Sie sind vielseitig einsetzbar, erhältlich in den verschiedensten Ausführungen und finden Anklang sowohl bei bäuerlichen Waldbesitzern:innen als auch bei gewerblichen Unternehmen. Die Rede ist von Krananhängern in der modernen Forstwirtschaft. Krananhänger sind bereits seit vielen Jahren im Einsatz und als Arbeitserleichterung nicht mehr wegzudenken.
Der Einsatzbereich dieser Geräte reicht vom Rücken der Schwachholzsortimente aus der Durchforstung bis hin zur Abfuhr von sägefähigem Rundholz ins Sägewerk. Gerade in der Landwirtschaft, wo meist ein Traktor am Betrieb vorhanden ist, ist vielerorts ein Krananhänger im Einsatz.
Ein Großteil der Besitzer:innen solcher Maschinen ist jedoch nicht ausreichend oder gar nicht über die Wartung und die Prüfpflichten im jeweiligen Anwendungsbereich informiert. Es macht einen Unterschied, ob er in einem landwirtschaftlichen oder in einem Gewerbebetrieb genützt wird. Nachfolgend wird in einer einfachen Gegenüberstellung der wesentliche Unterschied angeführt. Rechtliche Grundlagen dafür sind die land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmittelverordnung (LF-AM-VO) sowie die Arbeitsmittelverordnung für gewerbliche Unternehmen (AM-VO).
§8 LF-AM-VO (land- & forstwirtschaftlich)
Die wiederkehrende Prüfung muss jährlich veranlasst werden, kann in drei aufeinanderfolgenden Jahren durch eine fachkundige Person (z.B. Maschinist:innen) erfolgen und muss jedes 4. Jahr durch eine externe Person (Ziviltechniker:innen, fachkundige Person des Hersteller- oder Montageunternehmens etc.) durchgeführt werden.