Das Waldfondsgesetz wurde von der Bundesregierung zur Abgeltung von Borkenkäferschäden, zur Förderung klimafitter Wälder und zur Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz beschlossen. Damit soll den Waldbesitzern und den heimischen Wäldern eine bessere Grundlage für die Zukunft geschaffen werden.
Die Ziele des Gesetzes sind:
- Entschädigung von Waldeigentümern/innen für durch den Klimawandel, insbesondere durch Borkenkäfermassenvermehrung, verursachten Wertverlust und Folgekosten,
- Reduzierung des Befalls österreichischer Wälder durch Borkenkäfer,
- Entwicklung klimafitter Wälder und Stärkung der Biodiversität im Wald,
- Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz.