Mit der Erhöhung des EZB-Leitzinssatzes im September 2023 wurde auch ein neuer Erlass für Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen verlautbart. Die Höhe der Zinsen ist vom geltenden Basiszinssatz abhängig.
Mit Wirksamkeit ab 20. September 2023 gilt ein Basiszinssatz in Höhe von 3,88%. Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen liegen gemäß aktueller Rechtslage 2% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Daraus betragen seit 20. September 2023 die Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen 5,88%. Künftigen Erhöhungen der Zinssätze sind laut Mitteilung der Finanz nicht ausgeschlossen.
Wir bitten um Beachtung der erhöhten Zinssätze seitens der Finanz.