Überbreite Fahrzeuge, wie Mähdrescher, SF-Häcksler oder andere Spezialgeräte (über 3,3 m Breite) müssen für Fahrten auf öffentlichen Straßen mit einem vorfahrenden bzw. vor- und nachfahrenden Begleitfahrzeug begleitet werden. Die Vorgaben dazu sind im Routengenehmigungsbescheid festgelegt. Die Eigenbegleitung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist eine wichtige Maßnahme zur Überstellung von Erntemaschinen.
Auf gültigen Routengenehmigungsbescheid achten
Wir bitten die Routengenehmigungsbescheide vor der Arbeitssaison zu lesen und auf die Gültigkeit zu prüfen. Abgelaufene Bescheide müssen erneuert werden. Beachten Sie die Bearbeitungszeit (drei bis vier Wochen) für die Ausstellung der Bescheide. Neue Bescheide können Sie online über das Internet-Portal www.sondertransporte.gv.at unter dem Sachregister Landwirtschaft anfordern.
Der Routengenehmigungsbescheid für das überbreite Fahrzeug muss im Führerhaus in Originalfassung mitgeführt werden. Wir empfehlen eine Kopie des Bescheids anzufertigen und diese bei den Fahrzeugdokumenten abzulegen.
Begleitung von überbreiten Fahrzeugen
Die Fahrt ist durch geeignetes Personal mit einem mehrspurigen Fahrzeug in ausreichendem Abstand zu begleiten. Beide Fahrzeuge müssen bei der Überstellung das Abblendlicht und die gelb-rote Drehleuchte verwenden, um besser gesehen zu werden. Der Lenker muss die deutsche Sprache beherrschen, über genaue Ortskenntnisse verfügen und über den Inhalt des Bescheids informiert sein. Bitten den Bescheid lesen!
Im letzten Jahr konnte der Erlass für die Überstellung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen verbessert werden. Die Neuregelung ermöglicht praxistauglichere Begleitungen während der Erntearbeit. Sicherheitsstandards sind einzuhalten.
Ausstattung des Begleitfahrzeuges
- Mehrspuriges Kfz mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen
- 1 gelbrote Warnleuchte (am Fahrzeug montiert)
- Verwendung Absicherungsmaterial, bestehend aus Verkehrszeichen „Andere Gefahren“ mit Seitenlänge von mind. 70 cm und als Dreifuß ausgebildet und mind. 4 Leitkegel in der Höhe von mind. 50 cm. NEU: Das vorgeschriebene Absicherungsmaterial kann bei freier Zugänglichkeit für die Begleitperson auch auf der landwirtschaftlichen Arbeitsmaschine mitgeführt werden.
NEU: Begleitung von landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen während der Arbeitsvorgänge „von Feld zu Feld“
Wenn mit dem Mähdrescher und Schneidwerkswagen Zufahrtswege nicht befahrbar sind, dann ist die Begleitung eines Mähdreschers während der Arbeitsvorgänge von Feld zu Feld im örtlichen Nahbereich (bis 10 km) durch eine Zugmaschine (Traktor) und dem angehängten Schneidwerkswagen, bzw. durch die Zugmaschine und einem Anhänger auf wenig befahrenen Gemeinde- oder Landesstraßen für kurze Strecken möglich. Die einzelnen Landesregierungen haben dazu eine Stellungnahme abgegeben. In den Bundesländern NÖ, OÖ und Bgld wird die vom BMK festgelegte Definition angenommen, in den anderen Bundesländern erfolgt dazu keine Freigabe. D.h. in diesen Bundesländern muss für die Begleitung ein mehrspuriges Kfz bis 3,5 t hzGG verwendet werden.
Bestellaktion für Ausrüstung
Zur Ausstattung von Mähdrescher und Begleitfahrzeuge bietet die VLÖ eine Bestellaktion mit PROFI-Ausrüstungsgegenständen an. Folgende Ausstattungen werden über unseren Firmenpartner Winkler angeboten:
- Gelbrote Warnleuchten (Drehleuchte) mit Magnetsockel und gummierter Unterseite – Ausführung HELLA, Variante LED-Blitz oder Halogenspiegel,
- Faltsignal TRIOPAN, Dreifuß 90 cm Seitenlänge mit Verkehrszeichen „Andere Gefahren“,
- 4 Leitkegel 50 cm hoch, tagesleuchtend aus elastischem Material (nimmt bei einer Verformung wieder die ursprüngliche Form an).
In einzelnen Bundesländern werden durch die Landesregierung ergänzende Maßnahmen wie bspw. die Kennzeichnung „SONDERTRANSPORT“ (Bundesland Steiermark) vorgeschrieben.
Achten Sie auf die Vorgaben laut gültigem Routengenehmigungsbescheid!
Abschnitt für die Bestellung von Ausrüstungsgegenstände:
Ausrüstungsgegenstände |
Anzahl |
Gelbrote Warnleuchte HELLA Rota-LED-Ausführung zu 99,00 Euro netto |
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Gelbrote Warnleuchte HELLA mit Halogenlampe zu 63,00 Euro netto |
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Faltsignal TRIOPAN, Seitenlänge 90 cm Dreifuß – Verkehrszeichen „Andere Gefahren“ zu 93,00 Euro netto |
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Leitkegel 50 cm tagesleuchtend, elastisches Material zu 16,00 Euro netto |
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Schraffurtafel Überbreite 280 x 80 mm links zu 18,00 Euro netto |
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Schraffurtafel Überbreite 280 x 80 mm rechts zu 18,00 Euro netto |
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Magnetfolie „SONDERTRANSPORT“ auf gelber rückstrahlender Folie zu 22,50 Euro |
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Die angeführten Preise verstehen sich netto zuzüglich 20% USt. Für Bestellungen bis zu einem Warenwert von 100 Euro netto wird eine Versandpauschale von 10 Euro verrechnet.
Die Lieferung und Verrechnung der Ausrüstungsgegenstände erfolgt durch einen Firmenpartner der VLÖ, für die Magnetfolie durch die VLÖ. Preisänderungen vorbehalten.
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