Die Bundesregierung hat unter dem Punkt „Ökosoziale Steuerreform“ für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 (Klein-Lkw, wie Pick-Ups, Vans oder Pritsche) bis 3,5 Tonnen höchst zulässiges Gesamtgewicht ab dem Erstzulassungsdatum 1. Juli 2021 eine NoVA-Pflicht eingeführt. Weiter wurde für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juni 2021 bestellt wurden (mit Vorlage eines unwiderruflichen, schriftlich abgeschlossener Kaufvertrags für diese Kfz) eine Übergangsfirst für die erstmalige Zulassung bis 31. Oktober 2021 ermöglicht.
Nun wurde die Frist für die erstmalige Zulassung dieser bestellten Fahrzeuge bis zum 30. April 2022 verlängert. Damit können entstehende Verzögerungen bei der Fahrzeugauslieferung abgefedert werden.