Arbeitnehmerveranlagung: Erhöhte Werte für Pendlerpauschale und Pendlereuro noch bis Juni 2023
Bei der Arbeitnehmerveranlagung 2023 können für das erste Halbjahr 2023 die erhöhten Werte geltend gemacht machen.
Pendlerpauschale Jänner – Juni 2023: 1,5-facher Wert
Pendlereuro Jänner – Juni 2023: 4-facher Wert
Ab Juli 2023 gilt jeweils wieder der einfache Wert.
Wer Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale hat, kann zusätzlich den Pendlereuro von der Einkommensteuer abziehen. Dieser beträgt 2 Euro jährlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Bei Teilzeitkräften wird der Pendlereuro wie beim Pendlerpauschale aliquotiert.
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