Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Beim Winterdienst steht heute für viele Kunden die Sicherheit an erster Stelle. Sie wollen keinen Streit oder Ärger mit Passanten oder Verkehrsteilnehmern haben und lagern deshalb diese Aufgaben an Profi-Dienstleister aus.

Befahrbarkeit von Verkehrsflächen sicherstellen
Mit der Durchführung des Winterdienstes soll unter winterlichen Bedingungen die Befahrbarkeit von Straßen, Parkflächen oder anderen Verkehrswegen gewährleistet werden. Auch wenn die durchschnittlichen Gesamtniederschläge in den Wintermonaten der letzten 15 Jahre stark zurückgegangen ist, steigen aufgrund von Klimaveränderungen die Extremsituationen, wo starke Schneefälle und damit ein einhergehendes Schneechaos, Blitzeis oder Ähnliches zu erwarten sind.

Veränderungen beim Winterdienst
Somit entwickelt sich der Winterdienst von einer ursprünglich kontinuierlichen Dienstleistung auf Einsätze, die stärker von Elementarereignissen – vergleichbar mit Katastropheneinsätzen – geprägt sind. Umso mehr gilt es für den Dienstleister dem Kunden Sicherheit zu bieten und diese gut zu verkaufen. Weiter müssen anbietende Unternehmen auf verschiedene Zusatzleistungen, wie den Schneeabtransport, Dächer abschaufeln, Überwachung von Dachlawinen bzw. Eiszapfen, kurzfristig organisierte Streueinsätze oder andere Arbeiten gerüstet sein. Der Winterdienst ist zunehmend zu einem Geschäft mit der Sicherheit geworden, auf das der anbietende Unternehmer vorbereitet sein muss. Eine ausreichende Versicherungsdeckung gehört zu den „MUST-HAVE“, so wie die Stellvertretungslösung, wenn Fahrer kurzfristig ausfallen oder im Schichtbetrieb gearbeitet werden muss. Hinzukommen als Anforderungen einsatzsichere Maschinen, die Bewältigung von kurzfristig notwendigen Reparaturen und die Versorgung mit dem gewünschten Streugut.

Winterdienst gilt als Versicherung
Viele Kunden lagern aufgrund der Komplexität den Winterdienst an Profi-Unternehmen aus. Sie sind bereit eine Prämie für die Übernahme der Bereitschaft, Haftung, das Vorhalten von einsatzfähiger Technik inklusive des benötigten Personals zu bezahlen. Sie wollen Ihre Aufgaben und Sorgen an jemand anderen übertragen.
Somit muss vom anbietenden Unternehmen der Winterdienst als Dienstleistung plus Faktor Sicherheit kalkuliert, verstanden und verkauft werden. Der Einstieg in dieses Geschäftsfeld bedeutet auch, dass hier ein 0-24 Uhr Geschäft dahintersteht, wo die Familie an den
Einsatztagen zurückstehen muss. Dafür ist auch ein höherer Lohn gerechtfertigt. Die Maschinen unterliegen einem höheren Verschleiß durch Kaltstart, Salzeintrag, Ketteneinsatz, Nachtfahrten, etc. und sind bei den Kosten höher zu kalkulieren.

Übernahme von Haftungsverpflichtungen
Winterdienstanbieter übernehmen in der Regel vom Kunden die Anrainerpflichten nach § 93 StVO. Darin sind die Pflichten für Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten geregelt: Gehwege und Gehsteige inklusive Stiegenanlagen sind entlang der Liegenschaft von Schnee und Verunreinigungen zu säubern und bei Glatteis zu bestreuen. Diese Pflicht gilt jeden Tag in der Zeit von 6-22 Uhr. Für den Fall, dass es keinen Gehsteig oder Gehweg gibt, muss der Straßenrand in einer Breite von einem Meter von der Grundstücksgrenze weg gesäubert bzw. bestreut werden. Ohne zeitlicher Einschränkung müssen Schneewächten oder Eisbildungen von Dächern der ihrer an der Straße gelegenen Gebäuden bzw. Verkaufshütten entfernt werden. Hier empfehlen wir die Haftungsübernahme auf den § 93 Absatz 1 der StVO einzugrenzen, wo für Dachlawinen oder Eiszapfen keine Haftung übernommen wird.

Kein Winterdienst ohne Vertrag
Für die Durchführung von Winterdienstaufträgen empfehlen wir eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. Damit werden die wechselseitigen Rechte und Pflichten klar definiert und bei Haftungsfällen kann damit gut umgegangen werden. Versicherer fordern im Zuge der Schadensabwicklung eine klare Zuständigkeit für einen Schadenseintritt bzw. eine Schadensabwehr. In einer schriftlichen Vereinbarung werden der Vertragsgegenstand, Zeitraum, Haftung, Hinweis- und Warnpflichten, Leistungsverrechnung und sonstige Bestimmungen geregelt. Die VLÖ hat Vertragsmuster über Winterdiensttätigkeiten ausgearbeitet, die von den Mitgliedern gerne verwendet werden können.

Dokumentation der Arbeiten
Eine wichtige Grundlage in der Beweisführung ist die Dokumentation der durchgeführten Arbeiten. Jeder Mitarbeiter soll die einzelnen Arbeitsgänge z.B. Räumung, Streuung, Kontrollgang etc. mit dem Einsatzort, Untergrundbeschaffenheit, Zeit und besondere Vorkommnisse exakt protokollieren. Bei Streumaßnahmen sind die Art des verwendeten Streumittels und die ausgebrachten Mengen aufzuzeichnen. Bitte die empfohlenen Streumengen zielgerichtet ausbringen und keine Überdosierungen durchführen (Gefährdung für Umwelt, erhöhte Belastung für Maschinen bzw. im Nachbereich abgestellte Fahrzeuge und angrenzende Flächen).
Bei Versicherungsfällen, insbesondere für eine Ablehnung der Haftung sind Dokumentationen entscheidend. Winterdienst-Unternehmen werden schnell beschuldigt, wo sie durch ein falsches Verhalten von Fußgängern oder anderen Verkehrsteilnehmern als Lückenbüßer einspringen sollen. Überhöhte Schäden führen in der Regel auch zu höheren Prämien, die sich für den Unternehmer nachteilig aus-
wirken. In der Regel erfolgt bei einem schlechten Schadensverlauf eine Prämi­enerhöhung bzw. Kündigung durch den Versicherer. Daher sollten von der Versicherung, nur die wirklich relevanten Schäden übernommen werden.

Fazit
Der Winterdienst zählt zu den Profi-Dienstleistungen für ländliche Unternehmen. Wir empfehlen sich zeitgerecht organisatorisch vorzubereiten und die Einsatzflotte auf einen aktuellen Stand zu bringen. Erfolgreiche Arbeit braucht eine gute Vorbereitung.

Die VLÖ steht bei Fragen gerne zu Ihrer Verfügung.

 

 

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