Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Am 24. März 2023 fand in der FAST Traunkirchen der erste Forstunternehmer-Tag statt. Über 50 Unternehmerinnen und Unternehmer folgten der Einladung. Am Programm standen fachliche Inhalte, Anwendungen der Praxis und der Erfahrungsaustausch.

Begrüßung
Der Leiter der Ausbildungsstätte DI Florian Hader begrüßte die Teilnehmer und freute sich über den guten Besuch. Anschließend folgten Grußworte von Dr. Christian Fuchs, Obmann der Fach-
gruppe der gewerblichen Dienstleister, und Ing. Michael Eder, Berufsgruppensprecher für die Forstunternehmer in der WK Oberösterreich.

Vom Werkvertrag bis zur Arbeitskräfteüberlassung
Den Start der Vorträge machte DI Erwin Stampfer mit einer Beurteilung zum Thema „Arbeitsverträge in der Land- und Forstwirtschaft: Vom Werkvertrag bis zur Arbeitskräfteüberlassung“. Er umriss die Anwendungsbereiche bei der Erbringung von Dienstleistungen durch Unternehmen. Zum Kunden hin wird eine Werkleistung mit einem Werkvertrag erbracht. Der Unternehmer arbeitet als Selbständiger und erbringt somit einen Werkerfolg. Wird der Unternehmer von anderen Personen unterstützt, so arbeiten diese grundsätzlich im Rahmen eines Arbeitsvertrages. Dabei stellt der Unternehmer Arbeitsmittel, wie Maschinen und Geräte von seinem Betrieb zur Verfügung. Anders schaut es rechtlich aus, wenn der unterstützende Unternehmer über eigene Arbeitsmittel verfügt, ein eigenes unternehmerisches Risiko übernimmt und als eigenständiger Unternehmer Leistungen in Sub ausführt. Hier gilt ein Werkvertrag zum unterstützenden Unternehmer. Wird ein Mitarbeiter vom unterstützenden Unternehmen an einen anderen Unternehmer bereitgestellt, z.B. zur Verstärkung eines Arbeitstrupps, dann sprechen wir von einer Arbeitskräfteüberlassung. Diese Tätigkeit stellt ein konzessioniertes Gewerbe mit Befähigungsnachweis dar. Mitarbeiter, die ihre Aufgaben zeitlich frei gestalten können und in keinem Arbeitsbetrieb integriert sind z.B. Software-Entwickler können als freier Mitarbeiter beschäftigt werden.

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