosemodells für Österreich.
VLÖ ist Schnittstelle zwischen Landwirtschaft und Gewerbe

Die Mitglieder der VLÖ sind in den Bereichen Agrarservice, Forstunternehmer, Garten- und Grünflächen, Kommunal und anderen Sektoren gewerblich tätig. Sie führen diese Aufgaben meist im Familienverbund neben einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb durch. Somit ist ein hoher Bezug zur Land- und Forstwirtschaft gegeben.
Der Umgang mit der Kombination aus Landwirtschaft und Gewerbe zählt zu den Kernkompetenzen der VLÖ. Daher ist es besonders wichtig die Abgrenzungen und Unterschiede zwischen beiden Bereichen bestmöglich zu kennen.
Beratungspraxis mit Aspekten von Gewerbe- und Landwirtschaftsbetrieben
In der Beratung von Dienstleistungsbetrieben werden die Aspekte des gewerblichen Maschineneinsatzes auch aus der Sicht der Landwirtschaft berücksichtigt. Dazu zählen die Nutzung der landwirtschaftlichen Infrastruktur, wenn bspw. der gewerbliche Betrieb sich am Standort des Bauernhofes befindet, der Umgang mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen im Straßenverkehr (z.B. landwirtschaftliche Verwendung) und gemeinsame Nutzungen von investierten Gütern im gewerblichen Betrieb und in der Landwirtschaft. Entstehende Kosten werden dann anteilig an den landwirtschaftlichen Betrieb weiterverrechnet. Bei den rechtlichen Abgrenzungen ist auf unterschiedliche Behandlungen zu achten. Dabei stellen die verschiedenen Systeme im Steuerrecht z.B. Einnahmen/Ausgaben-Rechner im gewerblichen Betrieb, Pauschalierung in der Landwirtschaft eine große Unterscheidung dar. Die Pauschalierung in der Landwirtschaft wird grundsätzlich als Vorteil gesehen, führt aber oft zu fehlendem betriebswirtschaftlichen Denken und Handeln.