Fahrzeuge benötigen für den Betrieb auf öffentlichen Straßen ein Zulassungsdokument, das durch eine technische Genehmigung erteilt wird. Anschließend kann das Fahrzeug zum öffentlichen Verkehr zugelassen werden. Fahrzeuge mit Überbreite, erhöhten Achslasten oder anderen Ausnahmegründen benötigen eine Sondergenehmigung (Routengenehmigung), die bei der zuständigen Stelle für die Straßennutzung zu beantragen ist.
Bei der technischen Genehmigung wird in zwei Arten unterschieden:
• Nationale Betriebserlaubnis durch nationale Einzelgenehmigung oder nationale Typengenehmigung:
Die Typengenehmigung wird angewendet, wenn der Hersteller mehrere Fahrzeuge gleichen Typs anfertigt und die Type bzw. Serie der Behörde zur Genehmigung vorlegt. Für jedes produzierte Fahrzeug wird ein Fahrgestellnummer bezogener Typenschein ausgestellt. Dieser ist nur in Österreich gültig. Typengenehmigungen sind beim BMK zu beantragen. Für einzelne Fahrzeuge z.B. auf den Kunden angepasste Güllefässer, Selbstfahrmaschinen, umgebaute Fahrzeuge, etc. wird die nationale Einzelgenehmigung angewendet. Ebenso betrifft dies Fahrzeuge und Anhänger, wo weder eine nationale Typengenehmigung noch eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung erstellt wurde. Dazu zählen Fahrzeuge in Kleinserien oder historische Fahrzeug bzw. importierte Fahrzeuge aus dem Ausland.