Wie soeben bekannt wurde, beabsichtigt die EU-Kommission die EUDR erneut zu verschieben.
Umweltkommissarin Jessika Roswall (Schweden) begründete den Schritt mit Kapazitätsproblemen beim IT-System.
Würde die Verordnung wie bisher geplant ab dem 30. Dezember 2025 greifen, drohten Verzögerungen oder Störungen des Systems. Die Schwedin ersucht den Umweltausschuss im EU-Parlament und den Vorsitzenden des EU-Umweltrats um einen Aufschub. Es brauche die zusätzliche Zeit, um die technischen Probleme zu lösen.
Das EU-Parlament und der Rat müssen auch der nun vorgeschlagenen Verschiebung zustimmen und können weitere Änderungsanträge einbringen.
Inhaltliche Änderungen an der Verordnung
Wird es zusätzlich zum Aufschub auch inhaltliche Änderungen an der Verordnung geben? Hier sende die Kommission gemischte Signale. Am Rande des Agrarrats erklärte Roswall, die Kommission wolle zwar zunächst nur eine Verschiebung vorschlagen, müsse aber mit Ministerrat und Parlament auch über "Bedarfe nach Vereinfachung" sprechen. Ein hoher Kommissionsbeamter sagte später hingegen, Roswalls Aussage habe sich auf Bürokratieabbau im Allgemeinen bezogen, nicht auf die EUDR.
Der Anwendungsstart der EUDR war schon im vergangenen Jahr um zwölf Monate verschoben worden.
Die von der Gesetzgebung Betroffenen, das sind Waldbewirtschafter, Dienstleister, Verarbeiter von Holz und verschiedene Gewerbebetriebe zeigen sich über die Ankündigung erfreut. Es muss über die Notwendigkeit für dieses Gesetz, das globale Probleme lösen soll, nachgedacht werden. Für den Wirtschaftsstandort Österreich würden die bürokratischen Auflagen zu einer Wettbewerbsbremse des gesamten Forst- und Holzsektors führen. Auf politischer Ebene sind grundsätzliche Diskussionen für eine praxisgerechte Anwendung zu führen, denn in Österreich besteht aufgrund eines kontinuierlichen Anstiegs der Waldfläche (Verwaldung) und strenger Forstgesetze kein Entwaldungsrisiko.