Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Hinweise zu Reisekosten und Reiseaufwandsentschädigungen

In §8 des KV Agrarservice sind Regelungen für die Abwicklung von Reiseaufwandsentschädigungen enthalten.

Wann liegt eine Dienstreise vor?

Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn der/die Arbeitnehmer/in zur Erreichung des Einsatzortes und zur Rückkehr vom Einsatzort (Zeitpunkt des Einstiegs in das Beförderungsmittel bis zum Ausstieg) insgesamt länger als zwei Stunden Fahrtzeit zurücklegen muss und tatsächlich ein Quartier in Anspruch genommen wird. Keine Dienstreise liegt vor, wenn der/die Arbeitnehmer/in – aus welchen Gründen auch immer – vom Einsatzort noch am Anfangsort zurückkehrt.                                    

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