Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Bei Erntearbeiten unter schlechten Wetterbedingungen sind Straßenverschmutzungen mit Erdablagerungen am Asphalt oder Beton ein immer wieder auftretender Begleiter im Lohnunternehmen.

Junge Fahrer von Erntegespannen sind sich über die möglichen Auswirkungen für die anderen Verkehrsteilnehmer nicht immer bewusst. Besonders kritisch wird es, wenn stark befahrene Straßen an unübersichtlichen Stellen verschmutzt werden.

Aufstellen von Gefahrenkennzeichen

Bei voraussichtlich länger andauernder Verschmutzung (z.B. Häckselarbeiten, Rübenernte, Miststreuen, etc.) ist dafür zu sorgen, dass die Stelle mit dem Gefahrenzeichenzeichen „Schleudergefahr“ mit der Zusatztafel „Verschmutzte Fahrbahn“ abgesichert wird. Die Verkehrszeichen sind rechtzeitig vom jeweiligen Straßenerhalter (Gemeinde, Straßenmeisterei) zu besorgen. Nach Beendigung der Arbeiten ist eine entsprechende Fahrbahnreinigung durchzuführen (z.B. Kehren, Abwaschen). Angemerkt wird, dass bei Unfällen, welche auf eine verschmutzte Fahrbahn zurückzuführen sind, der Verursacher haftet!

Die Lenker von Kraftfahrzeugen haben grundsätzlich nach der allgemeinen Fahrordnung (§ 7 StVO) rechts zu Fahren und ihre Geschwindigkeit so zu wählen, dass sie bei auftretenden Hindernissen entsprechend reagieren können. Sie müssen nach § 20 StVO ihre Fahrgeschwindigkeit entsprechend anpassen, z.B. auch in Hinsicht auf eine verschmutzte Fahrbahn. Ein Ausweichen auf die Gegenfahrbahn, bzw. Umfahren des verschmutzten Fahrbahnabschnittes ist insbesondere bei Gegenverkehr, unübersichtlichen Straßenstellen und ähnlichem nicht gestattet. Das Argument, deshalb auf den linken Fahrstreifen auszuweichen, dass das Fahrzeug nicht verschmutzt werde, ist nicht statthaft. Es ist eben die Geschwindigkeit den gegeben Fahrbahnumständen und der Sichtweite anzupassen.

Maßnahmen zur Vorbeugung

  • Vermeiden Sie direktes Zufahren auf stark befahrene Hauptstraßen
  • Vermeiden Sie bei feuchten Wetterbedingungen Bergauffahrten am Acker oder in den Wiesen (Ladevorgänge talwärts durchführen)
  • Vermeiden Sie zu starken Beladungen, dies erhöht die Bodenverdichtung und Verschmutzung von Straßen
  • Feuchte Stellen mit leerem Gespann durchfahren
  • Erdbrocken auf Güterwegen ablagern
  • Reifen von Grobschmutz befreien (Abstreifen oder Abkehren der Erdbrocken)
  • Vorbeugende Absicherung der befahrenen Straßenabschnitte mit den entsprechenden Verkehrszeichen und Kontaktaufnahme mit der Straßenmeisterei bzw. Polizeidienststelle

Kurzfristige Maßnahmen

Wenn sich die Fahrbahnverschmutzung dennoch nicht vermeiden lässt, dann müssen vorbeugend Maßnahmen zur Absicherung des Straßenabschnitts vorgenommen werden. Hier kann bis zum Herbeiholen der Gefahrenkennzeichnung ein Pannendreieck im Abstand von 150 bis 250 m vor dem verschmutzten Straßenstück verwendet werden. Gleichzeitig müssen die Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden, wie die Anforderung der Gefahrenkennzeichnung und Kontaktaufnahme mit dem Straßenerhalter. Weiter ist eine sofortige Säuberung des verschmutzten Straßenstücks mittels Räumschild, Kehrmaschine und Wassersprühanlage vorzunehmen. Hier müssen sich der Lohnunternehmer und der Kunde abstimmen. Erfolgt keine Haftungsübertragung an den Kunden, der die Straßenabsicherung und Säuberung übernimmt, dann liegt die Haftung beim Lohnunternehmer!

Gerade im Herbst, wenn die Dunkelheit früher eintritt und die Fahrbahn nicht mehr so leicht abtrocknet, steigen die Anforderungen an die Straßensicherheit noch stärker.

Dieser Beitrag wurde von Herrn Oberstleutnant Matthias Osterkorn BA, Bezirkspolizeikommandant Schärding, OÖ zur Verfügung gestellt.

 

 

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